4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; 1, 2 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, 3, 4, 5, 6, 77 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. 8
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. 9 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. 10, 11
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. 12 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. 13
2. Mose - Kapitel 39
Heiligtum: Kleidung der Priester
1 Und aus dem blauen und dem roten Purpur und dem Karmesin machten sie die Dienstkleider zum Dienst im Heiligtum, und sie machten die heiligen Kleider für Aaron, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 14 2 Und man machte das Ephod von Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus. 3 Und sie plätteten Goldbleche, und man zerschnitt sie zu Fäden, zum Verarbeiten unter den blauen und unter den roten Purpur und unter den Karmesin und unter den Byssus, in Kunstweberarbeit. 4 Sie machten zusammenfügende Schulterstücke daran: an seinen beiden Enden wurde es zusammengefügt. 5 Und der gewirkte Gürtel, mit dem es angebunden wurde, der darüber war, war von gleichem Stoffe, von gleicher Arbeit mit ihm: von Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 6 Und sie machten die Onyxsteine, umgeben mit Einfassungen von Gold, gestochen in Siegelstecherei, nach den Namen der Söhne Israels. 7 Und man setzte sie auf die Schulterstücke des Ephods, als Steine des Gedächtnisses für die Kinder Israel: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 8 Und er machte das Brustschild in Kunstweberarbeit, gleich der Arbeit des Ephods: von Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus. 9 Es war quadratförmig; das Brustschild machten sie gedoppelt, eine Spanne seine Länge und eine Spanne seine Breite, gedoppelt. 10 Und sie besetzten es mit vier Reihen von Steinen; eine Reihe: Sardis, Topas und Smaragd, die erste Reihe; 11 und die zweite Reihe: Karfunkel, Saphir und Diamant; 12 und die dritte Reihe: Opal, Achat und Amethyst; 13 und die vierte Reihe: Chrysolith, Onyx und Jaspis; umgeben mit Einfassungen von Gold in ihren Einsetzungen. 14 Und der Steine waren nach den Namen der Söhne Israels zwölf, nach ihren Namen; in Siegelstecherei, ein jeder nach seinem Namen, für die zwölf Stämme. 15 Und sie machten an das Brustschild schnurähnliche Ketten, in Flechtwerk, von reinem Golde. 16 Und sie machten zwei Einfassungen von Gold und zwei Ringe von Gold und befestigten die zwei Ringe an die beiden Enden des Brustschildes. 17 Und die zwei geflochtenen Schnüre von Gold befestigten sie an die beiden Ringe an den Enden des Brustschildes; 18 und die beiden anderen Enden der zwei geflochtenen Schnüre befestigten sie an die beiden Einfassungen und befestigten sie an die Schulterstücke des Ephods, an seine Vorderseite. 19 Und sie machten zwei Ringe von Gold und befestigten sie an die beiden Enden des Brustschildes, an seinen Saum, der gegen das Ephod hin war, einwärts; 20 und sie machten zwei Ringe von Gold und befestigten sie an die beiden Schulterstücke des Ephods, unten an seine Vorderseite, gerade bei seiner Zusammenfügung, oberhalb des gewirkten Gürtels des Ephods. 21 Und sie banden das Brustschild mit seinen Ringen an die Ringe des Ephods mit einer purpurblauen Schnur, daß es über dem gewirkten Gürtel des Ephods wäre und das Brustschild sich nicht von dem Ephod verrückte: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 22 Und er machte das Oberkleid des Ephods in Weberarbeit, ganz von blauem Purpur. 15 23 Und die Öffnung des Oberkleides war in seiner Mitte, wie die Öffnung eines Panzers; eine Borte hatte es an seiner Öffnung ringsum, damit es nicht einrisse. 24 Und sie machten an den Saum des Oberkleides Granatäpfel von blauem und rotem Purpur und Karmesin, gezwirnt. 25 Und sie machten Schellen von reinem Golde und setzten die Schellen zwischen die Granatäpfel an den Saum des Oberkleides ringsum, zwischen die Granatäpfel: 26 eine Schelle und einen Granatapfel, eine Schelle und einen Granatapfel an den Saum des Oberkleides ringsum, um den Dienst zu verrichten: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 27 Und sie machten die Leibröcke von Byssus, in Weberarbeit, für Aaron und für seine Söhne; 16 28 und den Kopfbund von Byssus, und den Kopfschmuck der hohen Mützen von Byssus, und die leinenen Beinkleider von gezwirntem Byssus, 29 und den Gürtel von gezwirntem Byssus und von blauem und rotem Purpur und Karmesin, in Buntwirkerarbeit: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 30 Und sie machten das Blech, das heilige Diadem, von reinem Golde, und schrieben darauf mit Siegelstecherschrift: Heiligkeit dem Jehova! 17, 18 31 Und sie taten daran eine Schnur von blauem Purpur, um es oben an den Kopfbund zu befestigen: so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 19Heiligtum: Fertigstellung des Heiligtums
32 Und es wurde vollendet die ganze Arbeit der Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft; und die Kinder Israel taten nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte, also taten sie. 33 Und sie brachten die Wohnung zu Mose: Das Zelt und alle seine Geräte, seine Klammern, seine Bretter, seine Riegel und seine Säulen und seine Füße; 34 und die Decke von rotgefärbten Widderfellen und die Decke von Dachsfellen und den Scheidevorhang; 35 die Lade des Zeugnisses und ihre Stangen und den Deckel; 36 den Tisch, alle seine Geräte und die Schaubrote; 37 den reinen Leuchter, seine Lampen, die zuzurichtenden Lampen, und alle seine Geräte und das Öl zum Licht; 38 und den goldenen Altar und das Salböl und das wohlriechende Räucherwerk; und den Vorhang vom Eingange des Zeltes; 39 den ehernen Altar und sein ehernes Gitter, seine Stangen und alle seine Geräte; das Becken und sein Gestell; 40 die Umhänge des Vorhofs, seine Säulen und seine Füße; und den Vorhang für das Tor des Vorhofs, seine Seile und seine Pflöcke; und alle Geräte zum Dienst der Wohnung des Zeltes der Zusammenkunft; 41 die Dienstkleider zum Dienst im Heiligtum, die heiligen Kleider für Aaron, den Priester, und die Kleider seiner Söhne, um den Priesterdienst auszuüben. 42 Nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte, also hatten die Kinder Israel die ganze Arbeit gemacht. 43 Und Mose sah das ganze Werk, und siehe, sie hatten es gemacht; so wie Jehova geboten hatte, also hatten sie es gemacht; und Mose segnete sie.Querverweise
1 4. Mose 18.20: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel.
2 Josua 21.2: und redeten mit ihnen zu Silo im Lande Kanaan und sprachen: Der HERR hat uns geboten durch Mose, daß man uns Städte geben solle, zu wohnen, und ihre Vorstädte zu unserm Vieh.
3 2. Mose 21.13: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.
4 5. Mose 4.41: Da sonderte Mose drei Städte aus jenseit des Jordans, gegen der Sonne Aufgang,
5 5. Mose 19.2: sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen.
6 5. Mose 19.9: (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,
7 Josua 20.1: Und der HERR redete mit Josua und sprach:
8 4. Mose 26.54: Vielen sollst du viel zum Erbe geben, und wenigen wenig; jeglichen soll man geben nach ihrer Zahl.
9 3. Mose 21.10: Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist, daß er angezogen würde mit den Kleidern, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen
10 5. Mose 17.6: Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben.
11 5. Mose 19.15: Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
12 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
13 2. Mose 29.45: Und will unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein,
14 2. Mose 28.4: Das sind aber die Kleider, die sie machen sollen: das Amtschild, den Leibrock, Purpurrock, engen Rock, Hut und Gürtel. Also sollen sie heilige Kleider machen deinem Bruder Aaron und seinen Söhnen, daß er mein Priester sei.
15 2. Mose 28.31-35: Du sollst auch einen Purpurrock unter dem Leibrock machen ganz von blauem Purpur.
16 2. Mose 28.39-42: Du sollst auch einen engen Rock machen von weißer Leinwand und einen Hut von weißer Leinwand machen und einen gestickten Gürtel.
17 2. Mose 29.6: und den Hut auf sein Haupt setzen und die heilige Krone an den Hut.
18 3. Mose 8.9: und setzte ihm den Hut auf sein Haupt und setzte an den Hut oben an seiner Stirn das goldene Blatt der heiligen Krone, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
19 2. Mose 28.36-38: Du sollst auch ein Stirnblatt machen von feinem Golde und darauf ausgraben, wie man die Siegel ausgräbt: Heilig dem HERRN.