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4. Mose - Kapitel 33

Verzeichnis der Lagerplätze beim Wüstenzug

1 Das sind die Reisen der Kinder Israel, da sie aus Ägyptenland gezogen sind mit ihrem Heer durch Mose und Aaron. 2 Und Mose beschrieb ihren Auszug, wie sie zogen nach dem Befehl des HERRN, und dies sind die Reisen ihres Zuges. 3 Sie zogen aus von Raemses am fünfzehnten Tag des ersten Monats, dem zweiten Tage der Ostern, durch eine hohe Hand, daß es alle Ägypter sahen, (2. Mose 1.11) (2. Mose 14.8)
4 als sie eben die Erstgeburt begruben, die der HERR unter ihnen geschlagen hatte; denn der HERR hatte auch an ihren Göttern Gericht geübt. (2. Mose 12.12) 5 Als sie nun von Raemses auszogen, lagerten sie sich in Sukkoth. (2. Mose 12.37) 6 Und zogen aus von Sukkoth und lagerten sich in Etham, welches liegt an dem Ende der Wüste. (2. Mose 13.20) 7 Von Etham zogen sie aus und blieben in Pihachiroth, welches liegt gegen Baal-Zephon, und lagerten sich gegen Migdol. (2. Mose 14.2) 8 Von Hachiroth zogen sie aus und gingen mitten durchs Meer in die Wüste und reisten drei Tagereisen in der Wüste Etham und lagerten sich in Mara. (2. Mose 14.22) (2. Mose 15.23) 9 Von Mara zogen sie aus und kamen gen Elim; da waren zwölf Wasserbrunnen und siebzig Palmen; und lagerten sich daselbst. (2. Mose 15.27) 10 Von Elim zogen sie aus und lagerten sich an das Schilfmeer. 11 Von dem Schilfmeer zogen sie aus und lagerten sich in der Wüste Sin. (2. Mose 16.1) 12 Von der Wüste Sin zogen sie aus und lagerten sich in Dophka. 13 Von Dophka zogen sie aus und lagerten sich in Alus. 14 Von Alus zogen sie aus und lagerten sich in Raphidim, daselbst hatte das Volk kein Wasser zu trinken. (2. Mose 17.1) 15 Von Raphidim zogen sie aus und lagerten sich in der Wüste Sinai. (2. Mose 19.1) 16 Von Sinai zogen sie aus und lagerten sich bei den Lustgräbern. (4. Mose 11.34)
17 Von den Lustgräbern zogen sie aus und lagerten sich in Hazeroth. (4. Mose 11.35) 18 Von Hazeroth zogen sie aus und lagerten sich in Rithma. (4. Mose 12.16) 19 Von Rithma zogen sie aus und lagerten sich in Rimmon-Perez. 20 Von Rimmon-Perez zogen sie aus und lagerten sich in Libna. 21 Von Libna zogen sie aus und lagerten sich in Rissa. 22 Von Rissa zogen sie aus und lagerten sich in Kehelatha. 23 Von Kehelatha zogen sie aus und lagerten sich im Gebirge Sepher. 24 Vom Gebirge Sepher zogen sie aus und lagerten sich in Harada. 25 Von Harada zogen sie aus und lagerten sich in Makheloth. 26 Von Makheloth zogen sie aus und lagerten sich in Thahath. 27 Von Thahath zogen sie aus und lagerten sich in Tharah. 28 Von Tharah zogen sie aus und lagerten sich in Mithka. 29 Von Mithka zogen sie aus und lagerten sich in Hasmona. 30 Von Hasmona zogen sie aus und lagerten sich in Moseroth. 31 Von Moseroth zogen sie aus und lagerten sich in Bne-Jaakan. (5. Mose 10.6) 32 Von Bne-Jaakan zogen sie aus und lagerten sich in Horgidgad. 33 Von Horgidgad zogen sie aus und lagerten sich in Jotbatha. (5. Mose 10.7) 34 Von Jotbatha zogen sie aus und lagerten sich in Abrona. 35 Von Abrona zogen sie aus und lagerten sich in Ezeon-Geber. 36 Von Ezeon-Geber zogen sie aus und lagerten sich in der Wüste Zin, das ist Kades. (4. Mose 20.1)
37 Von Kades zogen sie aus und lagerten sich an dem Berge Hor, an der Grenze des Landes Edom. (4. Mose 20.22) 38 Da ging der Priester Aaron auf den Berg Hor nach dem Befehl des HERRN und starb daselbst im vierzigsten Jahr des Auszugs der Kinder Israel aus Ägyptenland am ersten Tage des fünften Monats, 39 da er hundertunddreiundzwanzig Jahre alt war. 40 Und der König der Kanaaniter zu Arad, der da wohnte gegen Mittag des Landes Kanaan, hörte, daß die Kinder Israel kamen. (4. Mose 21.1)
41 Und von dem Berge Hor zogen sie aus und lagerten sich in Zalmona. 42 Von Zalmona zogen sie aus und lagerten sich in Phunon. 43 Von Phunon zogen sie aus und lagerten sich in Oboth. (4. Mose 21.10) 44 Von Oboth zogen sie aus und lagerten sich in Ije-Abarim, in der Moabiter Gebiet. (4. Mose 21.11) 45 Von Ijim zogen sie aus und lagerten sich in Dibon-Gad. 46 Von Dibon-Gad zogen sie aus und lagerten sich in Almon-Diblathaim. 47 Von Almon-Diblathaim zogen sie aus und lagerten sich in dem Gebirge Abarim vor dem Nebo. (4. Mose 21.20) 48 Von dem Gebirge Abarim zogen sie aus und lagerten sich in das Gefilde der Moabiter an dem Jordan gegenüber Jericho. (4. Mose 22.1) (5. Mose 32.49) 49 Sie lagerten sich aber am Jordan von Beth-Jesimoth an bis an Abel-Sittim, im Gefilde der Moabiter. (4. Mose 25.1)

Befehl zur Vertreibung der Kanaaniter

50 Und der HERR redete mit Mose in dem Gefilde der Moabiter an dem Jordan gegenüber Jericho und sprach:
51 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan gegangen seid in das Land Kanaan, 52 so sollt ihr alle Einwohner vertreiben vor eurem Angesicht und alle ihre Säulen und alle ihre gegossenen Bilder zerstören und alle ihre Höhen vertilgen, 53 daß ihr also das Land einnehmet und darin wohnet; denn euch habe ich das Land gegeben, daß ihr's einnehmet. 54 Und sollt das Land austeilen durchs Los unter eure Geschlechter. Denen, deren viele sind, sollt ihr desto mehr zuteilen, und denen, deren wenige sind, sollt ihr desto weniger zuteilen. Wie das Los einem jeglichen daselbst fällt, so soll er's haben; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr's austeilen. (4. Mose 26.55) 55 Werdet ihr aber die Einwohner des Landes nicht vertreiben vor eurem Angesicht, so werden euch die, so ihr überbleiben laßt, zu Dornen werden in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten und werden euch drängen in dem Lande darin ihr wohnet. (Josua 23.13) 56 So wird's dann gehen, daß ich euch gleich tun werde, wie ich gedachte ihnen zu tun.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)