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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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Jesaja - Kapitel 33

1 Weh dir, du Zerstörer, der selbst nie zerstört worden ist, / du Hinterlistiger, den noch niemand hintergangen hat! / Sobald du mit dem Zerstören fertig bist, wird man auch dich zerstören. / Und wenn du jeden hintergangen hast, wirst du selbst ein Opfer der Hinterlist. 2 Jahwe, sei uns gnädig! / Auf dich haben wir gehofft. / Sei uns jeden Morgen ein helfender Arm, / sei unsere Rettung in Zeiten der Not! 3 Vor deiner Stimme ergreifen die Völker die Flucht, / wenn du aufstehst, zerstreuen sie sich. (Psalm 68.2) 4 Dann rafft ihr euch Beute wie ein Heuschreckenschwarm, / wie Grashüpfer rennt ihr und stürzt euch darauf. 5 Hoch erhaben ist Jahwe, er wohnt in der Höhe und sorgt, / dass in Zion Recht und Gerechtigkeit herrscht. 6 Dann lebt ihr in Sicherheit und habt eine Fülle von Heil, / von Weisheit und Erkenntnis. / Und Zions Schatz ist die Ehrfurcht vor Jahwe. 7 Seht, die Gotteshelden jammern auf der Straße, / die Friedensboten weinen bitterlich. 8 Verödet sind die Straßen, kein Reisender wagt sich hinaus. / Der Feind hat den Vertrag ungültig gemacht, / missachtet seine Zeugen, / und Menschenleben zählen für ihn nicht. 9 Es vertrocknet und verwelkt das Land, / beschämt steht der Libanon da, schwarz und verdorrt, / Scharon ist einer Steppe gleich, / Baschan und Karmel stehen kahl. 10 Jetzt stehe ich auf, spricht Jahwe. / Jetzt erhebe ich mich, jetzt greife ich ein! 11 Ihr geht schwanger mit Stroh, / und was ihr gebärt, ist nur Spreu. / Euer Schnauben ist ein Feuer, das euch selbst verbrennen wird. 12 Die Völker werden zu Kalk verbrannt, / ins Feuer geworfen wie Dornengestrüpp. (Psalm 118.12) 13 Ihr fernen Völker hört, was ich getan; / ihr Nahen, erkennt meine Macht! 14 Die Sünder in Zion erschrecken tief, / Zittern hat die Gottlosen gepackt: / Wer hält es denn bei rasendem Feuer aus? / Wer kann denn wohnen bei der ewigen Glut? 15 Wer das Rechte tut und die Wahrheit sagt, / wer keinen Gewinn durch Ausbeutung macht, / wer kein Bestechungsgeschenk entgegennimmt, / wer sich nicht in Mordpläne einweihen lässt / und nicht gafft, wo Unrecht geschieht. (Psalm 15.2-5) (Psalm 24.3-4) 16 Der wird auf den Höhen wohnen, / Bergfestungen sind sein Schutz. / Er hat immer ausreichend Brot, und auch sein Wasser versiegt nie. 17 Deine Augen werden den König in seiner Schönheit erblicken, / sie sehen auf ein weites, offenes Land. (Jesaja 32.1) 18 Dann denkt ihr an den früheren Schrecken zurück: / "Wo ist der, der unser Geld gezählt hat, / wo der, der unser Silber wog und unsere Festungstürme überwachte?" 19 Du musst das freche Volk nun nicht mehr sehen, / das Volk mit dunklen, unverständlichen Lauten, / mit stammelnden Worten ohne Sinn. (5. Mose 28.49) 20 Schau Zion an, die Stadt unserer Zusammenkunft! / Deine Augen sehen Jerusalem, diesen sicheren Ort: / ein Zelt, das nie mehr wandern muss, / dessen Pflöcke niemand herauszieht und dessen Seile keiner je löst. 21 Denn dort ist ein Mächtiger bei uns, es ist Jahwe. / Jerusalem wird wie ein Ort an Strömen sein, / mit mächtigen, breiten Armen, auf denen es keine Galeeren gibt. / Kein feindliches Schiff segelt darauf. 22 Denn Jahwe ist unser Richter, / Jahwe ist es, der uns führt, / Jahwe ist unser König, der uns befreit! 23 Zwar hängen deine Taue schlaff, / sie halten den Mastbaum nicht fest und breiten das Segel nicht aus. / Dann aber wird Beute über Beute ausgeteilt, / sodass selbst Lahme Beute gewinnen. 24 Und kein Bewohner wird sagen: "Ich bin krank." / Dem Volk, das hier wohnt, wird die Schuld vergeben sein. (Sacharja 12.8)