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4. Mose - Kapitel 32

Verteilung des Ostjordanlandes an die Stämme Ruben, Gad und Manasse

1 Die Kinder Ruben und die Kinder Gad hatten sehr viel Vieh und sahen das Land Jaser und Gilead an als gute Stätte für ihr Vieh 2 und kamen und sprachen zu Mose und zu dem Priester Eleasar und zu den Fürsten der Gemeinde: 3 Das Land Ataroth, Dibon, Jaser, Nimra, Hesbon, Eleale, Sebam, Nebo und Beon, 4 das der HERR geschlagen hat vor der Gemeinde Israel, ist gut zur Weide; und wir, deine Knechte, haben Vieh. 5 Und sprachen weiter: Haben wir Gnade vor dir gefunden, so gib dies Land deinen Knechten zu eigen, so wollen wir nicht über den Jordan ziehen. 6 Mose sprach zu ihnen: Eure Brüder sollen in den Streit ziehen, und ihr wollt hier bleiben?
7 Warum macht ihr der Kinder Israel Herzen abwendig, daß sie nicht hinüberziehen in das Land, das ihnen der HERR geben wird? 8 Also taten auch eure Väter, da ich sie aussandte von Kades-Barnea, das Land zu schauen; (4. Mose 13.1) 9 und da sie hinaufgekommen waren bis an den Bach Eskol und sahen das Land, machten sie das Herz der Kinder Israel abwendig, daß sie nicht in das Land wollten, das ihnen der HERR geben wollte. 10 Und des HERRN Zorn ergrimmte zur selben Zeit, und er schwur und sprach: 11 Diese Leute, die aus Ägypten gezogen sind, von zwanzig Jahren und darüber sollen wahrlich das Land nicht sehen, das ich Abraham, Isaak und Jakob geschworen habe, darum daß sie mir nicht treulich nachgefolgt sind; (4. Mose 14.22) (4. Mose 26.65) 12 ausgenommen Kaleb, den Sohn Jephunnes, des Kenisiters, und Josua, den Sohn Nuns; denn sie sind dem HERRN treulich nachgefolgt. 13 Also ergrimmte des HERRN Zorn über Israel, und er ließ sie hin und her in der Wüste ziehen vierzig Jahre, bis daß ein Ende ward all des Geschlechts, das übel getan hatte vor dem HERRN. 14 Und siehe, ihr seid aufgetreten an eurer Väter Statt, daß der Sünder desto mehr seien und ihr auch den Zorn und Grimm des HERRN noch mehr macht wider Israel. 15 Denn wo ihr euch von ihm wendet, so wird er auch noch länger sie lassen in der Wüste, und ihr werdet dies Volk alles verderben. 16 Da traten sie herzu und sprachen: Wir wollen nur Schafhürden hier bauen für unser Vieh und Städte für unsere Kinder;
17 wir aber wollen uns rüsten vornan vor den Kindern Israel her, bis daß wir sie bringen an ihren Ort. Unsre Kinder sollen in den verschlossenen Städten bleiben um der Einwohner willen des Landes. 18 Wir wollen nicht heimkehren, bis die Kinder Israel einnehmen ein jeglicher sein Erbe. 19 Denn wir wollen nicht mit ihnen erben jenseit des Jordans, sondern unser Erbe soll uns diesseit des Jordan gegen Morgen gefallen sein. 20 Mose sprach zu Ihnen: Wenn ihr das tun wollt, daß ihr euch rüstet zum Streit vor dem HERRN, (Josua 1.13-15)
21 so zieht über den Jordan vor dem HERRN, wer unter euch gerüstet ist, bis daß er seine Feinde austreibe von seinem Angesicht 22 und das Land untertan werde dem HERRN; darnach sollt ihr umwenden und unschuldig sein vor dem HERRN und vor Israel und sollt dies Land also haben zu eigen vor dem HERRN. 23 Wo ihr aber nicht also tun wollt, siehe, so werdet ihr euch an dem HERRN versündigen und werdet eurer Sünde innewerden, wenn sie euch finden wird. 24 So bauet nun Städte für eure Kinder und Hürden für euer Vieh und tut, was ihr geredet habt. 25 Die Kinder Gad und die Kinder Ruben sprachen zu Mose: Deine Knechte sollen tun, wie mein Herr geboten hat.
26 Unsre Kinder, Weiber, Habe und all unser Vieh sollen in den Städten Gileads sein; 27 wir aber, deine Knechte, wollen alle gerüstet zum Heer in den Streit ziehen vor dem HERRN, wie mein Herr geredet hat. 28 Da gebot Mose ihrethalben dem Priester Eleasar und Josua, dem Sohn Nuns, und den obersten Vätern der Stämme der Kinder Israel
29 und sprach zu ihnen: Wenn die Kinder Gad und die Kinder Ruben mit euch über den Jordan ziehen, alle gerüstet zum Streit vor dem HERRN, und das Land euch untertan ist, so gebet ihnen das Land Gilead zu eigen; (Josua 4.12) 30 ziehen sie aber nicht mit euch gerüstet, so sollen sie unter euch erben im Lande Kanaan. 31 Die Kinder Gad und die Kinder Ruben antworteten und sprachen: Wie der Herr redete zu seinen Knechten, so wollen wir tun. 32 Wir wollen gerüstet ziehen vor dem HERRN ins Land Kanaan und unser Erbgut besitzen diesseit des Jordans. 33 Also gab Mose den Kindern Gad und den Kindern Ruben und dem halben Stamme Manasses, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land samt den Städten in dem ganzen Gebiete umher. (Josua 13.8)
34 Da bauten die Kinder Gad Dibon, Ataroth, Aroer, 35 Atroth-Sophan, Jaser, Jogbeha, 36 Beth-Nimra und Beth-Haran, verschlossene Städte und Schafhürden. 37 Die Kinder Ruben bauten Hesbon, Eleale, Kirjathaim, 38 Nebo, Baal-Meon, und änderten die Namen, und Sibma, und gaben den Städten Namen, die sie bauten. 39 Und die Kinder Machirs, des Sohnes Manasses, gingen nach Gilead und gewannen's und vertrieben die Amoriter, die darin waren.
40 Da gab Mose dem Machir, dem Sohn Manasses, Gilead; und er wohnte darin. 41 Jair aber, der Sohn Manasses, ging hin und gewann ihre Dörfer und hieß sie Dörfer Jairs. (5. Mose 3.14) 42 Nobah ging hin und gewann Knath mit seinen Ortschaften und hieß sie Nobah nach seinem Namen.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"