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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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2. Mose - Kapitel 38

Der Brandopferaltar und das eherne Becken

1 Darnach machte er auch den Brandopferaltar von Akazienholz, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit, viereckig, und drei Ellen hoch. (2. Mose 27.1) 2 Und machte vier Hörner, die aus ihm hervorgingen an seinen vier Ecken, und überzog ihn mit Erz. 3 Und machte alle Geräte zu dem Altar, Aschentöpfe, Schaufeln, Becken, Gabeln und Kohlenpfannen: alles machte er von Erz. 4 Und machte am Altar ein Gitter, wie ein Netz, von Erz, unter seiner Einfassung, von unten auf bis zur halben Höhe des Altars, 5 und goß vier Ringe an die vier Enden des ehernen Gitters zur Aufnahme der Stangen. 6 Dieselben machte er von Akazienholz und überzog sie mit Erz 7 und tat sie in die Ringe an den Seiten des Altars, daß man ihn damit trage. Und er machte ihn hohl, von Brettern. 8 Und er machte das Becken von Erz und seinen Fuß auch von Erz, aus den Spiegeln der dienenden Weiber, die vor der Tür der Stiftshütte Frondienst taten. (2. Mose 30.18-21)

Der Vorhof mit seinem Eingang

9 Und er machte einen Vorhof: Auf der rechten Seite, gegen Mittag, einen Vorhang dazu, hundert Ellen lang, von gezwirnter weißer Baumwolle, (2. Mose 27.9) 10 mit seinen zwanzig Säulen und zwanzig Füßen von Erz; aber ihre Haken und Querstangen von Silber; 11 desgleichen gegen Mitternacht hundert Ellen mit zwanzig Säulen und zwanzig Füßen von Erz; aber ihre Haken und Querstangen von Silber; 12 gegen Abend aber fünfzig Ellen mit zehn Säulen und zehn Füßen; und ihre Haken und Querstangen von Silber; 13 gegen Morgen aber fünfzig Ellen, 14 fünfzehn Ellen auf der einen Seite mit ihren drei Säulen und drei Füßen, 15 und fünfzehn Ellen auf der andern Seite, also daß auf beiden Seiten des Tores am Vorhof gleichviele waren, drei Säulen und drei Füße. 16 Es waren aber alle Vorhänge des Vorhofs ringsum von gezwirnter weißer Baumwolle, 17 und die Füße der Säulen von Erz und ihre Haken und Querstangen von Silber und ihre Köpfe mit Silber überzogen; die Querstangen waren silbern an allen Säulen des Vorhofs. 18 Und den Vorhang im Tore des Vorhofs machte er in Buntwirkerarbeit aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle, zwanzig Ellen lang und fünf Ellen hoch in der Breite, nach dem Maße der Vorhänge des Vorhofs; 19 dazu vier Säulen und vier Füße von Erz, und ihre Haken von Silber und ihre Köpfe überzogen und ihre Querstangen silbern; 20 und alle Nägel der Wohnung und des Vorhofs ringsum waren von Erz.

Kostenberechnung für die Stiftshütte

21 Dies ist die Berechnung der Kosten der Wohnung, der Wohnung des Zeugnisses, welche auf Befehl Moses gemacht wurde, mit Hilfe der Leviten durch die Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters, (4. Mose 4.28) 22 nachdem Bezaleel, der Sohn Uris, des Sohns Hurs, vom Stamme Juda, alles gemacht, wie der HERR Mose geboten hatte; (2. Mose 31.1) 23 und mit ihm Oholiab, der Sohn Ahisamachs, vom Stamme Dan, ein Meister im Steinschneiden, in künstlicher Arbeit und im Buntwirken von Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und in feiner weißer Baumwolle. 24 Alles Gold, das verarbeitet wurde in diesem ganzen Werke des Heiligtums, das zum Webopfer gegeben ward, betrug neunundzwanzig Zentner und siebenhundertdreißig Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums. (2. Mose 30.13) 25 Das Silber aber von den Gezählten der Gemeinde war hundert Zentner und 1775 Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums. 26 So manches Haupt, so mancher halbe Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums, von allen, die gezählt wurden, von zwanzig Jahren an und darüber, 603550 Mann. 27 Aus den hundert Zentnern Silber goß man die Füße des Heiligtums und die Füße des Vorhangs, hundert Füße aus hundert Zentnern, je einen Zentner zu einem Fuß. 28 Aber aus den 1775 Schekeln wurden die Haken der Säulen gemacht und ihre Köpfe überzogen und mit ihren Querstangen verbunden. 29 Das Webopfer aber des Erzes war siebzig Zentner und zweitausendvierhundert Schekel. 30 Daraus wurden die Füße der Tür der Hütte des Zeugnisses gemacht, und der eherne Altar und das eherne Gitter daran und alle Geräte des Altars; 31 dazu die Füße des Vorhofs ringsumher, und die Füße des Tors am Vorhof, alle Nägel der Wohnung und alle Nägel des Vorhofs ringsumher.