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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Mose - Kapitel 12

1 Da sagte Jahwe zu Abram: "Zieh aus deinem Land weg! Verlass deine Sippe und auch die Familie deines Vaters und geh in das Land, das ich dir zeigen werde! (Apostelgeschichte 7.3) (Hebräer 11.8) 2 Ich will dich zu einem großen Volk werden lassen; ich werde dich segnen und deinen Namen bekannt machen. Du wirst ein Segen für andere sein. (1. Mose 24.1) (1. Mose 24.35) (Psalm 72.17) 3 Ich will segnen, die dich segnen, und verfluchen, die dir fluchen. Alle Sippen der Erde werden durch dich gesegnet sein." (1. Mose 18.18) (1. Mose 22.18) (1. Mose 26.4) (1. Mose 28.14) (2. Mose 23.22) (Apostelgeschichte 3.25) (Galater 3.8) 4 Abram gehorchte dem Befehl Jahwes und brach auf. Lot zog mit ihm. Abram war 75 Jahre alt, als er Haran verließ. 5 Seine Frau Sarai und sein Neffe Lot begleiteten ihn. Sie nahmen alle Menschen, die sie in Haran erworben hatten, und ihren ganzen Besitz mit. So zogen sie nach Kanaan. 6 Abram durchzog das Land bis zu einem Platz bei Sichem in der Nähe des Wahrsagebaums. Damals waren ja noch die Kanaaniter im Land. 7 Dort ließ sich Jahwe von Abram sehen und sagte zu ihm: "Dieses Land will ich deinen Nachkommen geben!" Da baute Abram an dieser Stelle einen Altar für Jahwe, der ihm erschienen war. (1. Mose 13.15) (1. Mose 15.18) (1. Mose 17.8) (1. Mose 24.7) (1. Mose 26.3-4) (1. Mose 28.13) (1. Mose 35.12) (2. Mose 6.4) (2. Mose 6.8) (2. Mose 32.13) (Josua 21.43) (Apostelgeschichte 7.5) 8 Später zog er in das Bergland östlich von Bet-El und schlug seine Zelte so auf, dass er Bet-El im Westen und Ai im Osten hatte. Auch dort baute er Jahwe einen Altar und machte so den Namen Jahwes bekannt. (1. Mose 4.26) 9 Dann brach er wieder auf und zog immer weiter in den Negev hinein. 10 Als eine schwere Hungersnot im Land ausbrach, suchte Abram Zuflucht in Ägypten. (1. Mose 20.1) (1. Mose 26.1) 11 Kurz vor der ägyptischen Grenze sagte er zu seiner Frau Sarai: "Ich weiß, dass du eine sehr schöne Frau bist. 12 Wenn die Ägypter dich sehen, werden sie sagen: 'Das ist seine Frau!', und sie werden mich totschlagen, um dich zu bekommen. 13 Sag doch, dass du meine Schwester bist, dann werden sie mich deinetwegen gut behandeln und am Leben lassen!" 14 Tatsächlich geschah es so, als Abram nach Ägypten kam. Überall fiel seine Frau durch ihre Schönheit auf. 15 Die Hofleute rühmten sie vor dem Pharao, und der ließ sie in seinen Palast holen. 16 Ihretwegen überhäufte er Abram mit Geschenken. Er ließ ihm Schafe, Ziegen, Rinder und Esel zukommen, Sklaven und Sklavinnen, Eselstuten und Kamele. 17 Doch weil der Pharao Abrams Frau zu sich genommen hatte, schlug Jahwe ihn und seine Familie mit schweren Krankheiten. (Psalm 105.14) 18 Da ließ der Pharao Abram zu sich rufen. "Was hast du mir da angetan?", warf er ihm vor. "Warum hast du mir nicht gesagt, dass sie deine Frau ist? 19 Du hast sie als deine Schwester ausgegeben, und nur deshalb habe ich sie mir zur Frau genommen! Nun, hier ist deine Frau! Nimm sie und geh!" 20 Dann gab der Pharao seinen Männern Befehl, Abram und seinen Besitz sicher aus dem Land zu bringen.