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4. Mose - Kapitel 3

Aarons Familie. Amt der Leviten

1 Dies ist das Geschlecht Aarons und Mose's zu der Zeit, da der HERR mit Mose redete auf dem Berge Sinai. (2. Mose 6.23) 2 Und dies sind die Namen der Söhne Aarons: der Erstgeborene Nadab, darnach Abihu, Eleasar und Ithamar. 3 Das sind die Namen der Söhne Aarons, die zu Priestern gesalbt waren und deren Hände gefüllt wurden zum Priestertum. 4 Aber Nadab und Abihu starben vor dem HERRN, da sie fremdes Feuer opferten vor dem HERRN in der Wüste Sinai, und hatten keine Söhne. Eleasar aber und Ithamar pflegten des Priesteramtes unter ihrem Vater Aaron. (3. Mose 10.1-2) 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Bringe den Stamm Levi herzu und stelle sie vor den Priester Aaron, daß sie ihm dienen (2. Mose 32.29) 7 und seiner und der ganzen Gemeinde Hut warten vor der Hütte des Stifts und dienen am Dienst der Wohnung 8 und warten alles Gerätes der Hütte des Stifts und der Hut der Kinder Israel, zu dienen am Dienst der Wohnung. (4. Mose 4.1) 9 Und sollst die Leviten Aaron und seinen Söhnen zuordnen zum Geschenk von den Kindern Israel. 10 Aaron aber und seine Söhne sollst du setzen, daß sie ihres Priestertums warten. Wo ein Fremder sich herzutut, der soll sterben. (4. Mose 1.51) 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Siehe, ich habe die Leviten genommen unter den Kindern Israel für alle Erstgeburt, welche die Mutter bricht, unter den Kindern Israel, also daß die Leviten sollen mein sein. (2. Mose 13.2) (4. Mose 8.16) 13 Denn die Erstgeburten sind mein seit der Zeit, da ich alle Erstgeburt schlug in Ägyptenland; da heiligte ich mir alle Erstgeburt in Israel, vom Menschen an bis auf das Vieh, daß sie mein sein sollen, ich, der HERR.

Die Geschlechter der Leviten und ihr Dienst

14 Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai und sprach:
15 Zähle die Kinder Levi nach ihren Vaterhäusern und Geschlechtern, alles, was männlich ist, einen Monat alt und darüber. 16 Also zählte sie Mose nach dem Wort des HERRN, wie er geboten hatte. 17 Und dies waren die Kinder Levis mit Namen: Gerson, Kahath, Merari. (2. Mose 6.16-19) (4. Mose 26.57)
18 Die Namen aber der Kinder Gersons nach ihren Geschlechtern waren: Libni und Simei. 19 Die Kinder Kahaths nach ihren Geschlechtern waren: Amram, Jizhar, Hebron und Usiel. 20 Die Kinder Meraris nach ihren Geschlechtern waren; Maheli und Musi. Dies sind die Geschlechter Levis nach ihren Vaterhäusern. 21 Dies sind die Geschlechter von Gerson: die Libniter und Simeiter. 22 Deren Summe war an der Zahl gefunden siebentausendundfünfhundert, alles, was männlich war, einen Monat alt und darüber. 23 Und dieselben Geschlechter der Gersoniter sollen sich lagern hinter der Wohnung gegen Abend. 24 Ihr Oberster sei Eljasaph, der Sohn Laels. 25 Und sie sollen an der Hütte des Stifts warten der Wohnung und der Hütte und ihrer Decken und des Tuches in der Tür der Hütte des Stifts, 26 des Umhangs am Vorhof und des Tuches in der Tür des Vorhofs, welcher um die Wohnung und um den Altar her geht, und ihre Seile und alles dessen, was zu ihrem Dienst gehört. 27 Dies sind die Geschlechter von Kahath: die Amramiten, die Jizhariten, die Hebroniten und die Usieliten,
28 was männlich war, einen Monat alt und darüber, an der Zahl achttausendsechshundert, die der Sorge für das Heiligtum warten. 29 und sie sollen sich lagern an die Seite der Wohnung gegen Mittag. 30 Ihr Oberster sei Elizaphan, der Sohn Usiels. (3. Mose 10.4) 31 Und sie sollen warten der Lade, des Tisches, des Leuchters, der Altäre und alles Gerätes des Heiligtums, daran sie dienen und des Tuches und was sonst zu ihrem Dienst gehört. (4. Mose 7.9) 32 Aber der Oberste über alle Obersten der Leviten soll Eleasar sein, Aarons Sohn, des Priesters, über die, so verordnet sind, zu warten der Sorge für das Heiligtum. 33 Dies sind die Geschlechter Meraris: die Maheliter und Musiter,
34 die an der Zahl waren sechstausendundzweihundert, alles was männlich war, einen Monat alt und darüber. 35 Ihr Oberster sei Zuriel, der Sohn Abihails. Und sollen sich lagern an die Seite der Wohnung gegen Mitternacht. 36 Und ihr Amt soll sein, zu warten der Bretter und Riegel und Säulen und Füße der Wohnung und alles ihres Gerätes und ihres Dienstes, 37 dazu der Säulen um den Vorhof her mit den Füßen und Nägeln und Seilen. 38 Aber vor der Wohnung und vor der Hütte des Stifts gegen Morgen sollen sich lagern Mose und Aaron und seine Söhne, daß sie des Heiligtums warten für die Kinder Israel. Wenn sich ein Fremder herzutut, der soll sterben. (4. Mose 3.10)
39 Alle Leviten zusammen, die Mose und Aaron zählten nach ihren Geschlechtern nach dem Wort des HERRN eitel Mannsbilder einen Monat alt und darüber, waren zweiundzwanzigtausend.

Die Auslösung der Erstgeburten

40 Und der HERR sprach zu Mose: Zähle alle Erstgeburt, was männlich ist unter den Kindern Israel, einen Monat und darüber, und nimm die Zahl ihrer Namen.
41 Und sollst die Leviten mir, dem HERRN, aussondern für alle Erstgeburt der Kinder Israel und der Leviten Vieh für alle Erstgeburt unter dem Vieh der Kinder Israel. 42 Und Mose zählte, wie ihm der HERR geboten hatte, alle Erstgeburt unter den Kindern Israel; 43 und fand sich die Zahl der Namen aller Erstgeburt, was männlich war, einen Monat alt und darüber, in ihrer Summe zweiundzwanzigtausend zweihundertdreiundsiebzig. 44 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
45 Nimm die Leviten für alle Erstgeburt unter den Kindern Israel und das Vieh der Leviten für ihr Vieh, daß die Leviten mein, des HERRN, seien. (4. Mose 3.12) 46 Aber als Lösegeld von den zweihundertdreiundsiebzig Erstgeburten der Kinder Israel, die über der Leviten Zahl sind, (4. Mose 3.39) (4. Mose 3.43) 47 sollst du je fünf Silberlinge nehmen von Haupt zu Haupt nach dem Lot des Heiligtums (zwanzig Gera hat ein Lot) 48 und sollst das Geld für die, so überzählig sind unter ihnen, geben Aaron und seinen Söhnen. 49 Da nahm Mose das Lösegeld von denen, die über der Leviten Zahl waren,
50 von den Erstgeburten der Kinder Israel, tausenddreihundert und fünfundsechzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 51 und gab's Aaron und seinen Söhnen nach dem Worte des HERRN, wie der HERR dem Mose geboten hatte.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.