zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 23

Sarahs Tod und Bestattung in der Höhle Machpelah

1 Sarah ward hundertsiebenundzwanzig Jahre alt; so lange lebte sie. 2 Und Sarah starb in Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Lande Kanaan. Da ging Abraham hin, daß er um Sarah klagte und sie beweinte. 3 Darnach stand Abraham auf von seiner Leiche und redete mit den Söhnen Hets und sprach: 4 Ich bin ein Fremdling und Beisaße bei euch, gebt mir ein Erbbegräbnis bei euch, daß ich meine Tote von meinem Angesicht entfernt begraben kann! (1. Mose 17.8) 5 Da antworteten die Hetiter dem Abraham und sprachen zu ihm: 6 Höre uns, mein Herr, du bist ein Fürst Gottes mitten unter uns, begrabe deine Tote in dem besten unsrer Gräber. Niemand von uns wird dir sein Grab verweigern, daß du deine Tote darin begrabest! 7 Da stand Abraham auf und bückte sich vor dem Volke des Landes, vor den Hetitern. 8 Und er redete mit ihnen und sprach: Ist es euer Wille, daß ich meine Tote von meinem Angesicht entfernt begrabe, so höret mich und bittet für mich Ephron, den Sohn Zohars, 9 daß er mir die Höhle Machpelah gebe, die er am Ende seines Ackers hat; um den vollen Betrag soll er sie mir in eurer Mitte zum Begräbnis geben! 10 Und Ephron saß mitten unter den Hetitern. Da antwortete Ephron, der Hetiter, dem Abraham vor den Söhnen Hets, vor allen, die durch das Tor seiner Stadt aus und eingingen, und sprach: 11 Nein, mein Herr, sondern höre mir zu: Ich schenke dir den Acker, und die Höhle darin schenke ich dir dazu, und schenke dir sie vor meinem Volke; begrabe deine Tote! 12 Da bückte sich Abraham vor dem Volke des Landes 13 und redete mit Ephron, daß das Volk des Landes zuhörte, und sprach: Wohlan, wenn du geneigt bist, so höre mich: Nimm von mir das Geld, das ich dir für den Acker gebe, so will ich meine Tote daselbst begraben. 14 Ephron antwortete Abraham und sprach zu ihm: 15 Mein Herr, höre mich: Das Feld ist vierhundert Schekel Silber wert; was ist aber das zwischen mir und dir? Begrabe nur deine Tote! 16 Als nun Abraham solches hörte, wog er Ephron das Geld dar, das er gesagt hatte, vor den Ohren der Hetiter, nämlich vierhundert Schekel Silber, das im Kauf gangbar und gültig war. 17 Also ward Ephrons Acker bei Machpelah, der Mamre gegenüber liegt, der Acker und die Höhle, die darin ist, auch alle Bäume auf dem Acker und innert aller seiner Grenzen, 18 Abraham zum Eigentum bestätigt vor den Augen der Hetiter und aller, die zum Tor seiner Stadt eingingen. 19 Darnach begrub Abraham die Sarah, sein Weib, in der Höhle des Ackers Machpelah, Mamre gegenüber, zu Hebron, im Lande Kanaan. 20 Also ward der Acker und die Höhle darin dem Abraham von den Hetitern zum Erbbegräbnis bestätigt. (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 47.30) (1. Mose 49.29-30) (1. Mose 50.13)