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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

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2. Mose - Kapitel 35

1 Mose rief die ganze Gemeinschaft der Israeliten zusammen und sagte zu ihnen: "Folgendes hat Jahwe euch befohlen zu tun: 2 Sechs Tage sollt ihr arbeiten, aber der siebte Tag soll euch heilig sein. Da feiert ihr Sabbat für Jahwe. Wer an diesem Tag arbeitet, muss getötet werden. (2. Mose 20.8-11) (2. Mose 31.12) 3 Ihr dürft am Sabbat auch kein Herdfeuer anzünden, egal, wo ihr wohnt." 4 Weiter sagte Mose der ganzen Gemeinschaft der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe euch befohlen: 5 Bringt Jahwe eine freiwillige Gabe aus eurem Besitz! Jeder, der es gern gibt, soll diese Opfergabe für Jahwe herbringen. Es kann Gold, Silber oder Bronze sein, (2. Mose 25.2) 6 blauer oder roter Purpur, Karmesinstoff, Leinen oder Ziegenhaar. 7 Ihr könnt rot gefärbte Felle von Schafböcken bringen, Tachasch-Häute und Akazienholz, 8 Öl für den Leuchter, wohlriechende Zutaten für das Salböl und die Weihrauchmischung, 9 dazu Edelsteine und Onyx zum Schmuck für das Efod und die Brusttasche. 10 Jeder kunstbegabte Handwerker soll kommen und alles anfertigen, was Jahwe befohlen hat: 11 die Wohnung, ihr Zeltdach und ihre Hülle, ihre Haken, Bretter, Riegel, Säulen und Sockel, (2. Mose 31.7-11) 12 die Bundeslade und ihre Stangen, die Deckplatte und den alles verhüllenden Vorhang; 13 den Tisch mit Stangen und Zubehör für die heiligen Brote; 14 den Leuchter mit seinen Lampen und allem Zubehör und das Öl für die Lampen; 15 auch den Räucheraltar mit seinen Stangen, das Salböl und die Weihrauchmischung und den Eingangsvorhang für das Zelt; 16 den Brandopferaltar mit seinem Gitter aus Bronze, seinen Stangen und allem Zubehör, das Wasserbecken und sein Gestell; 17 die Behänge für den Vorhof, die Säulen und ihre Sockel und den Vorhang für den Eingang zum Vorhof; 18 die Pflöcke für die Wohnung und den Vorhof mit den dazugehörigen Seilen; 19 die Kleider für den Dienst im Heiligtum, die heiligen Gewänder, die Aaron und seine Söhne beim Priesterdienst tragen sollen." 20 Da ging die versammelte Gemeinschaft der Israeliten von Mose weg. 21 Dann kamen alle wieder, die gern etwas geben wollten und die es aus innerem Antrieb taten. Sie brachten ein freiwilliges Opfer für Jahwe. Es war für die Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung und den ganzen Dienst darin und für die heiligen Gewänder. (2. Mose 36.3) (1. Chronik 29.5) (1. Chronik 29.9) (2. Korinther 9.7) 22 Männer und Frauen brachten bereitwillig Spangen, Ohr- und Siegelringe, Halskettchen und goldene Schmucksachen. Jeder brachte das Gold hin- und herschwingend vor Jahwe. 23 Und jeder, bei dem sich blauer oder roter Purpur vorfand, Karmesinstoff, Leinen oder Ziegenhaar, rot gefärbte Felle von Schafböcken oder Tachasch-Häute, brachte es herbei. 24 Jeder, der Jahwe eine Opfergabe aus Silber oder Bronze geben wollte, brachte sie herbei; und jeder, bei dem sich Akazienholz vorfand, das für irgendetwas beim Bau gebraucht werden konnte, brachte es. 25 Alle begabten Frauen spannen in Handarbeit und brachten das Gesponnene: blauen und roten Purpur, Karmesinstoff und Leinen. 26 Und begabte Frauen, die sich dazu angespornt fühlten, spannen Ziegenhaar. 27 Die führenden Männer brachten Onyx und andere Edelsteine für das Efod und die Brusttasche, 28 außerdem Balsam, Öl für den Leuchter und Duftstoffe für das Salböl und die Weihrauchmischung. 29 Alle Männer und Frauen Israels, die gern zu dem Werk beitragen wollten, das Jahwe durch Mose angeordnet hatte, brachten Jahwe eine freiwillige Gabe. 30 Nun sagte Mose zu den Israeliten: "Seht, Jahwe hat Bezalel Ben-Uri, den Enkel von Hur aus dem Stamm Juda, berufen. 31 Er hat ihn mit dem Geist Gottes erfüllt, mit Weisheit und Verstand und kunsthandwerklichem Geschick. 32 Er kann Pläne entwerfen und danach Gegenstände aus Gold, Silber und Bronze anfertigen. 33 Er kann Edelsteine schneiden und einfassen, er versteht sich auf Holzschnitzerei und ist in jeder künstlerischen Technik erfahren. 34 Dazu hat Jahwe ihm und Oholiab Ben-Ahisamach aus dem Stamm Dan die Gabe geschenkt, andere zu unterweisen. 35 Beiden hat er die Fähigkeit gegeben, jeden Entwurf eines Kunsthandwerkers, Kunststickers oder Buntwirkers ausführen zu können, ob es um blauen und roten Purpur, Karmesinstoff oder Leinen geht, um Weberei oder Stickerei. Sie können alle möglichen Entwürfe machen und sie ausführen.