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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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1. Könige - Kapitel 4

1 Salomo war nun König über ganz Israel. 2 Als oberste Beamte hatte er folgende Männer eingesetzt: Asarja Ben-Zadok als Priester, (1. Könige 2.35) 3 Elihoref und Ahija, die Söhne von Schischa, als Staatsschreiber, Joschafat Ben-Ahilud als Kanzler, 4 Benaja Ben-Jojada als Heerführer, Zadok und Abjatar als Priester, (2. Samuel 23.20) (1. Könige 2.35) 5 Asarja Ben-Natan als Vorsteher der Vögte, den Priester Sabud Ben-Natan als Freund des Königs, 6 Ahischar als Palastverwalter und Adoniram Ben-Abda als Beauftragter für die Zwangsarbeit. (1. Könige 5.28) 7 Salomo hatte Israel in zwölf Bezirke eingeteilt, die von Vögten verwaltet wurden. Diese hatten reihum je einen Monat lang die Versorgung des königlichen Hofs zu übernehmen. 8 Hier sind ihre Namen: Ben-Hur für das Bergland von Efraïm, 9 Ben-Deker für das Gebiet der Städte Makaz, Schaalbim, Bet-Schemesch, Ajalon und Bet-Hanan; 10 Ben-Hesed für die Stadt Arubbot, das Gebiet von Socho und das ganze Land Hefer; 11 Ben-Abinadab - seine Frau war Salomos Tochter Tafat - für das Hügelland von Dor; (1. Samuel 16.8) 12 Baana Ben-Ahilud für Taanach und Megiddo, das ganze Gebiet um Bet-Schean in der Nähe von Zaretan, unterhalb von Jesreel, von Bet-Schean bis Abel-Mehola gegenüber von Jokneam; 13 Ben-Geber für die Stadt Ramot in Gilead, für die Zeltdörfer Jaïr Ben-Manasses in Gilead und das Gebiet von Argob in Baschan mit 60 großen Städten, die Mauern mit Torriegeln aus Bronze hatten; (4. Mose 32.41) 14 Ahinadab Ben-Iddo für das Gebiet um Mahanajim; 15 Ahimaaz - seine Frau war Salomos Tochter Basemat - für das Stammesgebiet von Naftali; 16 Baana Ben-Huschai für das Stammesgebiet von Ascher und das Gebiet um Bealot; 17 Joschafat Ben-Paruach für das Stammesgebiet von Issachar; 18 Schimi Ben-Ela für das Stammesgebiet von Benjamin; 19 Geber Ben-Uri für das Gebiet von Sihon, dem König der Amoriter, und Og, dem König von Baschan im Land Gilead. Für das Land Juda war nur ein Vogt zuständig. 20 Das Volk von Juda und Israel war zahlreich wie der Sand am Meer. Es hatte zu essen und zu trinken und war glücklich. (1. Mose 13.16) (1. Mose 22.17) (1. Könige 3.8)