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4. Mose - Kapitel 34

Die Grenzen des Landes Kanaan

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, so soll dies das Land sein, das euch zum Erbteil fällt, das Land Kanaan nach seinen Grenzen. (2. Mose 23.31) 3 Die Ecke gegen Mittag soll anfangen an der Wüste Zin bei Edom, daß eure Grenze gegen Mittag sei vom Ende des Salzmeeres, das gegen Morgen liegt, (Josua 15.1) 4 und das die Grenze sich lenke mittagwärts von der Steige Akrabbim und gehe durch Zin, und ihr Ausgang sei mittagwärts von Kades-Barnea und gelange zum Dorf Adar und gehe durch Azmon 5 und lenke sich von Azmon an den Bach Ägyptens, und ihr Ende sei an dem Meer. 6 Aber die Grenze gegen Abend soll diese sein, nämlich das große Meer. Das sei eure Grenze gegen Abend.
7 Die Grenze gegen Mitternacht soll diese sein: ihr sollt messen von dem großen Meer bis an den Berg Hor, 8 und von dem Berg Hor messen, bis man kommt gen Hamath, das der Ausgang der Grenze sei gen Zedad 9 und die Grenze ausgehe gen Siphron und ihr Ende sei am Dorf Enan. Das sei eure Grenze gegen Mitternacht. 10 Und sollt messen die Grenze gegen Morgen vom Dorf Enan gen Sepham,
11 und die Grenze gehe herab von Sepham gen Ribla morgenwärts von Ain; darnach gehe sie herab und lenke sich an die Seite des Meers Kinneret gegen Morgen (Lukas 5.1) 12 und komme herab an den Jordan, daß ihr Ende sei das Salzmeer. Das sei euer Land mit seiner Grenze umher. 13 Und Mose gebot den Kindern Israel und sprach: Das ist das Land, das ihr durchs Los unter euch teilen sollt, das der HERR geboten hat den neun Stämmen und dem halben Stamm zu geben.
14 Denn der Stamm der Kinder Ruben nach ihren Vaterhäusern und der halbe Stamm Manasse haben ihr Teil genommen. (4. Mose 32.33) 15 Also haben zwei Stämme und der halbe Stamm ihr Erbteil dahin, diesseit des Jordans gegenüber Jericho gegen Morgen.

Namen der Männer, die das Land austeilen sollen

16 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
17 Das sind die Namen der Männer, die das Land unter euch teilen sollen: der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns. (5. Mose 1.38) (Josua 14.1) (Josua 21.1) 18 Dazu sollt ihr nehmen von einem jeglichen Stamm einen Fürsten, das Land auszuteilen. 19 Und das sind der Männer Namen: Kaleb, der Sohn Jephunnes, des Stammes Juda; (4. Mose 13.6) (4. Mose 13.30) 20 Samuel, der Sohn Ammihuds, des Stammes Simeon; 21 Elidad, der Sohn Chislons, des Stammes Benjamin; 22 Bukki, der Sohn Joglis, Fürst des Stammes der Kinder Dan; 23 Hanniel, der Sohn Ephods, Fürst des Stammes der Kinder Manasse, von den Kindern Joseph; 24 Kemuel, der Sohn Siphtans, Fürst des Stammes der Kinder Ephraim; 25 Elizaphan, der Sohn Parnachs, Fürst des Stammes der Kinder Sebulon; 26 Paltiel, der Sohn Assans, der Fürst des Stammes der Kinder Isaschar; 27 Ahihud, der Sohn Selomis, Fürst des Stammes der Kinder Asser; 28 Pedahel, der Sohn Ammihuds, Fürst des Stammes der Kinder Naphthali. 29 Dies sind die, denen der HERR gebot, daß sie den Kindern Israel Erbe austeilten im Lande Kanaan.

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3. Mose - Kapitel 17

Bestimmungen über die Stätte des Opferdienstes

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das ist's, was der HERR geboten hat, indem er sprach: 3 Jedermann aus dem Hause Israel, der einen Ochsen, oder ein Lamm, oder eine Ziege im Lager oder außerhalb des Lagers schächtet, 4 und es nicht vor die Tür der Stiftshütte bringt, daß es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es für eine Blutschuld gerechnet werden; er hat Blut vergossen, und es soll derselbe Mensch aus seinem Volk ausgerottet werden. (Jesaja 66.3) 5 Darum sollen die Kinder Israel fortan ihre Opfer, die sie jetzt noch auf freiem Felde opfern, vor den HERRN bringen, vor die Tür der Stiftshütte, zum Priester, um sie daselbst dem HERRN als Dankopfer darzubringen. 6 Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor der Tür der Stiftshütte und das Fett verbrennen zum lieblichen Geruch dem HERRN. 7 Und sie sollen forthin ihre Opfer nicht mehr den Dämonen opfern, denen sie nachbuhlen. Das soll ihnen eine ewig gültige Ordnung sein auf alle ihre Geschlechter. (5. Mose 32.17) 8 Und du sollst zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause Israel oder welcher Fremdling, der unter ihnen wohnt, ein Brandopfer oder sonst ein Schlachtopfer verrichten will 9 und es nicht vor die Türe der Stiftshütte bringt, daß er es dem HERRN zurichte, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk. (5. Mose 12.14)

Verbot des Genusses von Blut

10 Und wenn ein Mensch vom Hause Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, irgend Blut ißt, wider einen solchen, der Blut ißt, will ich mein Angesicht richten und ihn ausrotten aus seinem Volk; (3. Mose 3.17) 11 denn die Seele des Fleisches ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühne zu erwirken für eure Seelen. Denn das Blut ist es, das Sühne erwirkt durch die in ihm wohnende Seele. (Hebräer 9.22) 12 Darum habe ich den Kindern Israel gesagt: Keine Seele unter euch soll Blut essen; auch kein Fremdling unter euch soll Blut essen. 13 Und wenn ein Mensch von den Kindern Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, auf der Jagd ein Wildpret oder Geflügel erwischt, das man essen darf, der soll desselben Blut ausgießen und mit Erde bedecken; 14 denn alles Fleisches Seele ist sein Blut; es ist mit seiner Seele verbunden. Darum habe ich den Kindern Israel gesagt: Ihr sollt keines Fleisches Blut essen; denn alles Fleisches Seele ist sein Blut. Wer es aber ißt, der soll ausgerottet werden. (1. Mose 9.4) 15 Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein. (3. Mose 11.40) 16 Wenn er aber sein Kleid nicht waschen und sein Fleisch nicht baden wird, so soll er seine Schuld tragen.