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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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3. Mose - Kapitel 2

Die Speisopfer

1 Will aber eine Seele dem HERRN ein Speisopfer bringen, so soll ihre Opfergabe aus Semmelmehl sein, und man soll Öl darüber gießen und Weihrauch darauf tun. 2 Also soll man sie zu den Söhnen Aarons, zu den Priestern bringen, und er soll davon eine Handvoll nehmen, von dem Semmelmehl und dem Öl, samt allem Weihrauch, und der Priester soll dieses Gedächtnisopfer auf dem Altar verbrennen als ein wohlriechendes Feuer für den HERRN. 3 Das Übrige aber vom Speisopfer gehört Aaron und seinen Söhnen, als ein hochheiliger Anteil an den Feueropfern des HERRN. 4 Willst du aber ein Speisopfer darbringen von dem, was im Ofen gebacken wird, so nimm ungesäuerte Semmelkuchen, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt. 5 Ist aber dein Speisopfer in der Pfanne bereitet, so soll es von ungesäuertem Semmelmehl sein, mit Öl gemengt; 6 du sollst es in Brocken zerbrechen und Öl darauf gießen, so ist es ein Speisopfer. 7 Willst du aber ein gekochtes Speisopfer darbringen, so bereite man es von Semmelmehl mit Öl; 8 und du sollst das Speisopfer, das von solchem bereitet ist, zum HERRN bringen und sollst es dem Priester übergeben, der trage es zum Altar; 9 und der Priester soll von dem Speisopfer abheben, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, und soll es auf dem Altar verbrennen zu einem wohlriechenden Feuer vor dem HERRN. 10 Das Übrige aber vom Speisopfer gehört Aaron und seinen Söhnen, als hochheiliger Anteil an den Feueropfern des HERRN. 11 Kein Speisopfer, das ihr dem HERRN darbringet, soll gesäuert werden; denn ihr sollt dem HERRN weder Sauerteig noch Honig verbrennen. (3. Mose 6.10) 12 Als eine Erstlingsgabe mögt ihr solches dem HERRN darbringen; aber auf den Altar soll es nicht kommen zum lieblichen Geruch. (4. Mose 18.12) 13 Dagegen sollst du alle deine Speisopfergaben mit Salz würzen und sollst das Bundessalz deines Gottes nicht fehlen lassen in deinem Speisopfer; sondern zu allen deinen Opfergaben sollst du Salz darbringen. (Markus 9.49) 14 Willst du aber dem HERRN, deinem Gott, ein Erstlingsopfer darbringen, so sollst du am Feuer geröstete Ähren, geschrotete Körner als Erstlingsspeisopfer bringen; (5. Mose 26.2-3) 15 und sollst Öl darauf tun und Weihrauch darauf legen, so ist es ein Speisopfer. 16 Und der Priester soll, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, verbrennen, von der Grütze und vom Öl, dazu allen Weihrauch, daß es ein Feuer sei für den HERRN.