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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; 1, 2 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, 3, 4, 5, 6, 7 
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. 8 

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. 9 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. 10, 11 
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. 12 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. 13 

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2. Mose - Kapitel 29

Heiligtum: Weihe Aarons und seiner Söhne und des Altars

1 Und dies ist es, was du ihnen tun sollst, sie zu heiligen, um mir den Priesterdienst auszuüben: Nimm einen jungen Farren und zwei Widder, ohne Fehl, 14 2 und ungesäuertes Brot, und ungesäuerte Kuchen, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl: von Feinmehl des Weizens sollst du sie machen. 3 Und lege sie in einen Korb und bringe sie in dem Korbe dar, und den Farren und die zwei Widder. 4 Und Aaron und seine Söhne sollst du herzunahen lassen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sie mit Wasser waschen. 5 Und du sollst die Kleider nehmen und Aaron bekleiden mit dem Leibrock und dem Oberkleide des Ephods und dem Ephod und dem Brustschilde und es ihm anbinden mit dem gewirkten Gürtel des Ephods. 6 Und setze den Kopfbund auf sein Haupt und lege das heilige Diadem an den Kopfbund. 15, 16 7 Und nimm das Salböl und gieße es auf sein Haupt und salbe ihn. 17 8 Und seine Söhne sollst du herzunahen lassen und sie mit den Leibröcken bekleiden; 9 und umgürte sie mit dem Gürtel, Aaron und seine Söhne, und binde ihnen die hohen Mützen um; und das Priestertum sei ihnen zu einer ewigen Satzung. Und du sollst Aaron und seine Söhne weihen. 18 10 Und du sollst den Farren herzubringen vor das Zelt der Zusammenkunft, und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf den Kopf des Farren legen. 11 Und schlachte den Farren vor Jehova, an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft; 12 und nimm von dem Blute des Farren und tue es mit deinem Finger an die Hörner des Altars, und alles Blut sollst du an den Fuß des Altars gießen. 13 Und nimm alles Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und das Netz über der Leber und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen ist, und räuchere es auf dem Altar. 19 14 Und das Fleisch des Farren und seine Haut und seinen Mist sollst du mit Feuer verbrennen außerhalb des Lagers: es ist ein Sündopfer. 20 15 Und du sollst den einen Widder nehmen, und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf den Kopf des Widders legen. 16 Und du sollst den Widder schlachten und sein Blut nehmen und an den Altar sprengen ringsum. 17 Und den Widder sollst du in seine Stücke zerlegen und sein Eingeweide und seine Schenkel waschen und sie auf seine Stücke und auf seinen Kopf legen. 18 Und den ganzen Widder sollst du auf dem Altar räuchern: es ist ein Brandopfer dem Jehova, ein lieblicher Geruch; es ist ein Feueropfer dem Jehova. 19 Und du sollst den zweiten Widder nehmen, und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf den Kopf des Widders legen. 20 Und du sollst den Widder schlachten und von seinem Blute nehmen und es auf das rechte Ohrläppchen Aarons tun und auf das rechte Ohrläppchen seiner Söhne und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes; und du sollst das Blut an den Altar sprengen ringsum. 21 Und nimm von dem Blute, das auf dem Altar ist, und von dem Salböl, und sprenge es auf Aaron und auf seine Kleider und auf seine Söhne und auf die Kleider seiner Söhne mit ihm; und er wird heilig sein und seine Kleider, und seine Söhne und die Kleider seiner Söhne mit ihm. 22 Und nimm von dem Widder das Fett und den Fettschwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und das Netz der Leber und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen ist, und den rechten Schenkel, denn es ist ein Widder der Einweihung - 21 23 und einen Laib Brot und einen Kuchen geölten Brotes und einen Fladen aus dem Korbe des Ungesäuerten, der vor Jehova ist; 24 und lege das alles auf die Hände Aarons und auf die Hände seiner Söhne, und webe es als Webopfer vor Jehova. 25 Und nimm es von ihren Händen und räuchere es auf dem Altar, auf dem Brandopfer, zum lieblichen Geruch vor Jehova: es ist ein Feueropfer dem Jehova. 26 Und nimm die Brust von dem Einweihungswidder, der für Aaron ist, und webe sie als Webopfer vor Jehova; und sie soll dein Anteil sein. 27 Und heilige die Brust des Webopfers und den Schenkel des Hebopfers, die gewoben und der gehoben worden ist von dem Einweihungswidder, von dem, der für Aaron, und von dem, der für seine Söhne ist; 22 28 und es soll Aaron und seinen Söhnen gehören als eine ewige Gebühr von seiten der Kinder Israel, denn es ist ein Hebopfer; und es soll ein Hebopfer sein von seiten der Kinder Israel, von ihren Friedensopfern: ihr Hebopfer dem Jehova. - 29 Und die heiligen Kleider Aarons sollen für seine Söhne sein nach ihm, um sie darin zu salben und sie darin zu weihen. 23 30 Sieben Tage soll sie anziehen, wer von seinen Söhnen Priester wird an seiner Statt, welcher in das Zelt der Zusammenkunft hineingehen wird, um im Heiligtum zu dienen. - 31 Und den Einweihungswidder sollst du nehmen und sein Fleisch an heiligem Orte kochen. 32 Und Aaron und seine Söhne sollen das Fleisch des Widders und das Brot, das in dem Korbe ist, essen an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft: 33 sie sollen die Dinge essen, durch welche Sühnung geschehen ist, um sie zu weihen, um sie zu heiligen; ein Fremder aber soll nicht davon essen, denn sie sind heilig. 34 Und wenn von dem Fleische der Einweihung und von dem Brote etwas übrigbleibt bis an den Morgen, so sollst du das Übriggebliebene mit Feuer verbrennen; es soll nicht gegessen werden, denn es ist heilig. 35 Und du sollst Aaron und seinen Söhnen also tun, nach allem, was ich dir geboten habe; sieben Tage sollst du sie einweihen. 36 Und einen Farren als Sündopfer sollst du täglich zur Sühnung opfern und den Altar entsündigen, indem du Sühnung für ihn tust; und du sollst ihn salben, um ihn zu heiligen. 37 Sieben Tage sollst du Sühnung tun für den Altar und ihn heiligen; und der Altar soll hochheilig sein: alles, was den Altar anrührt, wird heilig sein.

Heiligtum: Tägliche Opfer

38 Und dies ist es, was du auf dem Altar opfern sollst: zwei einjährige Lämmer des Tages beständig. 39 Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden, 24 40 und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin zerstoßenen Öles, und ein Trankopfer, ein viertel Hin Wein, zu dem einen Lamme. 41 Und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; wie das Morgenspeisopfer und wie dessen Trankopfer, so sollst du zu diesem opfern, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova: 42 ein beständiges Brandopfer bei euren Geschlechtern an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova, wo ich mit euch zusammenkommen werde, um daselbst mit dir zu reden. 43 Und ich werde daselbst mit den Kindern Israel zusammenkommen, und es wird geheiligt werden durch meine Herrlichkeit. 25 44 Und ich werde das Zelt der Zusammenkunft und den Altar heiligen; und Aaron und seine Söhne werde ich heiligen, daß sie mir den Priesterdienst ausüben. 45 Und ich werde in der Mitte der Kinder Israel wohnen und werde ihr Gott sein. 46 Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, ihr Gott, der ich sie aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um in ihrer Mitte zu wohnen; ich bin Jehova, ihr Gott.

Querverweise

1 4. Mose 18.20: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel.

2 Josua 21.2: und redeten mit ihnen zu Silo im Lande Kanaan und sprachen: Der HERR hat uns geboten durch Mose, daß man uns Städte geben solle, zu wohnen, und ihre Vorstädte zu unserm Vieh.

3 2. Mose 21.13: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.

4 5. Mose 4.41: Da sonderte Mose drei Städte aus jenseit des Jordans, gegen der Sonne Aufgang,

5 5. Mose 19.2: sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen.

6 5. Mose 19.9: (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,

7 Josua 20.1: Und der HERR redete mit Josua und sprach:

8 4. Mose 26.54: Vielen sollst du viel zum Erbe geben, und wenigen wenig; jeglichen soll man geben nach ihrer Zahl.

9 3. Mose 21.10: Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist, daß er angezogen würde mit den Kleidern, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen

10 5. Mose 17.6: Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben.

11 5. Mose 19.15: Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.

12 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

13 2. Mose 29.45: Und will unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein,

14 3. Mose 8.1: Und der HERR redete mit Mose und sprach:

15 2. Mose 28.36: Du sollst auch ein Stirnblatt machen von feinem Golde und darauf ausgraben, wie man die Siegel ausgräbt: Heilig dem HERRN.

16 2. Mose 39.30: Sie machten auch das Stirnblatt, die heilige Krone, von feinem Gold, und gruben Schrift darein: Heilig dem HERRN.

17 2. Mose 30.25: Und mache ein heiliges Salböl nach der Kunst des Salbenbereiters.

18 2. Mose 28.41: Und sollst sie deinem Bruder Aaron samt seinen Söhnen anziehen; und sollst sie salben und ihre Hände füllen und sie weihen, daß sie meine Priester seien.

19 2. Mose 29.22: Darnach sollst du nehmen das Fett von dem Widder, den Schwanz und das Fett am Eingeweide, das Netz über der Leber und die zwei Nieren mit dem Fett darüber und die rechte Schulter (denn es ist ein Widder der Füllung),

20 3. Mose 4.11-12: Aber das Fell des Farren mit allem Fleisch samt Kopf und Schenkeln und das Eingeweide und den Mist,

21 3. Mose 3.3-4: Und er soll von dem Dankopfer dem HERRN opfern, nämlich das Fett, welches die Eingeweide bedeckt, und alles Fett am Eingeweide

22 4. Mose 18.18: Ihr Fleisch soll dein sein, wie auch die Webebrust und die rechte Schulter dein ist.

23 2. Mose 29.9: und beide, Aaron und auch sie, mit Gürteln gürten und ihnen die Hauben aufbinden, daß sie das Priestertum haben zu ewiger Weise. Und sollst Aaron und seinen Söhnen die Hände füllen,

24 Psalm 141.2: Mein Gebet müsse vor dir taugen wie ein Räuchopfer, mein Händeaufheben wie ein Abendopfer.

25 2. Mose 20.24: Einen Altar von Erde mache mir, darauf du dein Brandopfer und Dankopfer, deine Schafe und Rinder opferst. Denn an welchem Ort ich meines Namens Gedächtnis stiften werde, da will ich zu dir kommen und dich segnen.