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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; 1, 2 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, 3, 4, 5, 6, 7 
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. 8 

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. 9 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. 10, 11 
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. 12 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. 13 

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2. Könige - Kapitel 12

1 Joasch war bei Regierungsantritt sieben Jahre alt. 2 Er wurde im siebten Regierungsjahr des Königs Jehu von Israel König und regierte 40 Jahre in Jerusalem. Seine Mutter hieß Zibja und stammte aus Beerscheba. 3 Joasch tat sein ganzes Leben lang, was Jahwe gefiel, weil der Priester Jojada ihn unterwiesen hatte. 4 Die Opferstätten auf den Höhen ließ er allerdings bestehen, sodass das Volk dort auch weiterhin Schlacht- und Räucheropfer brachte. 14, 15 5 Eines Tages erklärte Joasch den Priestern: "Alles Geld, das als Weihegabe in den Tempel Jahwes gebracht wird - das Geld, das bei der Musterung zu zahlen ist, das Geld, das jemand bei der Einlösung von Gelübden zahlt, und das Geld, das jemand freiwillig dem Haus Jahwes zukommen lässt -, 6 sollen die Priester in Empfang nehmen, und zwar jeder von seinem Geldeinnehmer. Davon sollen sie die Reparaturen am Tempel ausführen lassen." 7 Aber im 23. Regierungsjahr von König Joasch hatten die Priester immer noch nichts am Tempel ausgebessert. 8 Da rief der König Jojada und die anderen Priester zu sich und fragte: "Warum habt ihr den Tempel immer noch nicht ausbessern lassen? Ab sofort sollt ihr von den Geldeinnehmern kein Geld mehr in Empfang nehmen, denn dieses Geld ist ganz für die Instandsetzung des Tempels bestimmt." 9 Die Priester waren einverstanden, kein Geld mehr vom Volk anzunehmen, dann aber auch nicht mehr für die Instandsetzung des Tempels verantwortlich zu sein. 10 Der Priester Jojada ließ nun einen Kasten anfertigen, in dessen Deckel man ein Loch gebohrt hatte, und stellte ihn neben den Altar rechts vom Tempeleingang auf. In diesen Kasten legten die Priester, die den Eingang bewachten, alles Geld, das in den Tempel gebracht wurde. 11 Wenn der Kasten voll war, ließen sie den Staatsschreiber und den Hohen Priester kommen. Unter deren Aufsicht wurde das Silber in Beutel gepackt und gewogen. 12 Danach wurde es den Meistern ausgehändigt, die für die Bauarbeiten am Tempel verantwortlich waren. Diese bezahlten damit die Handwerker, die am Tempel Jahwes arbeiteten, die Zimmerleute, 13 die Maurer und die Steinhauer. Und diese wiederum kauften davon das Bauholz, die Steine und was sonst noch für die Ausbesserung des Tempels gebraucht wurde. 14 Man ließ von diesem Geld aber keine Silberschüsseln, Messer, Sprengschalen, Trompeten oder andere Gegenstände aus Gold oder Silber anfertigen, 15 sondern gab alles den Meistern für die Ausbesserungsarbeiten am Tempel Jahwes. 16 Von diesen Männern wurde keine Rechenschaft über die Ausgaben verlangt. Sie handelten auf Treu und Glauben. 16 17 Doch das Geld, das von den Schuld- und Sündopfern einkam, wurde nicht für die Instandsetzung des Tempels verwendet. Es war für die Priester. 18 Damals griff König Hasaël von Syrien die Philisterstadt Gat an und eroberte sie. Danach wollte er auch Jerusalem angreifen. 17 19 Doch der König von Juda nahm alle Weihgaben, die seine Vorgänger Joschafat, Joram und Ahasja für das Heiligtum gestiftet hatten, seine eigenen Weihgaben und alles Gold, das sich in den Schatzkammern des Tempels und seines Palastes befand, und ließ es dem König von Syrien überbringen. Da zog Hasaël seine Truppen von Jerusalem ab. 18 20 Was sonst noch über Joaschs Herrschaft zu sagen ist, findet man in der Chronik der Könige von Juda. 21 Er fiel einer Verschwörung seiner Hofbeamten zum Opfer und wurde in einem Haus des Stadtwalls ermordet und zwar dort, wo der Weg nach Silla hinabführt. 19 22 Die Tat wurde von Josachar Ben-Schimat und Josabat Ben-Schomer begangen. Joasch wurde in der Grabstätte seiner Vorfahren in der Davidsstadt beigesetzt und sein Sohn Amazja trat die Herrschaft an. 20 

Querverweise

1 4. Mose 18.20: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel.

2 Josua 21.2: und redeten mit ihnen zu Silo im Lande Kanaan und sprachen: Der HERR hat uns geboten durch Mose, daß man uns Städte geben solle, zu wohnen, und ihre Vorstädte zu unserm Vieh.

3 2. Mose 21.13: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.

4 5. Mose 4.41: Da sonderte Mose drei Städte aus jenseit des Jordans, gegen der Sonne Aufgang,

5 5. Mose 19.2: sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen.

6 5. Mose 19.9: (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,

7 Josua 20.1: Und der HERR redete mit Josua und sprach:

8 4. Mose 26.54: Vielen sollst du viel zum Erbe geben, und wenigen wenig; jeglichen soll man geben nach ihrer Zahl.

9 3. Mose 21.10: Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist, daß er angezogen würde mit den Kleidern, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen

10 5. Mose 17.6: Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben.

11 5. Mose 19.15: Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.

12 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

13 2. Mose 29.45: Und will unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein,

14 1. Könige 22.44: Doch tat er die Höhen nicht weg, und das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen.

15 2. Könige 14.4: Denn die Höhen wurden nicht abgetan; sondern das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen.

16 2. Könige 22.7: doch daß man keine Rechnung von ihnen nehme von dem Geld, das unter ihre Hand getan wird, sondern daß sie auf Glauben handeln.

17 2. Könige 10.32: Zur selben Zeit fing der HERR an, Israel zu mindern; denn Hasael schlug sie in allen Grenzen Israels,

18 1. Könige 15.18: Da nahm Asa alles Silber und Gold, das übrig war im Schatz des Hauses des HERRN und im Schatz des Hauses des Königs, und gab's in seiner Knechte Hände und sandte sie zu Benhadad, dem Sohn Tabrimmons, des Sohnes Hesjons, dem König zu Syrien, der zu Damaskus wohnte, und ließ ihm sagen:

19 2. Könige 14.5: Da er nun seines Königreiches mächtig ward, schlug er seine Knechte, die seinen Vater, den König geschlagen hatten.

20 2. Könige 14.1: Im zweiten Jahr des Joas, des Sohnes des Joahas, des Königs über Israel, ward Amazja König, der Sohn des Joas, des Königs in Juda.