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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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3. Mose - Kapitel 21

Bestimmungen für die Priester

1 Und der HERR sprach zu Mose: Sage den Priestern, Aarons Söhnen, und sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten seines Volkes verunreinigen, (Hesekiel 44.20) 2 außer an seinem nächsten Blutsverwandten, der ihm zugehört; an seiner Mutter, an seinem Vater, an seinem Sohn, an seiner Tochter, an seinem Bruder, 3 und an seiner Schwester, die noch eine Jungfrau ist, die ihm nahesteht, weil sie noch keines Mannes Weib gewesen ist, an dieser mag er sich verunreinigen. 4 Es soll sich der Vorgesetzte an seinem Volk nicht verunreinigen, damit er sich nicht entweihe. 5 Sie sollen sich keine Glatze scheren auf ihrem Haupt, noch die Enden ihres Bartes stutzen, noch an ihrem Leibe Einschnitte machen. (3. Mose 19.27-28) 6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entheiligen; denn sie opfern des HERRN Feueropfer, das Brot ihres Gottes, darum sollen sie heilig sein. 7 Sie sollen keine Hure zum Weibe nehmen, auch keine Entehrte, noch eine, die von ihrem Mann verstoßen ist; denn der Priester ist heilig seinem Gott. 8 Darum sollst du ihn für heilig halten; denn er opfert das Brot deines Gottes. Er soll dir heilig sein; denn heilig bin ich, der HERR, der euch heiligt. 9 Wenn eines Priesters Tochter sich durch Unzucht entweiht, so hat sie ihren Vater entweiht; man soll sie mit Feuer verbrennen! 10 Wer aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden, und dem man die Hand gefüllt hat bei der Einkleidung, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen. (2. Mose 29.7) (3. Mose 10.6) 11 Er soll auch zu keinem Toten kommen und soll sich weder an seinem Vater noch an seiner Mutter verunreinigen. 12 Er soll das Heiligtum nicht verlassen, noch das Heiligtum seines Gottes entheiligen; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm; ich bin der HERR. 13 Er soll eine Jungfrau zum Weibe nehmen. 14 Eine Witwe, oder eine Verstoßene, oder eine Entehrte, oder eine Hure soll er nicht nehmen; sondern eine Jungfrau aus seinem Volk soll er zum Weibe nehmen, 15 daß er seinen Samen nicht entweihe unter seinem Volk. Denn ich, der HERR, heilige ihn. 16 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 17 Rede mit Aaron und sprich: Sollte jemand von deinen Nachkommen in ihren künftigen Geschlechtern mit irgend einem Gebrechen behaftet sein, so darf er sich nicht herzunahen, das Brot seines Gottes darzubringen. 18 Nein, keiner, an dem ein Gebrechen ist, soll sich herzunahen, er sei blind oder lahm oder verstümmelt, oder habe ein zu langes Glied; 19 auch keiner, der einen gebrochenen Fuß oder eine gebrochene Hand hat, 20 oder der bucklig oder schwindsüchtig ist, oder der einen Fleck auf seinem Auge hat, oder die Krätze oder Flechten oder einen Hodenbruch. 21 Wer nun von dem Samen Aarons, des Priesters, ein solches Gebrechen an sich hat, der soll sich nicht herzunahen, die Feueropfer des HERRN darzubringen; er hat ein Gebrechen; darum soll er das Brot seines Gottes nicht herzubringen, daß er es opfere. 22 Doch darf er das Brot seines Gottes essen, vom Heiligen und vom Allerheiligsten. 23 Aber zum Vorhang soll er nicht kommen, noch sich dem Altar nahen, weil er ein Gebrechen hat, daß er mein Heiligtum nicht entweihe; denn ich, der HERR, heilige sie. 24 Und Mose sagte es Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel.