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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Mose - Kapitel 10

1 Es folgt das Verzeichnis der Nachkommen von Sem, Ham und Jafet, den Söhnen Noahs, deren Söhne aber erst nach der großen Flut geboren wurden. 2 Die Söhne Jafets waren Gomer, Magog, Madai, Jawan, Tubal, Meschech und Tiras. 3 Gomers Söhne waren Aschkenas, Rifat und Togarma. 4 Die Nachkommen Jawans waren Elischa und Tarschisch, außerdem die Kittäer und die Rodaniter. 5 Jawans Nachkommen breiteten sich in den Küstenländern bis zum Rand der Erde aus. Sie wuchsen zu Völkern mit eigenen Sprachen heran und lebten in ihren Gebieten in Sippen zusammen. (Sacharja 2.15) 6 Die Söhne Hams waren Kusch, Mizrajim, Put und Kanaan. 7 Von Kusch stammen Seba, Hawila, Sabta, Ragma und Sabtecha ab. Ragmas Söhne waren Saba und Dedan. 8 Kusch war auch der Vater von Nimrod, dem ersten Gewaltherrscher auf der Erde. 9 Der war ein kühner Jäger. Deshalb sagt man heute noch sprichwörtlich: "Er ist ein gewaltiger Jäger vor Jahwe wie Nimrod." 10 Zuerst herrschte er über die Städte Babel, Erech und Akkad, die im Gebiet von Schinar liegen. 11 Von da aus zog er in das Land Assur und gründete dort Ninive mit seinen weiten offenen Plätzen und Kelach (Jona 1.2) 12 sowie Resen zwischen Ninive und Kelach. Das war das große Städtezentrum. 13 Von Mizrajim stammen die Luditer, Anamiter, Lehabiter und Naftuhiter, 14 die Patrusiter und die Kasluhiter, von denen die Philister herkommen, und die Kaftoriter. 15 Kanaan war der Vater von Sidon und Het. Sidon war sein Erstgeborener. 16 Außerdem stammen von ihm die Jebusiter, die Amoriter und die Girgaschiter ab, 17 die Hiwiter, Arkiter, Siniter, 18 Arwaditer, Zemariter und Hamatiter. Später haben sich die Sippen der Kanaaniter weiter ausgebreitet, 19 sodass ihr Gebiet von Sidon bis nach Gerar und Gaza reichte und ostwärts bis nach Sodom und Gomorra, Adma, Zebojim und Lescha. 20 Die Nachkommen Hams wuchsen zu Völkern mit eigenen Sprachen heran und lebten in ihren Gebieten in Sippen zusammen. 21 Auch Sem, dem Bruder des älteren Jafet, wurden Söhne geboren. Er ist der Stammvater aller Nachkommen Ebers. (1. Mose 11.10) 22 Die Söhne Sems waren Elam, Assur, Arpachschad, Lud und Aram. 23 Arams Söhne hießen Uz, Hul, Geter und Masch. 24 Arpachschad war der Vater von Schelach und Schelach der Vater von Eber. 25 Eber wurden zwei Söhne geboren. Der eine hieß Peleg, Teilung, weil zu seiner Zeit die Erde geteilt wurde, und der andere Joktan. (1. Mose 11.8) 26 Joktans Söhne waren Almodad, Schelef, Hazarmawet und Jerach, 27 Hadoram, Usal und Dikla, 28 Obal, Abimael und Saba, 29 Ofir, Hawila und Jobab. Das waren also die Nachkommen Joktans. 30 Ihr Gebiet reicht von Mescha über Sefar bis an das Gebirge im Osten. 31 Die Nachkommen Sems wuchsen zu Völkern mit eigenen Sprachen heran und lebten in ihren Gebieten in Sippen zusammen. 32 Diese Sippen sind Nachkommen der Söhne Noahs. Von ihnen stammen alle Völker ab, die sich nach der Flut auf der ganzen Erde ausgebreitet haben. (1. Mose 9.1) (1. Mose 9.19)