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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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5. Mose - Kapitel 26

1 Wenn du in das Land kommst, das Jahwe, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, wenn du es dann in Besitz genommen hast und darin wohnst, 2 dann sollst du einige von den ersten Früchten deines Bodens in einen Korb legen und an den Ort bringen, an dem Jahwe, dein Gott, seinen Namen wohnen lassen wird. (2. Mose 23.19) (2. Mose 34.26) (3. Mose 2.14) 3 Du sollst zu dem Priester gehen, der zu dieser Zeit da sein wird, und ihm sagen: "Ich bezeuge heute Jahwe, deinem Gott, dass ich in das Land gekommen bin, das Jahwe unseren Vorfahren unter Eid versprochen hat." 4 Wenn dann der Priester den Korb entgegengenommen und vor den Altar Jahwes gestellt hat, 5 sollst du vor Jahwe, deinem Gott, sagen: "Mein Vater war ein heimatloser Aramäer. Er zog nach Ägypten und lebte dort mit wenigen Leuten als Fremder. Aber er wurde zu einer großen, starken und zahlreichen Nation. (1. Mose 46.5) 6 Die Ägypter behandelten uns schlecht, unterdrückten uns und zwangen uns zu harter Arbeit. 7 Da schrien wir zu Jahwe, dem Gott unserer Vorfahren. Er hörte uns und sah unser Elend, unsere Qualen und die Unterdrückung 8 und führte uns mit starker Hand und ausgestrecktem Arm aus Ägypten heraus, mit großen furchterregenden Taten, mit Zeichen und Wundern. 9 Er brachte uns an diesen Ort und gab uns dieses Land, das von Milch und Honig überfließt. 10 Hier bringe ich nun die ersten Früchte der Ernte, die ich in dem Land eingebracht habe, das du, Jahwe, mir gegeben hast." Hiermit legst du es vor Jahwe, deinem Gott, nieder und betest ihn an. 11 Genieße voll Freude all das Gute, das Jahwe dir und deiner Familie gegeben hat zusammen mit dem Leviten und dem Fremden, der bei dir wohnt. (5. Mose 16.11) (5. Mose 16.14) 12 Wenn du im dritten Jahr, dem Jahr des Zehnten, den ganzen Zehnten deines Einkommens vollständig entrichtest und ihn dem Leviten, dem Fremden und der Waise gegeben hast, damit sie sich in deinem Ort satt essen können, (5. Mose 14.27-29) 13 dann sollst du vor Jahwe, deinem Gott, erklären: "Ich habe das Geweihte aus dem Haus weggebracht und es dem Leviten, dem Fremden, der Waise und der Witwe gegeben, wie du es mir geboten hast. Ich habe deine Gebote nicht übertreten und nicht vergessen. 14 Ich habe nichts davon gegessen, als ich in Trauer war, nichts davon zu unreinem Gebrauch verwendet und nichts davon einem Toten gegeben. Ich bin der Stimme Jahwes, meines Gottes, gehorsam gewesen. Ich habe alles getan, was du mir befohlen hast. 15 Blick herab von deiner heiligen Wohnung, vom Himmel, und segne dein Volk Israel und den Boden, den du uns gegeben hast, wie du es unseren Vorfahren unter Eid versprachst: ein Land, das von Milch und Honig überfließt." 16 An diesem Tag befiehlt dir Jahwe, dein Gott, diese Vorschriften und Bestimmungen zu beachten, dass du sie mit Herz und Seele befolgst und tust. 17 Du hast heute Jahwe erklären lassen, dass er dein Gott sein will und dass du auf seinen Wegen gehen, seine Vorschriften, Gebote und Bestimmungen bewahren und auf seine Stimme hören sollst. 18 Und Jahwe hat dich heute erklären lassen, dass du sein eigenes Volk sein willst, wie er es dir versprochen hat, und dass du alle seine Gebote halten willst, 19 und dass er dich zum Lob, zum Ruhm und zur Zierde erhöhen soll über alle Nationen, die er geschaffen hat, und dass du ein Volk sein willst, das Jahwe, deinem Gott, geweiht ist. So hat er es versprochen. (5. Mose 4.6) (5. Mose 28.1)