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4. Mose - Kapitel 33

Verzeichnis der Lagerplätze beim Wüstenzug

1 Das sind die Reisen der Kinder Israel, da sie aus Ägyptenland gezogen sind mit ihrem Heer durch Mose und Aaron. 2 Und Mose beschrieb ihren Auszug, wie sie zogen nach dem Befehl des HERRN, und dies sind die Reisen ihres Zuges. 3 Sie zogen aus von Raemses am fünfzehnten Tag des ersten Monats, dem zweiten Tage der Ostern, durch eine hohe Hand, daß es alle Ägypter sahen, (2. Mose 1.11) (2. Mose 14.8)
4 als sie eben die Erstgeburt begruben, die der HERR unter ihnen geschlagen hatte; denn der HERR hatte auch an ihren Göttern Gericht geübt. (2. Mose 12.12) 5 Als sie nun von Raemses auszogen, lagerten sie sich in Sukkoth. (2. Mose 12.37) 6 Und zogen aus von Sukkoth und lagerten sich in Etham, welches liegt an dem Ende der Wüste. (2. Mose 13.20) 7 Von Etham zogen sie aus und blieben in Pihachiroth, welches liegt gegen Baal-Zephon, und lagerten sich gegen Migdol. (2. Mose 14.2) 8 Von Hachiroth zogen sie aus und gingen mitten durchs Meer in die Wüste und reisten drei Tagereisen in der Wüste Etham und lagerten sich in Mara. (2. Mose 14.22) (2. Mose 15.23) 9 Von Mara zogen sie aus und kamen gen Elim; da waren zwölf Wasserbrunnen und siebzig Palmen; und lagerten sich daselbst. (2. Mose 15.27) 10 Von Elim zogen sie aus und lagerten sich an das Schilfmeer. 11 Von dem Schilfmeer zogen sie aus und lagerten sich in der Wüste Sin. (2. Mose 16.1) 12 Von der Wüste Sin zogen sie aus und lagerten sich in Dophka. 13 Von Dophka zogen sie aus und lagerten sich in Alus. 14 Von Alus zogen sie aus und lagerten sich in Raphidim, daselbst hatte das Volk kein Wasser zu trinken. (2. Mose 17.1) 15 Von Raphidim zogen sie aus und lagerten sich in der Wüste Sinai. (2. Mose 19.1) 16 Von Sinai zogen sie aus und lagerten sich bei den Lustgräbern. (4. Mose 11.34)
17 Von den Lustgräbern zogen sie aus und lagerten sich in Hazeroth. (4. Mose 11.35) 18 Von Hazeroth zogen sie aus und lagerten sich in Rithma. (4. Mose 12.16) 19 Von Rithma zogen sie aus und lagerten sich in Rimmon-Perez. 20 Von Rimmon-Perez zogen sie aus und lagerten sich in Libna. 21 Von Libna zogen sie aus und lagerten sich in Rissa. 22 Von Rissa zogen sie aus und lagerten sich in Kehelatha. 23 Von Kehelatha zogen sie aus und lagerten sich im Gebirge Sepher. 24 Vom Gebirge Sepher zogen sie aus und lagerten sich in Harada. 25 Von Harada zogen sie aus und lagerten sich in Makheloth. 26 Von Makheloth zogen sie aus und lagerten sich in Thahath. 27 Von Thahath zogen sie aus und lagerten sich in Tharah. 28 Von Tharah zogen sie aus und lagerten sich in Mithka. 29 Von Mithka zogen sie aus und lagerten sich in Hasmona. 30 Von Hasmona zogen sie aus und lagerten sich in Moseroth. 31 Von Moseroth zogen sie aus und lagerten sich in Bne-Jaakan. (5. Mose 10.6) 32 Von Bne-Jaakan zogen sie aus und lagerten sich in Horgidgad. 33 Von Horgidgad zogen sie aus und lagerten sich in Jotbatha. (5. Mose 10.7) 34 Von Jotbatha zogen sie aus und lagerten sich in Abrona. 35 Von Abrona zogen sie aus und lagerten sich in Ezeon-Geber. 36 Von Ezeon-Geber zogen sie aus und lagerten sich in der Wüste Zin, das ist Kades. (4. Mose 20.1)
37 Von Kades zogen sie aus und lagerten sich an dem Berge Hor, an der Grenze des Landes Edom. (4. Mose 20.22) 38 Da ging der Priester Aaron auf den Berg Hor nach dem Befehl des HERRN und starb daselbst im vierzigsten Jahr des Auszugs der Kinder Israel aus Ägyptenland am ersten Tage des fünften Monats, 39 da er hundertunddreiundzwanzig Jahre alt war. 40 Und der König der Kanaaniter zu Arad, der da wohnte gegen Mittag des Landes Kanaan, hörte, daß die Kinder Israel kamen. (4. Mose 21.1)
41 Und von dem Berge Hor zogen sie aus und lagerten sich in Zalmona. 42 Von Zalmona zogen sie aus und lagerten sich in Phunon. 43 Von Phunon zogen sie aus und lagerten sich in Oboth. (4. Mose 21.10) 44 Von Oboth zogen sie aus und lagerten sich in Ije-Abarim, in der Moabiter Gebiet. (4. Mose 21.11) 45 Von Ijim zogen sie aus und lagerten sich in Dibon-Gad. 46 Von Dibon-Gad zogen sie aus und lagerten sich in Almon-Diblathaim. 47 Von Almon-Diblathaim zogen sie aus und lagerten sich in dem Gebirge Abarim vor dem Nebo. (4. Mose 21.20) 48 Von dem Gebirge Abarim zogen sie aus und lagerten sich in das Gefilde der Moabiter an dem Jordan gegenüber Jericho. (4. Mose 22.1) (5. Mose 32.49) 49 Sie lagerten sich aber am Jordan von Beth-Jesimoth an bis an Abel-Sittim, im Gefilde der Moabiter. (4. Mose 25.1)

Befehl zur Vertreibung der Kanaaniter

50 Und der HERR redete mit Mose in dem Gefilde der Moabiter an dem Jordan gegenüber Jericho und sprach:
51 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan gegangen seid in das Land Kanaan, 52 so sollt ihr alle Einwohner vertreiben vor eurem Angesicht und alle ihre Säulen und alle ihre gegossenen Bilder zerstören und alle ihre Höhen vertilgen, 53 daß ihr also das Land einnehmet und darin wohnet; denn euch habe ich das Land gegeben, daß ihr's einnehmet. 54 Und sollt das Land austeilen durchs Los unter eure Geschlechter. Denen, deren viele sind, sollt ihr desto mehr zuteilen, und denen, deren wenige sind, sollt ihr desto weniger zuteilen. Wie das Los einem jeglichen daselbst fällt, so soll er's haben; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr's austeilen. (4. Mose 26.55) 55 Werdet ihr aber die Einwohner des Landes nicht vertreiben vor eurem Angesicht, so werden euch die, so ihr überbleiben laßt, zu Dornen werden in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten und werden euch drängen in dem Lande darin ihr wohnet. (Josua 23.13) 56 So wird's dann gehen, daß ich euch gleich tun werde, wie ich gedachte ihnen zu tun.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.