4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; 1, 2 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, 3, 4, 5, 6, 77 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. 8
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. 9 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. 10, 11
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. 12 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. 13
Amos - Kapitel 8
Das vierte Gesicht: Das baldige Gericht über Samaria
1 Also ließ mich der Herr, Jehova, sehen: Siehe, ein Korb mit reifem Obst. 2 Und er sprach: Was siehst du, Amos? Und ich sprach: Einen Korb mit reifem Obst. Und Jehova sprach zu mir: Das Ende ist über mein Volk Israel gekommen, ich werde fortan nicht mehr schonend an ihm vorübergehen. 14 3 Und die Gesänge des Palastes werden sich in Geheul verwandeln an jenem Tage, spricht der Herr, Jehova. Leichen in Menge, aller Orten hat er sie hingeworfen ... Still! 15 4 Höret dieses, die ihr nach dem Dürftigen schnaubet und nach der Vernichtung der Sanftmütigen im Lande, 16 5 und sprechet: Wann ist der Neumond vorüber, daß wir Getreide verkaufen, und der Sabbath, daß wir die Kornspeicher auftun; um das Epha zu verkleinern und den Sekel zu vergrößern und die Waage des Betrugs zu fälschen; 17, 18 6 um die Armen für Geld, und den Dürftigen um ein Paar Schuhe zu kaufen; und damit wir den Abfall des Korns verkaufen? 19 7 Jehova hat geschworen bei dem Stolze Jakobs: Wenn ich alle ihre Werke vergessen werde ewiglich! 8 Sollte das Land darob nicht erbeben, und jeder, der darin wohnt, nicht trauern? Und es wird insgesamt emporsteigen wie der Nil, und aufwogen und zurücksinken wie der Strom Ägyptens. 20 9 Und es wird geschehen an jenem Tage, spricht der Herr, Jehova, da werde ich die Sonne untergehen lassen am Mittag und Finsternis über die Erde bringen am lichten Tage. 21 10 Und ich werde eure Feste in Trauer verwandeln und alle eure Gesänge in Klagelieder, und werde auf alle Lenden Sacktuch und auf jedes Haupt eine Glatze bringen; und ich werde es machen gleich der Trauer um den Eingeborenen, und das Ende davon wie einen bitteren Tag. - 22 11 Siehe, Tage kommen, spricht der Herr, Jehova, da werde ich einen Hunger in das Land senden, nicht einen Hunger nach Brot und nicht einen Durst nach Wasser, sondern die Worte Jehovas zu hören. 12 Und sie werden umherschweifen von Meer zu Meer und vom Norden bis zum Osten; sie werden umherlaufen, um das Wort Jehovas zu suchen, und werden es nicht finden. 23 13 An jenem Tage werden die schönen Jungfrauen und die Jünglinge vor Durst verschmachten, 14 die da schwören bei der Schuld Samarias und sprechen: So wahr dein Gott lebt, Dan! und: So wahr der Weg nach Beerseba lebt! und sie werden fallen und nicht mehr aufstehen.Querverweise
1 4. Mose 18.20: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel.
2 Josua 21.2: und redeten mit ihnen zu Silo im Lande Kanaan und sprachen: Der HERR hat uns geboten durch Mose, daß man uns Städte geben solle, zu wohnen, und ihre Vorstädte zu unserm Vieh.
3 2. Mose 21.13: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.
4 5. Mose 4.41: Da sonderte Mose drei Städte aus jenseit des Jordans, gegen der Sonne Aufgang,
5 5. Mose 19.2: sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen.
6 5. Mose 19.9: (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,
7 Josua 20.1: Und der HERR redete mit Josua und sprach:
8 4. Mose 26.54: Vielen sollst du viel zum Erbe geben, und wenigen wenig; jeglichen soll man geben nach ihrer Zahl.
9 3. Mose 21.10: Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist, daß er angezogen würde mit den Kleidern, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen
10 5. Mose 17.6: Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben.
11 5. Mose 19.15: Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
12 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
13 2. Mose 29.45: Und will unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein,
14 Amos 7.8: Und der HERR sprach zu mir: Was siehst du, Amos? Ich sprach: Eine Bleischnur. Da sprach der HERR zu mir: Siehe, ich will eine Bleischnur ziehen mitten durch mein Volk Israel und ihm nichts mehr übersehen;
15 Amos 6.10: daß einen jeglichen sein Vetter und der ihn verbrennen will, nehmen und die Gebeine aus dem Hause tragen muß und sagen zu dem, der in den Gemächern des Hauses ist: Sind ihrer auch noch mehr da? und der wird antworten: Sie sind alle dahin! Und er wird sagen: Sei still! denn man darf des Namens des HERRN nicht gedenken.
16 Amos 2.7: Sie treten den Kopf der Armen in den Kot und hindern den Weg der Elenden. Es geht Sohn und Vater zur Dirne, daß sie meinen heiligen Namen entheiligen.
17 Nehemia 10.32: auch wenn die Völker im Lande am Sabbattage bringen Ware und allerlei Getreide zu verkaufen, daß wir nichts von ihnen nehmen wollten am Sabbat und den Heiligen Tagen; und daß wir das siebente Jahr von aller Hand Beschwerung freilassen wollten.
18 Nehemia 13.15: Zur selben Zeit sah ich in Juda Kelter treten am Sabbat und Garben hereinbringen und Esel, beladen mit Wein, Trauben, Feigen und allerlei Last, gen Jerusalem bringen am Sabbattag. Und ich zeugte wider sie des Tages, da sie die Nahrung verkauften.
19 Amos 2.6: So spricht der HERR: Um drei und vier Frevel willen Israels will ich ihrer nicht schonen, darum daß sie die Gerechten um Geld und die Armen um ein Paar Schuhe verkaufen.
20 Amos 9.5: Denn der HERR, HERR Zebaoth ist ein solcher: Wenn er ein Land anrührt, so zerschmilzt es, daß alle Einwohner trauern müssen; daß es soll ganz überlaufen werden wie mit einem Wasser und überschwemmt werden wie mit dem Fluß Ägyptens.
21 Jeremia 15.9: daß die, die sieben Kinder hat, soll elend sein und von Herzen seufzen. Denn ihre Sonne soll bei hohem Tage untergehen, daß ihr Ruhm und ihre Freude ein Ende haben soll. Und die übrigen will ich ins Schwert geben vor ihren Feinden, spricht der HERR.
22 Jeremia 6.26: O Tochter meines Volks, zieh Säcke an und lege dich in Asche; trage Leid wie um einen einzigen Sohn und klage wie die, so hoch betrübt sind! denn der Verderber kommt über uns plötzlich.
23 Micha 3.7: Und die Seher sollen zu Schanden und die Wahrsager zu Spott werden und müssen alle ihren Mund verhüllen, weil da kein Gotteswort sein wird.