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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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5. Mose - Kapitel 18

1 Die levitischen Priester und der ganze Stamm Levi sollen keinen Teil und keinen Erbbesitz unter den Israeliten erhalten. Von den Feueropfern Jahwes und den Abgaben für ihn sollen sie ihren Unterhalt bekommen. (4. Mose 18.8) (5. Mose 10.9) (1. Korinther 9.13) 2 Ein Levit soll keinen Erbbesitz unter seinen Brüdern haben. Jahwe ist sein Erbbesitz, wie er es ihm versprochen hat. 3 Auf dies aber hat ein Priester Anrecht beim Volk: Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf als Schlachtopfer bringt, gehören dem Priester das Schulterstück, die Kinnbacken und der Magen. 4 Weiter sollst du ihm die ersten Erträge von deinem Getreide, deinem Most und deinem Öl geben und die erste Schur deiner Schafe. 5 Denn Jahwe, dein Gott, hat ihn aus allen deinen Stämmen ausgewählt, dass er und seine Nachkommen im Namen Jahwes ihren Dienst verrichten, und zwar für immer. 6 Ein Levit, der sich in irgendeiner Ortschaft in Israel aufhält, kann nach eigenem Belieben an die Stätte kommen, die Jahwe auswählen wird, 7 und im Namen Jahwes, seines Gottes, Dienst tun wie alle seine levitischen Brüder, die dort vor Jahwe stehen. 8 Er soll die gleiche Zuteilung wie sie erhalten, unabhängig vom Verkaufserlös seines Familienbesitzes. 9 Wenn du in das Land kommst, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, dann versuche ja nicht, so abscheuliche Dinge zu tun wie seine Bewohner. 10 Bei dir soll keiner gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lässt, keiner, der wahrsagt, kein Zauberer, Beschwörer oder Magier, (3. Mose 18.21) (3. Mose 19.26) (3. Mose 19.31) (3. Mose 20.27) 11 kein Bannsprecher oder Totenbeschwörer und keiner, der einen Totengeist oder Wahrsager befragt. (1. Samuel 28.11) 12 Denn Jahwe verabscheut jeden, der so etwas tut. Und wegen dieser Abscheulichkeiten vertreibt Jahwe, dein Gott, sie vor dir. 13 Du sollst dich ungeteilt an Jahwe, deinen Gott, halten. (1. Mose 6.9) (Psalm 15.2) 14 Denn diese Völker, die du vertreiben wirst, hören auf Zauberer und Wahrsager. Dir aber hat Jahwe, dein Gott, das nicht erlaubt. 15 Einen Propheten wird Jahwe, dein Gott, aus deiner Mitte, aus deinen Brüdern, für dich erstehen lassen so wie mich. Auf ihn sollt ihr hören. (4. Mose 12.6-8) (Johannes 1.45) (Johannes 6.14) (Apostelgeschichte 3.22) (Apostelgeschichte 7.37) (Hebräer 12.24) 16 So hast du es von Jahwe, deinem Gott, am Tag der Zusammenkunft erbeten: "Ich möchte die Stimme Jahwes, meines Gottes, nicht mehr hören und dieses große Feuer nicht länger sehen, damit ich nicht sterben muss." (2. Mose 20.19) (Hebräer 12.19) 17 Da sagte Jahwe zu mir: "Was sie gesagt haben, ist gut. (5. Mose 5.25) 18 Einen Propheten werde ich ihnen aus der Mitte ihrer Brüder erstehen lassen so wie dich. Durch seinen Mund werde ich zu ihnen sprechen. Er wird euch alles verkünden, was ich ihm befehle. 19 Wer nicht befolgt, was ich durch ihn sage, den ziehe ich dafür zur Rechenschaft. 20 Doch der Prophet, der sich anmaßt, etwas in meinem Namen zu verkünden, das ich ihm nicht aufgetragen habe, oder der im Namen anderer Götter spricht, dieser Prophet muss sterben. (5. Mose 13.6) (Jeremia 14.15) 21 Wenn du aber denkst: 'Woran soll ich erkennen, welches Wort nicht von Jahwe kommt?' - 22 Wenn der Prophet etwas im Namen Jahwes sagt, das sich nicht erfüllt und nicht eintrifft, dann hat Jahwe nicht durch ihn gesprochen. Der Prophet hat es sich angemaßt. Du brauchst dich vor ihm nicht zu fürchten."