4. Mose - Kapitel 33
Verzeichnis der Lagerplätze beim Wüstenzug
1 Das sind die Reisen der Kinder Israel, da sie aus Ägyptenland gezogen sind mit ihrem Heer durch Mose und Aaron. 2 Und Mose beschrieb ihren Auszug, wie sie zogen nach dem Befehl des HERRN, und dies sind die Reisen ihres Zuges. 3 Sie zogen aus von Raemses am fünfzehnten Tag des ersten Monats, dem zweiten Tage der Ostern, durch eine hohe Hand, daß es alle Ägypter sahen, 1, 24 als sie eben die Erstgeburt begruben, die der HERR unter ihnen geschlagen hatte; denn der HERR hatte auch an ihren Göttern Gericht geübt. 3 5 Als sie nun von Raemses auszogen, lagerten sie sich in Sukkoth. 4 6 Und zogen aus von Sukkoth und lagerten sich in Etham, welches liegt an dem Ende der Wüste. 5 7 Von Etham zogen sie aus und blieben in Pihachiroth, welches liegt gegen Baal-Zephon, und lagerten sich gegen Migdol. 6 8 Von Hachiroth zogen sie aus und gingen mitten durchs Meer in die Wüste und reisten drei Tagereisen in der Wüste Etham und lagerten sich in Mara. 7, 8 9 Von Mara zogen sie aus und kamen gen Elim; da waren zwölf Wasserbrunnen und siebzig Palmen; und lagerten sich daselbst. 9 10 Von Elim zogen sie aus und lagerten sich an das Schilfmeer. 11 Von dem Schilfmeer zogen sie aus und lagerten sich in der Wüste Sin. 10 12 Von der Wüste Sin zogen sie aus und lagerten sich in Dophka. 13 Von Dophka zogen sie aus und lagerten sich in Alus. 14 Von Alus zogen sie aus und lagerten sich in Raphidim, daselbst hatte das Volk kein Wasser zu trinken. 11 15 Von Raphidim zogen sie aus und lagerten sich in der Wüste Sinai. 12 16 Von Sinai zogen sie aus und lagerten sich bei den Lustgräbern. 13
17 Von den Lustgräbern zogen sie aus und lagerten sich in Hazeroth. 14 18 Von Hazeroth zogen sie aus und lagerten sich in Rithma. 15 19 Von Rithma zogen sie aus und lagerten sich in Rimmon-Perez. 20 Von Rimmon-Perez zogen sie aus und lagerten sich in Libna. 21 Von Libna zogen sie aus und lagerten sich in Rissa. 22 Von Rissa zogen sie aus und lagerten sich in Kehelatha. 23 Von Kehelatha zogen sie aus und lagerten sich im Gebirge Sepher. 24 Vom Gebirge Sepher zogen sie aus und lagerten sich in Harada. 25 Von Harada zogen sie aus und lagerten sich in Makheloth. 26 Von Makheloth zogen sie aus und lagerten sich in Thahath. 27 Von Thahath zogen sie aus und lagerten sich in Tharah. 28 Von Tharah zogen sie aus und lagerten sich in Mithka. 29 Von Mithka zogen sie aus und lagerten sich in Hasmona. 30 Von Hasmona zogen sie aus und lagerten sich in Moseroth. 31 Von Moseroth zogen sie aus und lagerten sich in Bne-Jaakan. 16 32 Von Bne-Jaakan zogen sie aus und lagerten sich in Horgidgad. 33 Von Horgidgad zogen sie aus und lagerten sich in Jotbatha. 17 34 Von Jotbatha zogen sie aus und lagerten sich in Abrona. 35 Von Abrona zogen sie aus und lagerten sich in Ezeon-Geber. 36 Von Ezeon-Geber zogen sie aus und lagerten sich in der Wüste Zin, das ist Kades. 18
37 Von Kades zogen sie aus und lagerten sich an dem Berge Hor, an der Grenze des Landes Edom. 19 38 Da ging der Priester Aaron auf den Berg Hor nach dem Befehl des HERRN und starb daselbst im vierzigsten Jahr des Auszugs der Kinder Israel aus Ägyptenland am ersten Tage des fünften Monats, 39 da er hundertunddreiundzwanzig Jahre alt war. 40 Und der König der Kanaaniter zu Arad, der da wohnte gegen Mittag des Landes Kanaan, hörte, daß die Kinder Israel kamen. 20
41 Und von dem Berge Hor zogen sie aus und lagerten sich in Zalmona. 42 Von Zalmona zogen sie aus und lagerten sich in Phunon. 43 Von Phunon zogen sie aus und lagerten sich in Oboth. 21 44 Von Oboth zogen sie aus und lagerten sich in Ije-Abarim, in der Moabiter Gebiet. 22 45 Von Ijim zogen sie aus und lagerten sich in Dibon-Gad. 46 Von Dibon-Gad zogen sie aus und lagerten sich in Almon-Diblathaim. 47 Von Almon-Diblathaim zogen sie aus und lagerten sich in dem Gebirge Abarim vor dem Nebo. 23 48 Von dem Gebirge Abarim zogen sie aus und lagerten sich in das Gefilde der Moabiter an dem Jordan gegenüber Jericho. 24, 25 49 Sie lagerten sich aber am Jordan von Beth-Jesimoth an bis an Abel-Sittim, im Gefilde der Moabiter. 26
Befehl zur Vertreibung der Kanaaniter
50 Und der HERR redete mit Mose in dem Gefilde der Moabiter an dem Jordan gegenüber Jericho und sprach:51 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan gegangen seid in das Land Kanaan, 52 so sollt ihr alle Einwohner vertreiben vor eurem Angesicht und alle ihre Säulen und alle ihre gegossenen Bilder zerstören und alle ihre Höhen vertilgen, 53 daß ihr also das Land einnehmet und darin wohnet; denn euch habe ich das Land gegeben, daß ihr's einnehmet. 54 Und sollt das Land austeilen durchs Los unter eure Geschlechter. Denen, deren viele sind, sollt ihr desto mehr zuteilen, und denen, deren wenige sind, sollt ihr desto weniger zuteilen. Wie das Los einem jeglichen daselbst fällt, so soll er's haben; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr's austeilen. 27 55 Werdet ihr aber die Einwohner des Landes nicht vertreiben vor eurem Angesicht, so werden euch die, so ihr überbleiben laßt, zu Dornen werden in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten und werden euch drängen in dem Lande darin ihr wohnet. 28 56 So wird's dann gehen, daß ich euch gleich tun werde, wie ich gedachte ihnen zu tun.
3. Mose - Kapitel 25
Das Sabbatjahr
1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. 29, 30 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.Das Jubeljahr (Halljahr)
8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. 31 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. 32, 33 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; 34 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, 35, 36 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; 37 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. 38 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde
25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. 39 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. 40 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. 41 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; 42 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. 43, 44 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 45 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.Querverweise
1 2. Mose 1.11: Und man setzte Fronvögte über sie, die sie mit schweren Diensten drücken sollten; denn man baute dem Pharao die Städte Pithon und Raemses zu Vorratshäusern.
2 2. Mose 14.8: Denn der HERR verstockte das Herz Pharaos, des Königs in Ägypten, daß er den Kindern Israel nachjagte. Aber die Kinder Israel waren durch eine hohe Hand ausgezogen.
3 2. Mose 12.12: Denn ich will in derselben Nacht durch Ägyptenland gehen und alle Erstgeburt schlagen in Ägyptenland, unter den Menschen und unter dem Vieh, und will meine Strafe beweisen an allen Göttern der Ägypter, ich, der HERR.
4 2. Mose 12.37: Also zogen aus die Kinder Israel von Raemses gen Sukkoth, sechshunderttausend Mann zu Fuß ohne die Kinder.
5 2. Mose 13.20: Also zogen sie aus von Sukkoth und lagerten sich in Etham, vorn an der Wüste.
6 2. Mose 14.2: Rede mit den Kindern Israel und sprich, daß sie sich herumlenken und sich lagern bei Pihachiroth, zwischen Migdol und dem Meer, gegen Baal-Zephon, und daselbst gegenüber sich lagern ans Meer.
7 2. Mose 14.22: Und die Kinder Israel gingen hinein, mitten ins Meer auf dem Trockenen; und das Wasser war ihnen für Mauern zur Rechten und zur Linken.
8 2. Mose 15.23: Da kamen sie gen Mara; aber sie konnten das Wasser nicht trinken, denn es war sehr bitter. Daher hieß man den Ort Mara.
9 2. Mose 15.27: Und sie kamen gen Elim, da waren zwölf Wasserbrunnen und siebzig Palmbäume, und sie lagerten sich daselbst ans Wasser.
10 2. Mose 16.1: Von Elim zogen sie aus; und die ganze Gemeinde der Kinder Israel kam in die Wüste Sin, die da liegt zwischen Elim und Sinai, am fünfzehnten Tage des zweiten Monats, nachdem sie aus Ägypten gezogen waren.
11 2. Mose 17.1: Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel zog aus der Wüste Sin ihre Tagereisen, wie ihnen der HERR befahl, und sie lagerten sich in Raphidim. Da hatte das Volk kein Wasser zu trinken.
12 2. Mose 19.1: Im dritten Monat nach dem Ausgang der Kinder Israel aus Ägyptenland kamen sie dieses Tages in die Wüste Sinai.
13 4. Mose 11.34: Daher heißt diese Stätte Lustgräber, darum daß man daselbst begrub das lüsterne Volk.
14 4. Mose 11.35: Von den Lustgräbern aber zog das Volk aus gen Hazeroth, und sie blieben zu Hazeroth.
15 4. Mose 12.16: Darnach zog das Volk von Hazeroth und lagerte sich in die Wüste Pharan.
16 5. Mose 10.6: Und die Kinder Israel zogen aus von Beeroth-Bne-Jaakan gen Moser. Daselbst starb Aaron, und ist daselbst begraben; und sein Sohn Eleasar ward für ihn Priester.
17 5. Mose 10.7: Von da zogen sie aus gen Gudegoda, von Gugegoda gen Jotbatha, ein Land, da Bäche sind.
18 4. Mose 20.1: Und die Kinder Israel kamen mit der ganzen Gemeinde in die Wüste Zin im ersten Monat, und das Volk lag zu Kades. Und Mirjam starb daselbst und ward daselbst begraben.
19 4. Mose 20.22: Und die Kinder Israel brachen auf von Kades und kamen mit der ganzen Gemeinde an den Berg Hor.
20 4. Mose 21.1: Und da die Kanaaniter, der König von Arad, der gegen Mittag wohnte, hörte, daß Israel hereinkommt durch den Weg der Kundschafter, stritt er wider Israel und führte etliche gefangen.
21 4. Mose 21.10: Und die Kinder Israel zogen aus und lagerten sich in Oboth.
22 4. Mose 21.11: Und von Oboth zogen sie aus und lagerten sich in Ije-Abarim, in der Wüste Moab, gegenüber gegen der Sonne Aufgang.
23 4. Mose 21.20: und von Bamoth in das Tal, das im Felde Moabs liegt, zu dem hohen Berge Pisgas, der gegen die Wüste sieht.
24 4. Mose 22.1: Darnach zogen die Kinder Israel und lagerten sich in das Gefilde Moab jenseit des Jordans, gegenüber Jericho.
25 5. Mose 32.49: Gehe auf das Gebirge Abarim, auf den Berg Nebo, der da liegt im Moabiterland, gegenüber Jericho, und schaue das Land Kanaan, das ich den Kindern Israel zum Eigentum geben werde,
26 4. Mose 25.1: Und Israel wohnte in Sittim. Und das Volk hob an zu huren mit der Moabiter Töchtern,
27 4. Mose 26.55: Doch man soll das Land durchs Los teilen; nach dem Namen der Stämme ihrer Väter sollen sie Erbe nehmen.
28 Josua 23.13: so wisset, daß der HERR, euer Gott, wird nicht mehr alle diese Völker vor euch vertreiben; sondern sie werden euch zum Strick und Netz und zur Geißel in euren Seiten werden und zum Stachel in eure Augen, bis daß er euch umbringe hinweg von dem guten Lande, das euch der HERR, euer Gott, gegeben hat.
29 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln.
30 5. Mose 15.1: Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
31 3. Mose 23.27: Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern
32 Jesaja 61.2: zu verkündigen ein gnädiges Jahr des HERRN und einen Tag der Rache unsers Gottes, zu trösten alle Traurigen,
33 Lukas 4.19: und zu verkündigen das angenehme Jahr des HERRN."
34 1. Thessalonicher 4.6: und daß niemand zu weit greife und übervorteile seinen Bruder im Handel; denn der HERR ist der Rächer über das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.
35 3. Mose 26.5: und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte bis zur Zeit der Saat; und sollt Brots die Fülle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen.
36 1. Könige 5.5: daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeglicher unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis gen Beer-Seba, solange Salomo lebte.
37 5. Mose 28.8: Der HERR wird gebieten dem Segen, daß er mit dir sei in deinem Keller und in allem, was du vornimmst, und wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.
38 Psalm 39.13: Höre mein Gebet, HERR, und vernimm mein Schreien und schweige nicht über meine Tränen; denn ich bin dein Pilger und dein Bürger wie alle meine Väter.
39 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Erben: Naemi, die vom Lande der Moabiter wiedergekommen ist, bietet feil das Stück Feld, das unsers Bruders war, Elimelechs.
40 4. Mose 35.1: Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:
41 5. Mose 23.20: Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.
42 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
43 3. Mose 25.53: Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
44 Epheser 6.9: Und ihr Herren, tut auch dasselbe gegen sie und lasset das Drohen; wisset, daß auch euer HERR im Himmel ist und ist bei ihm kein Ansehen der Person.
45 3. Mose 25.43: Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.