zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 48

1 Hört her, ihr Nachkommen Jakobs, / die ihr den Namen Israels tragt, / aus Judas Stamm hervorgegangen seid! / Ihr schwört beim Namen Jahwes / und bekennt euch zu Israels Gott - / aber doch nicht aufrichtig und treu. (Jesaja 51.1) 2 Ihr nennt euch nach der heiligen Stadt / und stützt euch auf Israels Gott, / der Jahwe, der Allmächtige, heißt. 3 "Was früher geschah, hatte ich lange vorher gesagt. / Es kam aus meinem Mund, / ich ließ es hören, / und plötzlich tat ich es, und es trat ein. 4 Weil ich wusste, dass du starrsinnig bist, / dein Nacken wie aus Eisen ist / und deine Stirn wie aus Erz, (Jeremia 5.3) 5 so habe ich dir alles vorher schon gesagt. / Bevor es eintraf, hast du es gehört, - sonst sagst du noch: 'Mein Götze hat es getan. / Das hat mein Schnitz- oder Gussbild befohlen.' 6 Du hast es gehört, nun schau dir alles an! / Wollt ihr das nicht weitersagen? / Von jetzt an lasse ich dich Neues hören; / bisher war es verborgen, / du hast nichts davon gewusst. 7 Jetzt erst habe ich es geschaffen / und nicht schon früher. / Vor dem heutigen Tag hast du nichts davon gehört, / damit du nicht sagen kannst: 'Ich habe es ja schon lange gewusst!' 8 Nein, du hast nichts davon gewusst / und noch nie etwas davon gehört! / Denn ich wusste, dass du völlig treulos bist / und dass man dich nicht umsonst nennt: / 'aufsässig von Mutterleib an'. 9 Doch weil es um meinen Namen geht, / bezwinge ich meinen Zorn, / nur wegen meiner Ehre bezähme ich mich und vernichte dich nicht! 10 Seht, ich habe euch geläutert, / im Schmelzofen des Elends habe ich euch geprüft, / aber ich fand kein Silber darin. (Psalm 66.10) 11 Nur um meinetwillen handle ich jetzt, / denn sonst würde mein Name entweiht. / Meine Ehre gebe ich keinem anderen preis! (Jesaja 42.8) 12 "Jakob, hör auf mich! / Höre mich, Israel, den ich berief! / Ich bin es, ich, der Erste und auch der Letzte. (Jesaja 41.4) 13 Mit meiner Hand habe ich die Erde gegründet, / mit meiner Rechten den Himmel ausgespannt. / Ich rief ihnen zu, schon standen sie da. 14 Kommt alle her und hört zu! / Wer von den Göttern hat so etwas jemals gesagt? / Der, den Jahwe liebt, vollstreckt seinen Willen an Babylon, / die Chaldäer spüren seine Macht. (Jesaja 41.2) 15 Ich selbst, ich habe es gesagt, / und ich habe ihn gerufen! / Ich ließ ihn kommen, damit sein Vorhaben gelingt. 16 Kommt her und hört zu! / Von Anfang an habe ich dies öffentlich gesagt, / und seit es geschieht, bin ich dabei." / Und nun hat Jahwe, der Herr, mich und seinen Geist gesandt. (Jesaja 45.19) 17 So spricht Jahwe, dein Erlöser, Israels heiliger Gott: / "Ich bin Jahwe, dein Gott, / der dich zu deinem Nutzen belehrt, / der dich auf den Weg führt, den du gehen sollst. 18 Hättest du doch auf meine Gebote gehört! / Dann wäre jetzt dein Frieden wie ein Strom, / deine Gerechtigkeit wie die Wogen im Meer. (5. Mose 5.26) 19 Die Menge deiner Nachkommen wäre wie Sand / und wie Sandkörner deine Sprösslinge. / Ihr Name würde nie beseitigt, / nie ausgelöscht vor mir. 20 Zieht aus Babel fort, / rennt mit Jubel aus Chaldäa heraus! / Macht es bekannt bis an das Ende der Erde: / 'Jahwe hat Jakob, seinen Diener, erlöst!' (Jesaja 52.11) (Jeremia 51.6) (2. Korinther 6.17) (Offenbarung 18.4) 21 Er führt sie durch Wüsten, doch sie leiden keinen Durst. / Er sorgt, dass Wasser aus dem Felsen rinnt, / er spaltet Gestein, damit das Wasser fließt. (2. Mose 17.6) 22 Doch für Gottlose gibt es keinen Frieden", spricht Jahwe. (Jesaja 57.21) (Jesaja 66.24)