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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 16

1 Von Elim aus zogen die Israeliten weiter und kamen in die Wüste Sin, die zwischen Elim und Sinai liegt. Es war am 15. Tag im 2. Monat nach ihrem Auszug aus Ägypten. 2 Hier in der Wüste stellte sich die ganze Gemeinschaft der Israeliten gegen Mose und Aaron. Sie ärgerten sich: (2. Mose 17.2) 3 "Hätte Jahwe uns doch in Ägypten sterben lassen, als wir an Fleischtöpfen saßen und genug Brot zu essen hatten! Aber ihr habt uns dort herausgeführt und in diese Wüste gebracht, damit wir alle verhungern!" (2. Mose 14.11) 4 Da sagte Jahwe zu Mose: "Pass auf! Ich werde euch Brot vom Himmel regnen lassen. Dann sollen die Leute aus dem Lager hinausgehen und so viel sammeln, wie sie für einen Tag brauchen, aber nicht mehr. Ich will das Volk prüfen, ob es nach meiner Weisung leben wird oder nicht. (Johannes 6.31) (1. Korinther 10.3) 5 Wenn sie am sechsten Tag die eingesammelte Nahrung zubereiten, werden sie entdecken, dass es doppelt so viel ist, wie sie sonst gesammelt haben." 6 Mose und Aaron sagten zu allen Israeliten: "Heute Abend werdet ihr erfahren, dass Jahwe es war, der euch aus Ägypten herausgeführt hat. 7 Und morgen früh werdet ihr die Herrlichkeit Jahwes erkennen. Er hat euer Murren gehört. Denn wer sind wir schon, dass ihr gegen uns murrt!" 8 Weiter sagte Mose: "Er wird euch am Abend Fleisch zu essen geben und am Morgen Brot, dass ihr euch satt essen könnt, weil Jahwe euer Murren gehört hat. Denn wer sind wir schon? Euer Murren hat sich nicht gegen uns gerichtet, sondern gegen Jahwe." 9 Dann sagte Mose zu Aaron: "Befiehl der ganzen Gemeinschaft Israels: 'Kommt her und stellt euch vor Jahwe auf, denn er hat euer Murren gehört!'" 10 Während Aaron noch zu den Israeliten redete und alle zur Wüste hinschauten, erschien die Herrlichkeit Jahwes in der Wolke. (4. Mose 12.5) (4. Mose 14.10) (4. Mose 16.19) 11 Jahwe sagte zu Mose: 12 "Ich habe das Murren der Israeliten gehört. Sag zu ihnen: 'Am späten Nachmittag werdet ihr Fleisch essen können und am Morgen Brot, bis ihr satt seid. So werdet ihr erkennen, dass ich Jahwe, euer Gott, bin.'" 13 Gegen Abend kamen Wachteln und ließen sich überall im Lager nieder. Und am Morgen lag Tau rings um das Lager. (4. Mose 11.31) 14 Als der Tau verdunstet war, blieben auf dem Wüstenboden feine Körner zurück, die aussahen wie Reif. 15 Als die Israeliten das sahen, sagten sie zueinander: "Was ist das?" Denn sie wussten nicht, was es war. Mose sagte zu ihnen: "Das ist das Brot, das Jahwe euch zu essen gibt. (2. Mose 16.4) 16 Und er befiehlt euch: 'Sammelt davon so viel ihr braucht, etwa zwei Liter pro Kopf, je nachdem, wie viele Personen ihr im Zelt habt.'" 17 Die Israeliten sammelten es also, der eine mehr, der andere weniger. 18 Als sie es zu Hause abmaßen, hatte keiner, der viel gesammelt hatte, zu viel, und keiner, der wenig gesammelt hatte, zu wenig. Jeder hatte genauso viel gesammelt, wie er brauchte. (2. Korinther 8.15) 19 Mose sagte zu ihnen: "Niemand darf bis morgen etwas davon übrig lassen!" (Matthäus 6.34) (Lukas 11.3) 20 Einige hörten nicht auf ihn und legten etwas für den nächsten Tag zurück. Aber am nächsten Morgen war es voller Maden und stank. Mose war zornig über sie. 21 Morgen für Morgen sammelte nun jeder so viel er brauchte. Wenn es heiß wurde, zerschmolz das, was draußen lag. 22 Am sechsten Tag hatten sie doppelt so viel Brot gesammelt, etwa vier Liter pro Person. Die Vertreter der Gemeinschaft kamen zu Mose und berichteten es ihm. 23 Er erwiderte: "Damit ist genau eingetroffen, was Jahwe gesagt hat. Morgen ist ein Ruhetag, ein Sabbat, der Jahwe geweiht ist. Backt, was ihr backen wollt, und kocht, was ihr kochen wollt, und bewahrt den Rest für morgen auf." (1. Mose 2.2-3) (2. Mose 20.8) 24 Sie bewahrten es also bis zum nächsten Morgen auf, wie Mose es angeordnet hatte. Tatsächlich fing es nicht an zu stinken, und es waren auch keine Maden darin. 25 Mose sagte: "Esst das heute! Heute ist ein Sabbat für Jahwe. Heute werdet ihr draußen nichts finden. 26 Sechs Tage sollt ihr es sammeln, aber am siebten Tag ist Sabbat; da gibt es nichts." 27 Trotzdem gingen am siebten Tag einige Leute vom Volk hinaus und wollten sammeln. Aber sie fanden nichts. 28 Da sagte Jahwe zu Mose: "Wie lange wollt ihr euch noch weigern, meine Gebote und Anordnungen zu befolgen? 29 Ihr seht, Jahwe hat euch den Sabbat gegeben. Deshalb gibt er euch am sechsten Tag Brot für zwei Tage. Jeder bleibe also am siebten Tag zu Hause und gehe nicht hinaus!" 30 Da hielt das Volk den siebten Tag als Ruhetag ein. 31 Die Israeliten nannten es Manna. Es war weiß wie Koriandersamen und schmeckte wie Honigkuchen. 32 Mose sagte: "Jahwe hat befohlen, einen Gomer voll Manna für eure Nachkommen aufzubewahren. Sie sollen das Brot sehen, das er euch in der Wüste zu essen gab, nachdem er euch aus Ägypten herausgeführt hatte." 33 Dann sagte er zu Aaron: "Nimm ein Gefäß und füll es mit einem Gomer Manna. Dann stell es vor Jahwe, damit es für künftige Generationen aufbewahrt wird." (Hebräer 9.4) 34 Aaron tat es und stellte es zur Aufbewahrung vor die Bundeslade. 35 Vierzig Jahre lang aßen die Israeliten das Manna, bis sie an der Grenze des Landes Kanaan in bewohntes Land kamen. (Josua 5.12) 36 Ein Gomer ist der zehnte Teil eines Efa.