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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

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3. Mose - Kapitel 19

Heiligung des Lebenswandels

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Rede mit der ganzen Gemeinde der Kinder Israel und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein, denn Ich bin heilig, der HERR, euer Gott! (3. Mose 11.44-45) (Matthäus 5.48) (1. Petrus 1.15-16) 3 Jedermann fürchte seine Mutter und seinen Vater und beobachte meine Sabbate; denn Ich, der HERR, bin euer Gott. (2. Mose 20.8) (2. Mose 20.12) 4 Ihr sollt euch nicht an die Götzen wenden und sollt euch keine gegossenen Götter machen, denn ich, der HERR, bin euer Gott. (2. Mose 20.3) (2. Mose 34.17) 5 Und wenn ihr dem HERRN ein Dankopfer schlachten wollt, sollt ihr's so opfern, daß es euch angenehm macht. (3. Mose 22.18-20) 6 Es soll aber gegessen werden an dem Tage, da ihr es opfert, und am folgenden Tag; was aber bis zum dritten Tag übrigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen. (3. Mose 7.15-18) 7 Wird aber am dritten Tage davon gegessen, so ist es ein Greuel und wird nicht angenehm sein; 8 und wer davon ißt, wird seine Missetat tragen, weil er das Heiligtum des HERRN entheiligt hat, und eine solche Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. 9 Wenn ihr die Ernte eures Landes einbringt, sollst du den Rand deines Ackers nicht vollständig abernten und keine Nachlese nach deiner Ernte halten. (3. Mose 23.22) (5. Mose 24.19) (Rut 2.2) (Rut 2.15-16) 10 Auch sollst du nicht Nachlese halten in deinem Weinberg, noch die abgefallenen Beeren deines Weinberges auflesen, sondern du sollst es den Armen und Fremdlingen lassen; denn ich, der HERR, bin euer Gott. 11 Ihr sollt einander nicht bestehlen, nicht belügen noch betrügen! (2. Mose 20.15-16) (1. Thessalonicher 4.6) 12 Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen und nicht entheiligen den Namen deines Gottes! Denn Ich bin der HERR. (2. Mose 20.7) (Matthäus 5.33) 13 Du sollst deinen Nächsten weder bedrücken noch berauben. Des Taglöhners Lohn soll nicht über Nacht bei dir bleiben bis zum Morgen. (5. Mose 24.14-15) (Jeremia 22.13) (Jakobus 5.4) 14 Du sollst dem Tauben nicht fluchen. Du sollst dem Blinden nichts in den Weg legen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn Ich bin der HERR! (5. Mose 27.18) 15 Ihr sollt keine Ungerechtigkeit begehen im Gericht; du sollst weder die Person des Geringen ansehen, noch die Person des Großen ehren; sondern du sollst deinen Nächsten recht richten. (2. Mose 23.6) (5. Mose 16.19-20) 16 Du sollst nicht als Verleumder umhergehen unter deinem Volk! Du sollst auch nicht auftreten wider deines Nächsten Blut! 17 Ich bin der HERR. Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen; strafen sollst du deinen Nächsten, daß du nicht seinethalben Schuld tragen müssest! (Psalm 141.5) (Matthäus 18.15) 18 Du sollst nicht Rache üben, noch Groll behalten gegen die Kinder deines Volkes, sondern du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst! Denn ich bin der HERR. (Matthäus 5.43) (Matthäus 22.39) (Lukas 10.25) (Johannes 13.34) (Römer 13.9) (Galater 5.14) (Jakobus 2.8) 19 Meine Satzungen sollt ihr beobachten. Du sollst bei deinem Vieh nicht zweierlei Arten sich begatten lassen und dein Feld nicht besäen mit vermischtem Samen, und es soll kein Kleid auf deinen Leib kommen, das von zweierlei Garn gewoben ist. (5. Mose 22.9-11) 20 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschläft, die eine Dienstmagd und einem andern versprochen, doch nicht losgekauft ist und die Freiheit nicht erlangt hat, die sollen gestraft werden, aber sie sollen nicht sterben; denn sie ist nicht frei gewesen. 21 Er soll aber für seine Schuld dem HERRN vor die Tür der Stiftshütte einen Widder zum Schuldopfer bringen. 22 Und der Priester soll ihm Sühne erwirken mit dem Schuldopferwidder vor dem HERRN wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm seine Sünde, die er getan hat, vergeben werden. (3. Mose 5.17-18) 23 Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume pflanzet, wovon man ißt, sollt ihr die ersten Früchte derselben als Vorhaut betrachten. Drei Jahre lang sollt ihr sie für unbeschnitten achten und nicht davon essen. 24 Im vierten Jahr aber sollen alle ihre Früchte heilig sein zu einer Jubelfeier für den HERRN. 25 Und im fünften Jahre sollt ihr die Früchte essen, daß der Ertrag umso größer werde; ich, der HERR, bin euer Gott. 26 Ihr sollt nichts mit Blut essen, ihr sollt keine Wahrsagerei, keine Zeichendeuterei treiben. (3. Mose 3.17) 27 Ihr sollt den Rand eures Haupthaares nicht rundum stutzen, auch sollst du den Rand deines Bartes nicht beschädigen. (3. Mose 21.5) (5. Mose 14.1) 28 Ihr sollt keine Einschnitte an eurem Leibe machen für eine abgeschiedene Seele und sollt euch nicht tätowieren! Ich bin der HERR. 29 Du sollst deine Tochter nicht preisgeben, sie zur Unzucht anzuhalten, damit das Land nicht Unzucht treibe und voller Laster werde! 30 Beobachtet meine Sabbattage und verehret mein Heiligtum! Ich bin der HERR. 31 Ihr sollt euch nicht an die Totenbeschwörer wenden, noch an die Zeichendeuter; ihr sollt sie nicht fragen, auf daß ihr durch sie nicht verunreinigt werdet; denn ich, der HERR, bin euer Gott. (3. Mose 20.6) (5. Mose 18.10-11) (1. Samuel 28.7) 32 Vor einem grauen Haupte sollst du aufstehen und alte Leute ehren und sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der HERR. 33 Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, so sollt ihr ihn nicht beleidigen. (2. Mose 22.20) 34 Ihr sollt euch gegen den Fremdling, der sich bei euch aufhält, benehmen, als wäre er bei euch geboren, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägypten gewesen. Ich, der HERR, bin euer Gott. 35 Ihr sollt euch nicht vergreifen weder am Recht noch an der Elle, noch am Gewicht, noch am Maß. (5. Mose 25.13-16) (Sprüche 11.1) 36 Rechte Waage, gutes Gewicht, richtige Scheffel und rechte Eimer sollt ihr haben! Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe; 37 darum sollt ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte beobachten und tun; ich bin der HERR. (3. Mose 18.30)