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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

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3. Mose - Kapitel 6

Vorschriften über die Ausführung der Brand-, Speis- und Sündopfer

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Wenn sich jemand dadurch versündigt und vergreift am HERRN, daß er seinem Volksgenossen etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes ableugnet oder gewalttätigerweise raubt; (3. Mose 1.1) 3 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und schwört einen falschen Eid wegen irgend etwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen mag; (2. Mose 28.42) 4 wenn er nun, nachdem er also gesündigt hat, sich schuldig fühlt, so soll er den Raub, den er genommen hat, oder das erpreßte Gut, das er sich gewalttätigerweise angeeignet hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut worden, oder das Verlorene, das er gefunden hat, wiedergeben; (3. Mose 4.12) 5 auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet. 6 Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, einen tadellosen Widder von der Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer, zum Priester. 7 Und der Priester soll ihm Sühne erwirken vor dem HERRN, so wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich verschulden kann. (3. Mose 2.1) 8 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: 9 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer: Das Brandopfer soll auf seiner Glut auf dem Altar die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben, daß das Feuer des Altars dadurch genährt werde. 10 Und der Priester soll ein leinenes Kleid anziehen und sein Fleisch in die leinenen Beinkleider hüllen und soll die Asche abheben, nachdem das Feuer auf dem Altar das Brandopfer verzehrt hat, und sie neben den Altar tun. 11 Dann lege er seine Kleider ab und ziehe andere Kleider an und schaffe die Asche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort. 12 Aber das Feuer auf dem Altar soll auf demselben brennend erhalten werden; es soll nicht erlöschen; darum soll der Priester alle Morgen Holz darauf anzünden und das Brandopfer darauf zurichten und das Fett der Dankopfer darauf verbrennen. 13 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar brennen; es soll nie erlöschen! 14 Und dies ist das Gesetz vom Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor dem HERRN darbringen, vor dem Altar. 15 Und dann hebe einer davon eine Handvoll ab, von dem Semmelmehl des Speisopfers und von seinem Öl, auch allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und verbrenne also, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, auf dem Altar zum lieblichen Geruch dem HERRN. 16 Das Übrige aber sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an einem heiligen Ort; im Vorhof der Stiftshütte sollen sie es essen. 17 Es soll ungesäuert gebacken werden. Ich habe es ihnen gegeben als ihren Anteil an meinen Feueropfern; es ist hochheilig wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer. 18 Alles, was männlich ist unter Aarons Nachkommen, darf davon essen; es ist ein auf ewig festgesetzter Anteil an den Feueropfern des HERRN für alle eure Geschlechter. Jeder, der es anrührt, soll heilig sein! (3. Mose 4.1) 19 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 20 Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, welche sie dem HERRN darbringen sollen am Tage seiner Salbung. Ein Zehntel Epha Semmelmehl als beständiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend. 21 Es soll in der Pfanne mit Öl angemacht werden, durcheinandergerührt soll man es darbringen, in Kuchenform, in Bissen zerlegt soll man das Speisopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN. 22 Und zwar soll es der Priester, der an Aarons Statt aus seinen Söhnen gesalbt wird, bereiten, dem HERRN zum ewigen Recht; es soll gänzlich verbrannt werden. 23 Jedes Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt werden; es darf nicht gegessen werden. 24 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 25 Sage zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Sündopfer: Am gleichen Ort, da man das Brandopfer schächtet, soll auch das Sündopfer geschächtet werden vor dem HERRN, weil es hochheilig ist. 26 Der Priester, der das Sündopfer darbringt, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof der Stiftshütte. 27 Jeder, der sein Fleisch anrührt, soll heilig sein! Wenn aber etwas von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, was bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen. 28 Ist es in einem irdenen Geschirr gekocht worden, so soll man dasselbe zerbrechen, wenn aber in einem ehernen, so muß es gescheuert und mit Wasser gespült werden. 29 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen; es ist hochheilig. 30 Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühne zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden.