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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Chronik - Kapitel 23

Zahl, Ordnung und Dienst der Leviten

1 Und David war alt und der Tage satt; und er machte Salomo, seinen Sohn, zum König über Israel. (1. Könige 1.28) 2 Und er versammelte alle Obersten Israels und die Priester und die Leviten. 3 Und die Leviten wurden gezählt von dreißig Jahren an und darüber; und ihre Zahl war, Kopf für Kopf, an Männern 38000. 4 Von diesen, sprach David, sollen 24000 die Aufsicht über das Werk des Hauses Jehovas führen; und 6000 sollen Vorsteher und Richter sein; 5 und 4000 Torhüter; und 4000, welche Jehova loben mit den Instrumenten, die ich gemacht habe, um zu loben. 6 Und David teilte sie in Abteilungen, nach den Söhnen Levis, nach Gerson, Kehath und Merari. (1. Chronik 6.1-2) 7 Von den Gersonitern: Ladan und Simei. 8 Die Söhne Ladans: das Haupt, Jechiel, und Setham und Joel, drei. (1. Chronik 26.21) 9 Die Söhne Simeis: Schelomith und Hasiel und Haran, drei. Diese waren die Häupter der Väter von Ladan. 10 Und die Söhne Simeis: Jachath, Sina und Jeghusch und Beria; das waren die Söhne Simeis, vier. 11 Und Jachath war das Haupt, und Sina der zweite; und Jeghusch und Beria hatten nicht viele Söhne, und so bildeten sie ein Vaterhaus, eine Zählung. 12 Die Söhne Kehaths: Amram, Jizhar, Hebron und Ussiel, vier. 13 Die Söhne Amrams: Aaron und Mose. Und Aaron wurde abgesondert, daß er als hochheilig geheiligt würde, er und seine Söhne auf ewig, um vor Jehova zu räuchern, ihm zu dienen und in seinem Namen zu segnen ewiglich. (5. Mose 10.8) (1. Chronik 6.34) (Hebräer 5.4) 14 Und was Mose, den Mann Gottes, betrifft, so wurden seine Söhne nach dem Stamme Levi genannt. (5. Mose 33.1) 15 Die Söhne Moses: Gersom und Elieser. (2. Mose 18.3-4) 16 die Söhne Gersoms: Schebuel, das Haupt. (1. Chronik 26.24) 17 Und die Söhne Eliesers waren: Rechabja, das Haupt; und Elieser hatte keine anderen Söhne; aber die Söhne Rechabjas waren überaus zahlreich. - (1. Chronik 24.21) 18 Die Söhne Jizhars: Schelomith, das Haupt. 19 Die Söhne Hebrons: Jerija, das Haupt; Amarja, der zweite; Jachasiel, der dritte; und Jekamam, der vierte. 20 Die Söhne Ussiels: Micha, das Haupt, und Jischija, der zweite. 21 Die Söhne Meraris: Machli und Musi. Die Söhne Machlis: Eleasar und Kis. (1. Chronik 6.4) 22 Und Eleasar starb, und er hatte keine Söhne, sondern nur Töchter; und die Söhne Kis', ihre Brüder, nahmen sie zu Weibern. 23 Die Söhne Musis: Machli und Eder und Jeremoth, drei. 24 Das waren die Söhne Levis nach ihren Vaterhäusern, Häupter der Väter, wie sie gemustert wurden nach der Zahl der Namen, Kopf für Kopf, welche das Werk taten für den Dienst des Hauses Jehovas, von zwanzig Jahren an und darüber. 25 Denn David sprach: Jehova, der Gott Israels, hat seinem Volke Ruhe geschafft, und er wohnt in Jerusalem auf ewig; 26 so haben auch die Leviten die Wohnung und alle ihre Geräte zu ihrem Dienste nicht mehr zu tragen. 27 Denn nach den letzten Worten Davids wurden von den Söhnen Levis diejenigen von zwanzig Jahren an und darüber gezählt. 28 Denn ihre Stelle war zur Seite der Söhne Aarons für den Dienst des Hauses Jehovas betreffs der Vorhöfe und der Zellen und der Reinigung alles Heiligen, und betreffs des Werkes des Dienstes des Hauses Gottes: 29 für das Schichtbrot, und für das Feinmehl zum Speisopfer, und für die ungesäuerten Fladen, und für die Pfanne, und für das Eingerührte, und für alles Hohl- und Längenmaß; 30 und damit sie Morgen für Morgen hinträten, um Jehova zu preisen und zu loben, und ebenso am Abend; (Psalm 92.3) 31 und um alle Brandopfer dem Jehova zu opfern an den Sabbathen, an den Neumonden und an den Festen, nach der Zahl, nach der Vorschrift darüber, beständig vor Jehova. 32 Und sie warteten der Hut des Zeltes der Zusammenkunft und der Hut des Heiligtums, und der Hut der Söhne Aarons, ihrer Brüder, für den Dienst des Hauses Jehovas.