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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

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2. Mose - Kapitel 30

1 "Du sollst auch einen Räucheraltar machen lassen, auf dem Weihrauch verbrannt wird. Er muss aus Akazienholz bestehen (2. Mose 37.25-28) 2 und viereckig, einen halben Meter lang, ebenso breit und einen Meter hoch sein. Seine Hörner müssen aus einem Stück mit ihm bestehen. 3 Lass ihn mit reinem Gold überziehen, seine Platte, seine Wände und seine Hörner und lass ringsum eine goldene Leiste anbringen. 4 Unter dieser Leiste müssen an beiden Seiten je zwei goldene Ringe angebracht sein, durch die die Tragstangen gesteckt werden können. 5 Die Stangen müssen aus Akazienholz sein und mit Gold überzogen werden. 6 Stell diesen Altar vor dem Vorhang auf, hinter dem sich die Bundeslade und ihre Deckplatte befinden, von der aus ich dir begegnen will. (2. Mose 25.22) 7 Aaron soll jeden Morgen, wenn er die Lampen zurichtet, wohlriechenden Weihrauch auf ihm verbrennen. (Psalm 141.2) (Offenbarung 5.8) 8 Auch wenn er am späten Nachmittag die Lampen aufsetzt, soll er Weihrauch aufsteigen lassen. Dieses Räucheropfer soll auch in künftigen Generationen regelmäßig vor Jahwe aufsteigen. 9 Ihr dürft keine fremden Duftstoffe auf diesem Altar verbrennen, auch kein Brand- oder Speisopfer. Auch kein Trankopfer darf über ihm ausgegossen werden. (3. Mose 10.1) 10 Einmal im Jahr soll Aaron mit dem Blut des Sündopfers der Versöhnung an seinen Hörnern die Sühne vollziehen. Das gilt auch für alle weiteren Generationen, denn der Altar ist höchst heilig für Jahwe." (2. Mose 29.37) (3. Mose 16.18) 11 Jahwe sagte zu Mose: 12 "Wenn du die Gesamtzahl der Israeliten ermittelst, dann soll jeder Gemusterte Jahwe ein Lösegeld für sein Leben zahlen, damit bei der Musterung keine Seuche über das Volk kommt. 13 Jeder, der bei der Musterung erfasst wird, soll ein halbes Silberstück geben, wobei ein Silberstück nach dem Gewicht des Heiligtums zwölf Gramm wiegt. Es ist eine Abgabe für Jahwe. 14 Jeder männliche Israelit ab zwanzig Jahren, der durch die Musterung geht, soll sie für Jahwe geben. 15 Ein Reicher soll nicht mehr und ein Armer nicht weniger als ein halbes Silberstück geben, wenn ihr Jahwe diese Abgabe bringt, um Sühne für euer Leben zu erwirken. 16 Du sollst dieses Sühnegeld von den Israeliten für die Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung nehmen. So bringt es die Israeliten vor Jahwe in Erinnerung und wird euer Leben bewahren." 17 Jahwe sagte zu Mose: 18 "Lass ein Wasserbecken aus Bronze und dazu einen bronzenen Untersatz anfertigen. Stell es zwischen das Zelt der Gottesbegegnung und den Altar und füll es mit Wasser. (2. Mose 38.8) 19 Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände und Füße dort waschen. 20 Sie sollen sich waschen, wenn sie ins Zelt der Gottesbegegnung gehen, damit sie nicht sterben. Auch wenn sie an den Altar herantreten, um ein Opfer für Jahwe dort in Rauch aufgehen zu lassen, 21 sollen sie Hände und Füße waschen, damit sie nicht sterben. Diese Anordnung gilt für Aaron und alle seine Nachkommen." 22 Jahwe sagte zu Mose: 23 "Nimm dir Balsamöle von bester Sorte: sechs Kilogramm selbst ausgeflossene Myrrhe, je drei Kilogramm wohlriechenden Zimt, Würzrohr 24 und Kassia, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht, dazu dreieinhalb Liter Olivenöl. 25 Lass daraus ein wohlriechendes Salböl für heilige Salbungen herstellen, wie Salbenmischer das machen. (2. Mose 37.29) 26 Damit sollst du das Zelt der Gottesbegegnung und die Bundeslade salben, 27 auch den Tisch mit seinen Gegenständen, den Leuchter mit allem, was dazu gehört, und den Räucheraltar, 28 den Brandopferaltar mit allen Gegenständen, die dazu gehören, und schließlich das Wasserbecken und sein Gestell. 29 Dadurch wird alles mir geweiht und höchst heilig sein. Jeder Unbefugte, der etwas davon berührt, ist dem Heiligtum verfallen. (2. Mose 30.10) 30 Auch Aaron und seine Söhne sollst du mit dem Öl salben, wenn du sie in den Priesterdienst einsetzt. (2. Mose 29.7) 31 Den Israeliten aber sollst du sagen: 'Das ist ein Öl, das nur für mich bestimmt ist und nur für die heilige Salbung gebraucht werden darf. 32 Es darf nicht auf die Haut gewöhnlicher Menschen kommen. Ihr dürft auch nichts herstellen, was diesem Öl in seiner Zusammensetzung gleicht. Es ist heilig und ihr sollt es auch so achten. 33 Wer eine solche Mischung herstellt oder etwas von dem Öl auf einen Unbefugten streicht, soll von der Gemeinschaft des Volkes beseitigt werden.'" 34 Jahwe sagte zu Mose: "Nimm dir Duftstoffe zu gleichen Teilen: Staktetropfen, Räucherklaue, wohlriechendes Galbanum und reines Weihrauchharz 35 und lass daraus eine Mischung für das Räucheropfer herstellen, wie es Salbenmischer machen. Füge auch etwas Salz hinzu und verwende nur reine Stoffe. (2. Mose 37.29) 36 Zerstoße jeweils einen Teil davon zu Pulver und leg es vor die Bundeslade im Zelt der Gottesbegegnung, also dorthin, wo ich dir begegnen werde. Es soll euch als etwas Höchstheiliges gelten. (2. Mose 30.6) 37 Ihr dürft nichts herstellen, was dieser Weihrauchmischung gleicht. Es soll euch als etwas Heiliges gelten, das Jahwe gehört. 38 Wer es nachmacht, um daran zu riechen, soll von der Gemeinschaft des Volkes beseitigt werden."