4. Mose - Kapitel 33
Verzeichnis der Lagerplätze beim Wüstenzug
1 Das sind die Reisen der Kinder Israel, da sie aus Ägyptenland gezogen sind mit ihrem Heer durch Mose und Aaron. 2 Und Mose beschrieb ihren Auszug, wie sie zogen nach dem Befehl des HERRN, und dies sind die Reisen ihres Zuges. 3 Sie zogen aus von Raemses am fünfzehnten Tag des ersten Monats, dem zweiten Tage der Ostern, durch eine hohe Hand, daß es alle Ägypter sahen, 1, 24 als sie eben die Erstgeburt begruben, die der HERR unter ihnen geschlagen hatte; denn der HERR hatte auch an ihren Göttern Gericht geübt. 3 5 Als sie nun von Raemses auszogen, lagerten sie sich in Sukkoth. 4 6 Und zogen aus von Sukkoth und lagerten sich in Etham, welches liegt an dem Ende der Wüste. 5 7 Von Etham zogen sie aus und blieben in Pihachiroth, welches liegt gegen Baal-Zephon, und lagerten sich gegen Migdol. 6 8 Von Hachiroth zogen sie aus und gingen mitten durchs Meer in die Wüste und reisten drei Tagereisen in der Wüste Etham und lagerten sich in Mara. 7, 8 9 Von Mara zogen sie aus und kamen gen Elim; da waren zwölf Wasserbrunnen und siebzig Palmen; und lagerten sich daselbst. 9 10 Von Elim zogen sie aus und lagerten sich an das Schilfmeer. 11 Von dem Schilfmeer zogen sie aus und lagerten sich in der Wüste Sin. 10 12 Von der Wüste Sin zogen sie aus und lagerten sich in Dophka. 13 Von Dophka zogen sie aus und lagerten sich in Alus. 14 Von Alus zogen sie aus und lagerten sich in Raphidim, daselbst hatte das Volk kein Wasser zu trinken. 11 15 Von Raphidim zogen sie aus und lagerten sich in der Wüste Sinai. 12 16 Von Sinai zogen sie aus und lagerten sich bei den Lustgräbern. 13
17 Von den Lustgräbern zogen sie aus und lagerten sich in Hazeroth. 14 18 Von Hazeroth zogen sie aus und lagerten sich in Rithma. 15 19 Von Rithma zogen sie aus und lagerten sich in Rimmon-Perez. 20 Von Rimmon-Perez zogen sie aus und lagerten sich in Libna. 21 Von Libna zogen sie aus und lagerten sich in Rissa. 22 Von Rissa zogen sie aus und lagerten sich in Kehelatha. 23 Von Kehelatha zogen sie aus und lagerten sich im Gebirge Sepher. 24 Vom Gebirge Sepher zogen sie aus und lagerten sich in Harada. 25 Von Harada zogen sie aus und lagerten sich in Makheloth. 26 Von Makheloth zogen sie aus und lagerten sich in Thahath. 27 Von Thahath zogen sie aus und lagerten sich in Tharah. 28 Von Tharah zogen sie aus und lagerten sich in Mithka. 29 Von Mithka zogen sie aus und lagerten sich in Hasmona. 30 Von Hasmona zogen sie aus und lagerten sich in Moseroth. 31 Von Moseroth zogen sie aus und lagerten sich in Bne-Jaakan. 16 32 Von Bne-Jaakan zogen sie aus und lagerten sich in Horgidgad. 33 Von Horgidgad zogen sie aus und lagerten sich in Jotbatha. 17 34 Von Jotbatha zogen sie aus und lagerten sich in Abrona. 35 Von Abrona zogen sie aus und lagerten sich in Ezeon-Geber. 36 Von Ezeon-Geber zogen sie aus und lagerten sich in der Wüste Zin, das ist Kades. 18
37 Von Kades zogen sie aus und lagerten sich an dem Berge Hor, an der Grenze des Landes Edom. 19 38 Da ging der Priester Aaron auf den Berg Hor nach dem Befehl des HERRN und starb daselbst im vierzigsten Jahr des Auszugs der Kinder Israel aus Ägyptenland am ersten Tage des fünften Monats, 39 da er hundertunddreiundzwanzig Jahre alt war. 40 Und der König der Kanaaniter zu Arad, der da wohnte gegen Mittag des Landes Kanaan, hörte, daß die Kinder Israel kamen. 20
41 Und von dem Berge Hor zogen sie aus und lagerten sich in Zalmona. 42 Von Zalmona zogen sie aus und lagerten sich in Phunon. 43 Von Phunon zogen sie aus und lagerten sich in Oboth. 21 44 Von Oboth zogen sie aus und lagerten sich in Ije-Abarim, in der Moabiter Gebiet. 22 45 Von Ijim zogen sie aus und lagerten sich in Dibon-Gad. 46 Von Dibon-Gad zogen sie aus und lagerten sich in Almon-Diblathaim. 47 Von Almon-Diblathaim zogen sie aus und lagerten sich in dem Gebirge Abarim vor dem Nebo. 23 48 Von dem Gebirge Abarim zogen sie aus und lagerten sich in das Gefilde der Moabiter an dem Jordan gegenüber Jericho. 24, 25 49 Sie lagerten sich aber am Jordan von Beth-Jesimoth an bis an Abel-Sittim, im Gefilde der Moabiter. 26
Befehl zur Vertreibung der Kanaaniter
50 Und der HERR redete mit Mose in dem Gefilde der Moabiter an dem Jordan gegenüber Jericho und sprach:51 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan gegangen seid in das Land Kanaan, 52 so sollt ihr alle Einwohner vertreiben vor eurem Angesicht und alle ihre Säulen und alle ihre gegossenen Bilder zerstören und alle ihre Höhen vertilgen, 53 daß ihr also das Land einnehmet und darin wohnet; denn euch habe ich das Land gegeben, daß ihr's einnehmet. 54 Und sollt das Land austeilen durchs Los unter eure Geschlechter. Denen, deren viele sind, sollt ihr desto mehr zuteilen, und denen, deren wenige sind, sollt ihr desto weniger zuteilen. Wie das Los einem jeglichen daselbst fällt, so soll er's haben; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr's austeilen. 27 55 Werdet ihr aber die Einwohner des Landes nicht vertreiben vor eurem Angesicht, so werden euch die, so ihr überbleiben laßt, zu Dornen werden in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten und werden euch drängen in dem Lande darin ihr wohnet. 28 56 So wird's dann gehen, daß ich euch gleich tun werde, wie ich gedachte ihnen zu tun.
2. Mose - Kapitel 21
Verordnungen zum Schutz der Sklaven
1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. 29, 30, 31 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. 32, 33, 34 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. 35 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; 36, 37, 38 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. 39, 40 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. 41, 42 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. 43, 44 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. 45, 46, 47 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, 48, 49, 50 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. 51 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.Querverweise
1 2. Mose 1.11: Und man setzte Fronvögte über sie, die sie mit schweren Diensten drücken sollten; denn man baute dem Pharao die Städte Pithon und Raemses zu Vorratshäusern.
2 2. Mose 14.8: Denn der HERR verstockte das Herz Pharaos, des Königs in Ägypten, daß er den Kindern Israel nachjagte. Aber die Kinder Israel waren durch eine hohe Hand ausgezogen.
3 2. Mose 12.12: Denn ich will in derselben Nacht durch Ägyptenland gehen und alle Erstgeburt schlagen in Ägyptenland, unter den Menschen und unter dem Vieh, und will meine Strafe beweisen an allen Göttern der Ägypter, ich, der HERR.
4 2. Mose 12.37: Also zogen aus die Kinder Israel von Raemses gen Sukkoth, sechshunderttausend Mann zu Fuß ohne die Kinder.
5 2. Mose 13.20: Also zogen sie aus von Sukkoth und lagerten sich in Etham, vorn an der Wüste.
6 2. Mose 14.2: Rede mit den Kindern Israel und sprich, daß sie sich herumlenken und sich lagern bei Pihachiroth, zwischen Migdol und dem Meer, gegen Baal-Zephon, und daselbst gegenüber sich lagern ans Meer.
7 2. Mose 14.22: Und die Kinder Israel gingen hinein, mitten ins Meer auf dem Trockenen; und das Wasser war ihnen für Mauern zur Rechten und zur Linken.
8 2. Mose 15.23: Da kamen sie gen Mara; aber sie konnten das Wasser nicht trinken, denn es war sehr bitter. Daher hieß man den Ort Mara.
9 2. Mose 15.27: Und sie kamen gen Elim, da waren zwölf Wasserbrunnen und siebzig Palmbäume, und sie lagerten sich daselbst ans Wasser.
10 2. Mose 16.1: Von Elim zogen sie aus; und die ganze Gemeinde der Kinder Israel kam in die Wüste Sin, die da liegt zwischen Elim und Sinai, am fünfzehnten Tage des zweiten Monats, nachdem sie aus Ägypten gezogen waren.
11 2. Mose 17.1: Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel zog aus der Wüste Sin ihre Tagereisen, wie ihnen der HERR befahl, und sie lagerten sich in Raphidim. Da hatte das Volk kein Wasser zu trinken.
12 2. Mose 19.1: Im dritten Monat nach dem Ausgang der Kinder Israel aus Ägyptenland kamen sie dieses Tages in die Wüste Sinai.
13 4. Mose 11.34: Daher heißt diese Stätte Lustgräber, darum daß man daselbst begrub das lüsterne Volk.
14 4. Mose 11.35: Von den Lustgräbern aber zog das Volk aus gen Hazeroth, und sie blieben zu Hazeroth.
15 4. Mose 12.16: Darnach zog das Volk von Hazeroth und lagerte sich in die Wüste Pharan.
16 5. Mose 10.6: Und die Kinder Israel zogen aus von Beeroth-Bne-Jaakan gen Moser. Daselbst starb Aaron, und ist daselbst begraben; und sein Sohn Eleasar ward für ihn Priester.
17 5. Mose 10.7: Von da zogen sie aus gen Gudegoda, von Gugegoda gen Jotbatha, ein Land, da Bäche sind.
18 4. Mose 20.1: Und die Kinder Israel kamen mit der ganzen Gemeinde in die Wüste Zin im ersten Monat, und das Volk lag zu Kades. Und Mirjam starb daselbst und ward daselbst begraben.
19 4. Mose 20.22: Und die Kinder Israel brachen auf von Kades und kamen mit der ganzen Gemeinde an den Berg Hor.
20 4. Mose 21.1: Und da die Kanaaniter, der König von Arad, der gegen Mittag wohnte, hörte, daß Israel hereinkommt durch den Weg der Kundschafter, stritt er wider Israel und führte etliche gefangen.
21 4. Mose 21.10: Und die Kinder Israel zogen aus und lagerten sich in Oboth.
22 4. Mose 21.11: Und von Oboth zogen sie aus und lagerten sich in Ije-Abarim, in der Wüste Moab, gegenüber gegen der Sonne Aufgang.
23 4. Mose 21.20: und von Bamoth in das Tal, das im Felde Moabs liegt, zu dem hohen Berge Pisgas, der gegen die Wüste sieht.
24 4. Mose 22.1: Darnach zogen die Kinder Israel und lagerten sich in das Gefilde Moab jenseit des Jordans, gegenüber Jericho.
25 5. Mose 32.49: Gehe auf das Gebirge Abarim, auf den Berg Nebo, der da liegt im Moabiterland, gegenüber Jericho, und schaue das Land Kanaan, das ich den Kindern Israel zum Eigentum geben werde,
26 4. Mose 25.1: Und Israel wohnte in Sittim. Und das Volk hob an zu huren mit der Moabiter Töchtern,
27 4. Mose 26.55: Doch man soll das Land durchs Los teilen; nach dem Namen der Stämme ihrer Väter sollen sie Erbe nehmen.
28 Josua 23.13: so wisset, daß der HERR, euer Gott, wird nicht mehr alle diese Völker vor euch vertreiben; sondern sie werden euch zum Strick und Netz und zur Geißel in euren Seiten werden und zum Stachel in eure Augen, bis daß er euch umbringe hinweg von dem guten Lande, das euch der HERR, euer Gott, gegeben hat.
29 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;
30 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
31 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.
32 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.
33 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.
34 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.
35 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
36 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
37 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.
38 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."
39 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,
40 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
41 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!
42 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;
43 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.
44 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,
45 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.
46 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.
47 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."
48 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,
49 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.
50 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."
51 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.