4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; 1, 2 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, 3, 4, 5, 6, 77 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. 8
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. 9 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. 10, 11
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. 12 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. 13
2. Könige - Kapitel 11
Herrschaft der Atalja in Jerusalem - Verschwörung des Priesters Jojada gegen sie - Einsetzung des Joasch zum König
1 Und als Athalja, die Mutter Ahasjas, sah, daß ihr Sohn tot war, da machte sie sich auf und brachte allen königlichen Samen um. 14, 15 2 Aber Joseba, die Tochter des Königs Joram, die Schwester Ahasjas, nahm Joas, den Sohn Ahasjas, und stahl ihn weg aus der Mitte der Königssöhne, die getötet wurden, und tat ihn und seine Amme in das Schlafgemach; und so verbargen sie ihn vor Athalja, und er wurde nicht getötet. 3 Und er war sechs Jahre bei ihr im Hause Jehovas versteckt. Athalja aber regierte über das Land. 4 Und im siebten Jahre sandte Jojada hin und ließ die Obersten über hundert der Karier und der Läufer holen und zu sich in das Haus Jehovas kommen; und er machte einen Bund mit ihnen und ließ sie schwören im Hause Jehovas, und er zeigte ihnen den Sohn des Königs. 5 Und er gebot ihnen und sprach: Dies ist es, was ihr tun sollt: Ein Drittel von euch, die ihr am Sabbath antretet, soll Wache halten im Hause des Königs, 6 und ein Drittel soll am Tore Sur, und ein Drittel am Tore hinter den Läufern sein; und ihr sollt der Hut des Hauses warten zur Abwehr. 7 Und die zwei anderen Abteilungen von euch, alle, die am Sabbath abtreten, die sollen im Hause Jehovas Wache halten bei dem König. 8 Und ihr sollt den König rings umgeben, ein jeder mit seinen Waffen in seiner Hand; und wer in die Reihen eindringt, soll getötet werden; und ihr sollt bei dem König sein, wenn er ausgeht und wenn er eingeht. 9 Und die Obersten über hundert taten nach allem, was der Priester Jojada geboten hatte; und sie nahmen ein jeder seine Männer, die am Sabbath antretenden samt den am Sabbath abtretenden, und kamen zu dem Priester Jojada. 10 Und der Priester gab den Obersten über hundert die Speere und die Schilde, welche dem König David gehört hatten, die im Hause Jehovas waren. 16 11 Und die Läufer stellten sich auf, ein jeder mit seinen Waffen in seiner Hand, von der rechten Seite des Hauses bis zur linken Seite des Hauses, gegen den Altar und gegen das Haus hin, rings um den König. 12 Und er führte den Sohn des Königs heraus und setzte ihm die Krone auf und gab ihm das Zeugnis, und sie machten ihn zum König und salbten ihn; und sie klatschten in die Hände und riefen: Es lebe der König! 17 13 Und als Athalja das Geschrei der Läufer und des Volkes hörte, kam sie zu dem Volke in das Haus Jehovas. 14 Und sie sah: und siehe, der König stand auf dem Standorte, nach dem Gebrauch, und die Obersten und die Trompeter bei dem König; und alles Volk des Landes war fröhlich und stieß in die Trompeten. Da zerriß Athalja ihre Kleider und rief: Verschwörung, Verschwörung! 15 Und der Priester Jojada gebot den Obersten über hundert, die über das Heer bestellt waren, und sprach zu ihnen: Führet sie hinaus außerhalb der Reihen, und wer ihr folgt, den tötet mit dem Schwerte! Denn der Priester sprach: Sie soll nicht in dem Hause Jehovas getötet werden. 16 Und sie machten ihr Platz, und sie ging in das Haus des Königs auf dem Wege des Eingangs für die Rosse; und sie wurde daselbst getötet. 18 17 Und Jojada machte einen Bund zwischen Jehova und dem König und dem Volke, daß sie das Volk Jehovas sein sollten, und zwischen dem König und dem Volke. 18 Da ging alles Volk des Landes in das Haus des Baal und riß es nieder; seine Altäre und seine Bilder zerschlugen sie gänzlich; und Mattan, den Priester des Baal, töteten sie vor den Altären. Und der Priester setzte Aufseher über das Haus Jehovas. 19, 20 19 Und er nahm die Obersten über hundert und die Karier und die Läufer und alles Volk des Landes, und sie führten den König aus dem Hause Jehovas hinab und kamen auf dem Wege des Läufertores in das Haus des Königs; und er setzte sich auf den Thron der Könige. 20 Und alles Volk des Landes freute sich, und die Stadt hatte Ruhe. Athalja aber hatten sie im Hause des Königs mit dem Schwerte getötet.Querverweise
1 4. Mose 18.20: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel.
2 Josua 21.2: und redeten mit ihnen zu Silo im Lande Kanaan und sprachen: Der HERR hat uns geboten durch Mose, daß man uns Städte geben solle, zu wohnen, und ihre Vorstädte zu unserm Vieh.
3 2. Mose 21.13: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.
4 5. Mose 4.41: Da sonderte Mose drei Städte aus jenseit des Jordans, gegen der Sonne Aufgang,
5 5. Mose 19.2: sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen.
6 5. Mose 19.9: (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,
7 Josua 20.1: Und der HERR redete mit Josua und sprach:
8 4. Mose 26.54: Vielen sollst du viel zum Erbe geben, und wenigen wenig; jeglichen soll man geben nach ihrer Zahl.
9 3. Mose 21.10: Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist, daß er angezogen würde mit den Kleidern, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen
10 5. Mose 17.6: Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben.
11 5. Mose 19.15: Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
12 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
13 2. Mose 29.45: Und will unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein,
14 2. Könige 8.26: Zweiundzwanzig Jahre alt war Ahasja, da er König ward, und regierte ein Jahr zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Athalja, eine Tochter Omris, des Königs Israels.
15 2. Könige 9.27: Da das Ahasja, der König Juda's, sah, floh er des Weges zum Hause des Gartens. Jehu aber jagte ihm nach und hieß ihn auch schlagen in dem Wagen auf der Höhe Gur, die bei Jibleam liegt. Und er floh gen Megiddo und starb daselbst.
16 2. Samuel 8.7: Und David nahm die goldenen Schilde, die Hadadesers Knechte gehabt hatten, und brachte sie gen Jerusalem.
17 5. Mose 17.18-19: Und wenn er nun sitzen wird auf dem Stuhl seines Königreichs, soll er dies andere Gesetz von den Priestern, den Leviten, nehmen und in ein Buch schreiben lassen.
18 Nehemia 3.28: Aber vom Roßtor an bauten die Priester, ein jeglicher gegenüber seinem Hause.
19 Richter 6.25: Und in derselben Nacht sprach der HERR zu ihm: Nimm einen Farren unter den Ochsen, die deines Vaters sind, und einen andern Farren, der siebenjährig ist, und zerbrich den Altar Baals, der deines Vaters ist, und haue um das Ascherabild, das dabei steht,
20 2. Könige 10.26-27: und brachte heraus die Säulen in dem Hause Baal und verbrannten sie