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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Mose - Kapitel 40

1 Bald darauf ließen sich der Mundschenk des Königs von Ägypten und sein Bäcker etwas gegen ihren Herrn, den Pharao, zuschulden kommen. 2 Der wurde über seine beiden Beamten zornig 3 und ließ sie in das Gefängnis bringen, in dem auch Josef war. Der Befehlshaber der Leibwache hatte dort die Oberaufsicht. (1. Mose 39.20) 4 Dieser beauftragte Josef mit ihrer Bedienung. Als sie einige Zeit in Haft waren, 5 hatte jeder von ihnen in derselben Nacht einen Traum, der für ihn von Bedeutung war. 6 Als Josef am Morgen zu ihnen kam, bemerkte er gleich, dass sie schlecht aussahen. 7 "Warum lasst ihr heute den Kopf hängen?", fragte er die Beamten des Pharao. 8 "Wir haben beide einen Traum gehabt", erwiderten sie, "aber es gibt niemand, der ihn deuten kann." Da sagte Josef: "Deutungen sind Gottes Sache. Erzählt mir doch!" (1. Mose 41.16) (Daniel 2.27-28) 9 Da erzählte der oberste Mundschenk seinen Traum: "Ich sah einen Weinstock vor mir. 10 Er hatte drei Ranken. Kaum wuchs er, da trieb er auch schon seine Blüte, und seine Trauben reiften heran. 11 Ich hatte den Becher des Pharao in der Hand, nahm die Trauben, presste sie in den Becher aus und gab ihn dem Pharao in die Hand." 12 Da sagte Josef zu ihm: "Die Deutung ist so: Die drei Ranken sind drei Tage. 13 In drei Tagen wird der Pharao dich herausholen und wieder in dein Amt einsetzen. Du wirst dem Pharao den Becher reichen wie früher, als du noch Mundschenk bei ihm warst. 14 Aber vergiss mich nicht, wenn es dir gut geht. Erweise mir die Freundlichkeit und mache den Pharao auf mich aufmerksam, damit ich aus diesem Haus herauskomme. 15 Man hat mich nämlich aus dem Land der Hebräer entführt, und auch hier habe ich nichts getan, wofür ich eingesperrt werden müsste." (1. Mose 37.28) 16 Als der Oberbäcker merkte, dass Josef eine gute Deutung gegeben hatte, sagte er: "Auch ich sah in meinem Traum etwas Ähnliches: Ich hatte drei Körbe mit Weißbrot auf meinem Kopf. 17 Im obersten Korb lagen Backwaren für den Pharao. Da kamen Vögel und fraßen den Korb leer." 18 Josef sagte: "Die Deutung ist so: Die drei Körbe sind drei Tage. 19 In drei Tagen wird der Pharao dich herausholen und an einen Baum hängen lassen, und die Vögel werden dein Fleisch von dir wegfressen." 20 Am dritten Tag darauf hatte der Pharao Geburtstag. Er gab ein Fest für alle seine Beamten und lud dabei den obersten Mundschenk und den Oberbäcker vor. 21 Den obersten Mundschenk setzte er wieder in sein Amt ein, sodass er ihm den Becher reichen durfte. 22 Den Oberbäcker ließ er hängen. Es war genauso, wie Josef es ihnen gedeutet hatte. 23 Aber der oberste Mundschenk dachte nicht mehr an Josef, er vergaß ihn. (1. Mose 40.14)