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4. Mose - Kapitel 33

Verzeichnis der Lagerplätze beim Wüstenzug

1 Das sind die Reisen der Kinder Israel, da sie aus Ägyptenland gezogen sind mit ihrem Heer durch Mose und Aaron. 2 Und Mose beschrieb ihren Auszug, wie sie zogen nach dem Befehl des HERRN, und dies sind die Reisen ihres Zuges. 3 Sie zogen aus von Raemses am fünfzehnten Tag des ersten Monats, dem zweiten Tage der Ostern, durch eine hohe Hand, daß es alle Ägypter sahen, (2. Mose 1.11) (2. Mose 14.8)
4 als sie eben die Erstgeburt begruben, die der HERR unter ihnen geschlagen hatte; denn der HERR hatte auch an ihren Göttern Gericht geübt. (2. Mose 12.12) 5 Als sie nun von Raemses auszogen, lagerten sie sich in Sukkoth. (2. Mose 12.37) 6 Und zogen aus von Sukkoth und lagerten sich in Etham, welches liegt an dem Ende der Wüste. (2. Mose 13.20) 7 Von Etham zogen sie aus und blieben in Pihachiroth, welches liegt gegen Baal-Zephon, und lagerten sich gegen Migdol. (2. Mose 14.2) 8 Von Hachiroth zogen sie aus und gingen mitten durchs Meer in die Wüste und reisten drei Tagereisen in der Wüste Etham und lagerten sich in Mara. (2. Mose 14.22) (2. Mose 15.23) 9 Von Mara zogen sie aus und kamen gen Elim; da waren zwölf Wasserbrunnen und siebzig Palmen; und lagerten sich daselbst. (2. Mose 15.27) 10 Von Elim zogen sie aus und lagerten sich an das Schilfmeer. 11 Von dem Schilfmeer zogen sie aus und lagerten sich in der Wüste Sin. (2. Mose 16.1) 12 Von der Wüste Sin zogen sie aus und lagerten sich in Dophka. 13 Von Dophka zogen sie aus und lagerten sich in Alus. 14 Von Alus zogen sie aus und lagerten sich in Raphidim, daselbst hatte das Volk kein Wasser zu trinken. (2. Mose 17.1) 15 Von Raphidim zogen sie aus und lagerten sich in der Wüste Sinai. (2. Mose 19.1) 16 Von Sinai zogen sie aus und lagerten sich bei den Lustgräbern. (4. Mose 11.34)
17 Von den Lustgräbern zogen sie aus und lagerten sich in Hazeroth. (4. Mose 11.35) 18 Von Hazeroth zogen sie aus und lagerten sich in Rithma. (4. Mose 12.16) 19 Von Rithma zogen sie aus und lagerten sich in Rimmon-Perez. 20 Von Rimmon-Perez zogen sie aus und lagerten sich in Libna. 21 Von Libna zogen sie aus und lagerten sich in Rissa. 22 Von Rissa zogen sie aus und lagerten sich in Kehelatha. 23 Von Kehelatha zogen sie aus und lagerten sich im Gebirge Sepher. 24 Vom Gebirge Sepher zogen sie aus und lagerten sich in Harada. 25 Von Harada zogen sie aus und lagerten sich in Makheloth. 26 Von Makheloth zogen sie aus und lagerten sich in Thahath. 27 Von Thahath zogen sie aus und lagerten sich in Tharah. 28 Von Tharah zogen sie aus und lagerten sich in Mithka. 29 Von Mithka zogen sie aus und lagerten sich in Hasmona. 30 Von Hasmona zogen sie aus und lagerten sich in Moseroth. 31 Von Moseroth zogen sie aus und lagerten sich in Bne-Jaakan. (5. Mose 10.6) 32 Von Bne-Jaakan zogen sie aus und lagerten sich in Horgidgad. 33 Von Horgidgad zogen sie aus und lagerten sich in Jotbatha. (5. Mose 10.7) 34 Von Jotbatha zogen sie aus und lagerten sich in Abrona. 35 Von Abrona zogen sie aus und lagerten sich in Ezeon-Geber. 36 Von Ezeon-Geber zogen sie aus und lagerten sich in der Wüste Zin, das ist Kades. (4. Mose 20.1)
37 Von Kades zogen sie aus und lagerten sich an dem Berge Hor, an der Grenze des Landes Edom. (4. Mose 20.22) 38 Da ging der Priester Aaron auf den Berg Hor nach dem Befehl des HERRN und starb daselbst im vierzigsten Jahr des Auszugs der Kinder Israel aus Ägyptenland am ersten Tage des fünften Monats, 39 da er hundertunddreiundzwanzig Jahre alt war. 40 Und der König der Kanaaniter zu Arad, der da wohnte gegen Mittag des Landes Kanaan, hörte, daß die Kinder Israel kamen. (4. Mose 21.1)
41 Und von dem Berge Hor zogen sie aus und lagerten sich in Zalmona. 42 Von Zalmona zogen sie aus und lagerten sich in Phunon. 43 Von Phunon zogen sie aus und lagerten sich in Oboth. (4. Mose 21.10) 44 Von Oboth zogen sie aus und lagerten sich in Ije-Abarim, in der Moabiter Gebiet. (4. Mose 21.11) 45 Von Ijim zogen sie aus und lagerten sich in Dibon-Gad. 46 Von Dibon-Gad zogen sie aus und lagerten sich in Almon-Diblathaim. 47 Von Almon-Diblathaim zogen sie aus und lagerten sich in dem Gebirge Abarim vor dem Nebo. (4. Mose 21.20) 48 Von dem Gebirge Abarim zogen sie aus und lagerten sich in das Gefilde der Moabiter an dem Jordan gegenüber Jericho. (4. Mose 22.1) (5. Mose 32.49) 49 Sie lagerten sich aber am Jordan von Beth-Jesimoth an bis an Abel-Sittim, im Gefilde der Moabiter. (4. Mose 25.1)

Befehl zur Vertreibung der Kanaaniter

50 Und der HERR redete mit Mose in dem Gefilde der Moabiter an dem Jordan gegenüber Jericho und sprach:
51 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan gegangen seid in das Land Kanaan, 52 so sollt ihr alle Einwohner vertreiben vor eurem Angesicht und alle ihre Säulen und alle ihre gegossenen Bilder zerstören und alle ihre Höhen vertilgen, 53 daß ihr also das Land einnehmet und darin wohnet; denn euch habe ich das Land gegeben, daß ihr's einnehmet. 54 Und sollt das Land austeilen durchs Los unter eure Geschlechter. Denen, deren viele sind, sollt ihr desto mehr zuteilen, und denen, deren wenige sind, sollt ihr desto weniger zuteilen. Wie das Los einem jeglichen daselbst fällt, so soll er's haben; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr's austeilen. (4. Mose 26.55) 55 Werdet ihr aber die Einwohner des Landes nicht vertreiben vor eurem Angesicht, so werden euch die, so ihr überbleiben laßt, zu Dornen werden in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten und werden euch drängen in dem Lande darin ihr wohnet. (Josua 23.13) 56 So wird's dann gehen, daß ich euch gleich tun werde, wie ich gedachte ihnen zu tun.

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3. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: (5. Mose 24.8) 2 "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. 3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. 6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein. 7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. 8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären. 9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, 11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. 12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann, 13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. 14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein. 15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. 16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, 17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein. 18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. 20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. 21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, 25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, 30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. 31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. 32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, 33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. 34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein. 35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift, 36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. 37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein. 41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. 42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. 43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, 44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. 45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein. 46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein." (4. Mose 5.3) 47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht 48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, 49 und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. 50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. 51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. 52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. 53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, 54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. 55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. 56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. 57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. 58 Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."