4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; 1, 2 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, 3, 4, 5, 6, 77 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. 8
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. 9 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. 10, 11
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. 12 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. 13
2. Könige - Kapitel 22
1 Joschija war bei Herrschaftsantritt acht Jahre alt und regierte 31 Jahre in Jerusalem. Seine Mutter hieß Jedida. Sie war eine Tochter Adajas und stammte aus Bozkat. 14, 15 2 Joschija tat, was Jahwe gefiel. Er folgte dem Vorbild seines Vorfahren David und ließ sich durch nichts davon abbringen. 16, 17 3 In seinem 18. Regierungsjahr schickte er den Staatsschreiber Schafan Ben-Azalja, den Enkel Meschullams, mit dem folgenden Auftrag in Jahwes Haus: 4 "Geh zum Hohen Priester Hilkija und bitte ihn, das Geld bereitzuhalten, das in den Tempel Jahwes gebracht und von den Torhütern eingesammelt worden ist. 5 Er soll es den Meistern aushändigen, die für die Ausbesserungsarbeiten am Haus Jahwes verantwortlich sind. Diese sollen davon den Lohn für die Handwerker zahlen, 6 für die Zimmerleute, Bauarbeiter und Maurer, und davon auch die Kosten für das Baumaterial begleichen, für das Holz und die behauenen Steine. 7 Die Meister müssen keine Rechenschaft über die Ausgaben ablegen. Man soll auf ihre Ehrlichkeit vertrauen." 18 8 Als der Staatsschreiber dem Hohen Priester alles ausgerichtet hatte, sagte dieser zu ihm: "Ich habe die Schriftrolle mit dem Gesetz im Haus Jahwes gefunden!" und gab sie ihm. Schafan nahm sie entgegen und las darin. 9 Dann ging er zum König und meldete: "Deine Diener haben das Geld, das sich im Tempel vorfand, abgepackt und den Meistern ausgehändigt, die für die Ausbesserungsarbeiten am Haus Jahwes verantwortlich sind." 10 Er berichtete dem König auch, dass der Hohe Priester Hilkija ihm eine Schriftrolle gegeben hatte, und las sie dem König vor. 11 Als der König hörte, was in dieser Schriftrolle mit dem Gesetz stand, riss er seine Kleider ein 12 und befahl dem Hohen Priester Hilkija, Ahikam Ben-Schafan, Achbor Ben-Michaja, Schafan, dem Staatsschreiber, und Asaja, dem Vertrauten des Königs: 13 "Geht und fragt Jahwe um Rat wegen der Worte in dieser Schriftrolle. Fragt ihn für mich, für das Volk und für ganz Juda. Denn Jahwe muss sehr zornig auf uns sein, weil unsere Vorfahren nicht auf die Worte in dieser Schriftrolle gehört und sich nicht nach dem gerichtet haben, was dort für uns geschrieben steht." 14 Da gingen die fünf Männer zu der Prophetin Hulda, die in der Neustadt von Jerusalem wohnte, und redeten mit ihr. Sie war die Frau von Schallum Ben-Tikwa, dem Enkel von Harha, dem Aufseher über die Kleiderkammern. 15 Sie sagte ihnen im Namen Jahwes: "Richtet dem Mann, der euch zu mir geschickt hat, Folgendes aus: 16 'So spricht Jahwe: Passt auf, ich werde Unglück über diese Stadt und ihre Bewohner bringen, wie es in der Schriftrolle steht, die der König von Juda gelesen hat. 17 Sie haben mir die Treue gebrochen und anderen Göttern Rauchopfer gebracht. Mit ihren selbst gemachten Götzenbildern haben sie mich zum Zorn gereizt. Mein Grimm hat sich an dieser Stadt entzündet und wird sie verbrennen!' 19, 20 18 Doch zum König selbst, der euch hergeschickt hat, um Jahwe zu befragen, sollt ihr sagen: 'So spricht Jahwe, Israels Gott: Du hast die Worte gehört, 19 die ich gegen diese Stadt und ihre Bewohner gerichtet habe, dass sie zu einem abschreckenden Beispiel und zum Fluchwort werden sollen. Doch du hast dich vor mir gebeugt, du hast deine Kleider eingerissen und vor mir geweint. Darum habe ich dein Gebet erhört, sagt Jahwe. 20 Du wirst in Frieden sterben und im Grab deiner Väter bestattet werden. Du wirst das Unheil, das ich über diese Stadt bringen werde, nicht mit ansehen müssen.'" Die Abgesandten richteten dem König alles aus. 21Querverweise
1 4. Mose 18.20: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel.
2 Josua 21.2: und redeten mit ihnen zu Silo im Lande Kanaan und sprachen: Der HERR hat uns geboten durch Mose, daß man uns Städte geben solle, zu wohnen, und ihre Vorstädte zu unserm Vieh.
3 2. Mose 21.13: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.
4 5. Mose 4.41: Da sonderte Mose drei Städte aus jenseit des Jordans, gegen der Sonne Aufgang,
5 5. Mose 19.2: sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen.
6 5. Mose 19.9: (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,
7 Josua 20.1: Und der HERR redete mit Josua und sprach:
8 4. Mose 26.54: Vielen sollst du viel zum Erbe geben, und wenigen wenig; jeglichen soll man geben nach ihrer Zahl.
9 3. Mose 21.10: Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist, daß er angezogen würde mit den Kleidern, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen
10 5. Mose 17.6: Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben.
11 5. Mose 19.15: Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
12 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
13 2. Mose 29.45: Und will unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein,
14 2. Chronik 34.1-2: Acht Jahre alt war Josia, da er König ward, und regierte einunddreißig Jahre zu Jerusalem
15 2. Chronik 34.8-11: Im achtzehnten Jahr seines Königreichs, da er das Land und das Haus gereinigt hatte, sandte er Saphan, den Sohn Azaljas, und Maaseja, den Stadtvogt, und Joah, den Sohn Joahas, den Kanzler, zu bessern das Haus des HERRN, seines Gottes.
16 5. Mose 5.29: Ach daß sie ein solch Herz hätten, mich zu fürchten, und zu halten alle meine Gebote ihr Leben lang, auf daß es ihnen wohl ginge und ihren Kindern ewiglich!
17 2. Könige 18.3: Und er tat, was dem HERRN wohl gefiel, wie sein Vater David.
18 2. Könige 12.16: Auch brauchten die Männer nicht Rechnung zu tun, denen man das Geld übergab, daß sie es den Arbeitern gäben; sondern sie handelten auf Glauben.
19 5. Mose 31.29: Denn ich weiß, daß ihr's nach meinem Tode verderben werdet und aus dem Wege treten, den ich euch geboten habe. So wird euch dann Unglück begegnen hernach, darum daß ihr übel getan habt vor den Augen des HERRN, daß ihr ihn erzürntet durch eurer Hände Werk.
20 5. Mose 32.21-23: Sie haben mich gereizt an dem, das nicht Gott ist; mit ihrer Abgötterei haben sie mich erzürnt. Und ich will sie wieder reizen an dem, das nicht ein Volk ist; an einem törichten Volk will ich sie erzürnen.
21 Jesaja 57.1-2: Aber der Gerechte kommt um, und niemand ist, der es zu Herzen nehme; und heilige Leute werden aufgerafft, und niemand achtet darauf. Denn die Gerechten werden weggerafft vor dem Unglück;