4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)
Psalm - Kapitel 69
In Anfechtung und Schmach
1 Ein Psalm Davids, von den Rosen, vorzusingen. (Psalm 45.1) 2 Gott, hilf mir; denn das Wasser geht mir bis an die Seele.3 Ich versinke im tiefen Schlamm, da kein Grund ist; ich bin im tiefen Wasser, und die Flut will mich ersäufen. 4 Ich habe mich müde geschrieen, mein Hals ist heiser; das Gesicht vergeht mir, daß ich so lange muß harren auf meinen Gott. 5 Die mich ohne Ursache hassen, deren ist mehr, denn ich Haare auf dem Haupt habe. Die mir unbillig feind sind und mich verderben, sind mächtig. Ich muß bezahlen, was ich nicht geraubt habe. (Psalm 35.19) (Johannes 15.25) 6 Gott, du weißt meine Torheit, und meine Schulden sind nicht verborgen.
7 Laß nicht zu Schanden werden an mir, die dein harren, Herr, HERR Zebaoth! Laß nicht schamrot werden an mir, die dich suchen, Gott Israels! 8 Denn um deinetwillen trage ich Schmach; mein Angesicht ist voller Schande. (Psalm 44.23) 9 Ich bin fremd geworden meinen Brüdern und unbekannt meiner Mutter Kindern. (Hiob 19.13) (Psalm 38.12) 10 Denn der Eifer um dein Haus hat mich gefressen; und die Schmähungen derer, die dich schmähen, sind auf mich gefallen. (Johannes 2.17) (Römer 15.3) 11 Und ich weine und faste bitterlich; und man spottet mein dazu. 12 Ich habe einen Sack angezogen; aber sie treiben Gespött mit mir. 13 Die im Tor sitzen, schwatzen von mir, und in den Zechen singt man von mir. (Hiob 30.9) 14 Ich aber bete, HERR, zu dir zur angenehmen Zeit; Gott durch deine große Güte erhöre mich mit deiner treuen Hilfe. (Jesaja 49.8)
15 Errette mich aus dem Kot, daß ich nicht versinke; daß ich errettet werde von meinen Hassern und aus dem tiefen Wasser; 16 daß mich die Wasserflut nicht ersäufe und die Tiefe nicht verschlinge und das Loch der Grube nicht über mich zusammengehe. 17 Erhöre mich, HERR, denn dein Güte ist tröstlich; wende dich zu mir nach deiner großen Barmherzigkeit
18 und verbirg dein Angesicht nicht vor deinem Knechte, denn mir ist angst; erhöre mich eilend. 19 Mache dich zu meiner Seele und erlöse sie; erlöse mich um meiner Feinde willen. 20 Du weißt meine Schmach, Schande und Scham; meine Widersacher sind alle vor dir. 21 Die Schmach bricht mir mein Herz und kränkt mich. Ich warte, ob es jemand jammere, aber da ist niemand, und auf Tröster, aber ich finde keine. (Klagelieder 1.2) (Klagelieder 1.9) 22 Und sie geben mir Galle zu essen und Essig zu trinken in meinem großen Durst. (Matthäus 27.34) (Matthäus 27.48) 23 Ihr Tisch werde vor ihnen zum Strick, zur Vergeltung und zu einer Falle. (Römer 11.9-10)
24 Ihre Augen müssen finster werden, daß sie nicht sehen, und ihre Lenden laß immer wanken. 25 Gieße deine Ungnade auf sie, und dein grimmiger Zorn ergreife sie. 26 Ihre Wohnung müsse wüst werden, und sei niemand, der in ihren Hütten wohne. (Apostelgeschichte 1.20) 27 Denn sie verfolgen, den du geschlagen hast, und rühmen, daß du die Deinen übel schlagest. (Jesaja 53.4) 28 Laß sie in eine Sünde über die andere fallen, daß sie nicht kommen zu deiner Gerechtigkeit. (Römer 1.24) 29 Tilge sie aus dem Buch der Lebendigen, daß sie mit den Gerechten nicht angeschrieben werden. (Lukas 10.20) 30 Ich aber bin elend, und mir ist wehe. Gott, deine Hilfe schütze mich! 31 Ich will den Namen Gottes loben mit einem Lied und will ihn hoch ehren mit Dank.
32 Das wird dem HERRN besser gefallen denn ein Farre, der Hörner und Klauen hat. (Psalm 50.8) 33 Die Elenden sehen's und freuen sich; und die Gott suchen, denen wird das Herz leben. (Psalm 22.27) 34 Denn der HERR hört die Armen und verachtet seine Gefangenen nicht. 35 Es lobe ihn Himmel, Erde und Meer und alles, was sich darin regt.
36 Denn Gott wird Zion helfen und die Städte Juda's bauen, daß man daselbst wohne und sie besitze. 37 Und der Same seiner Knechte wird sie ererben, und die seinen Namen lieben, werden darin bleiben.