4. Mose - Kapitel 29
Die Opfer am Drommetentag
1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - 1 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, 28 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 3
Die Opfer am Laubhüttenfest
12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern 413 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.
2. Könige - Kapitel 22
1 Joschija war bei Herrschaftsantritt acht Jahre alt und regierte 31 Jahre in Jerusalem. Seine Mutter hieß Jedida. Sie war eine Tochter Adajas und stammte aus Bozkat. 5, 6 2 Joschija tat, was Jahwe gefiel. Er folgte dem Vorbild seines Vorfahren David und ließ sich durch nichts davon abbringen. 7, 8 3 In seinem 18. Regierungsjahr schickte er den Staatsschreiber Schafan Ben-Azalja, den Enkel Meschullams, mit dem folgenden Auftrag in Jahwes Haus: 4 "Geh zum Hohen Priester Hilkija und bitte ihn, das Geld bereitzuhalten, das in den Tempel Jahwes gebracht und von den Torhütern eingesammelt worden ist. 5 Er soll es den Meistern aushändigen, die für die Ausbesserungsarbeiten am Haus Jahwes verantwortlich sind. Diese sollen davon den Lohn für die Handwerker zahlen, 6 für die Zimmerleute, Bauarbeiter und Maurer, und davon auch die Kosten für das Baumaterial begleichen, für das Holz und die behauenen Steine. 7 Die Meister müssen keine Rechenschaft über die Ausgaben ablegen. Man soll auf ihre Ehrlichkeit vertrauen." 9 8 Als der Staatsschreiber dem Hohen Priester alles ausgerichtet hatte, sagte dieser zu ihm: "Ich habe die Schriftrolle mit dem Gesetz im Haus Jahwes gefunden!" und gab sie ihm. Schafan nahm sie entgegen und las darin. 9 Dann ging er zum König und meldete: "Deine Diener haben das Geld, das sich im Tempel vorfand, abgepackt und den Meistern ausgehändigt, die für die Ausbesserungsarbeiten am Haus Jahwes verantwortlich sind." 10 Er berichtete dem König auch, dass der Hohe Priester Hilkija ihm eine Schriftrolle gegeben hatte, und las sie dem König vor. 11 Als der König hörte, was in dieser Schriftrolle mit dem Gesetz stand, riss er seine Kleider ein 12 und befahl dem Hohen Priester Hilkija, Ahikam Ben-Schafan, Achbor Ben-Michaja, Schafan, dem Staatsschreiber, und Asaja, dem Vertrauten des Königs: 13 "Geht und fragt Jahwe um Rat wegen der Worte in dieser Schriftrolle. Fragt ihn für mich, für das Volk und für ganz Juda. Denn Jahwe muss sehr zornig auf uns sein, weil unsere Vorfahren nicht auf die Worte in dieser Schriftrolle gehört und sich nicht nach dem gerichtet haben, was dort für uns geschrieben steht." 14 Da gingen die fünf Männer zu der Prophetin Hulda, die in der Neustadt von Jerusalem wohnte, und redeten mit ihr. Sie war die Frau von Schallum Ben-Tikwa, dem Enkel von Harha, dem Aufseher über die Kleiderkammern. 15 Sie sagte ihnen im Namen Jahwes: "Richtet dem Mann, der euch zu mir geschickt hat, Folgendes aus: 16 'So spricht Jahwe: Passt auf, ich werde Unglück über diese Stadt und ihre Bewohner bringen, wie es in der Schriftrolle steht, die der König von Juda gelesen hat. 17 Sie haben mir die Treue gebrochen und anderen Göttern Rauchopfer gebracht. Mit ihren selbst gemachten Götzenbildern haben sie mich zum Zorn gereizt. Mein Grimm hat sich an dieser Stadt entzündet und wird sie verbrennen!' 10, 11 18 Doch zum König selbst, der euch hergeschickt hat, um Jahwe zu befragen, sollt ihr sagen: 'So spricht Jahwe, Israels Gott: Du hast die Worte gehört, 19 die ich gegen diese Stadt und ihre Bewohner gerichtet habe, dass sie zu einem abschreckenden Beispiel und zum Fluchwort werden sollen. Doch du hast dich vor mir gebeugt, du hast deine Kleider eingerissen und vor mir geweint. Darum habe ich dein Gebet erhört, sagt Jahwe. 20 Du wirst in Frieden sterben und im Grab deiner Väter bestattet werden. Du wirst das Unheil, das ich über diese Stadt bringen werde, nicht mit ansehen müssen.'" Die Abgesandten richteten dem König alles aus. 12Querverweise
1 3. Mose 23.24-25: Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr den heiligen Sabbat des Blasens zum Gedächtnis halten, da ihr zusammenkommt;
2 3. Mose 23.27: Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern
3 3. Mose 16.11: Und also soll er denn den Farren seines Sündopfers herzubringen und sich und sein Haus versöhnen und soll ihn schlachten
4 3. Mose 23.34: Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage dieses siebenten Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem HERRN.
5 2. Chronik 34.1-2: Acht Jahre alt war Josia, da er König ward, und regierte einunddreißig Jahre zu Jerusalem
6 2. Chronik 34.8-11: Im achtzehnten Jahr seines Königreichs, da er das Land und das Haus gereinigt hatte, sandte er Saphan, den Sohn Azaljas, und Maaseja, den Stadtvogt, und Joah, den Sohn Joahas, den Kanzler, zu bessern das Haus des HERRN, seines Gottes.
7 5. Mose 5.29: Ach daß sie ein solch Herz hätten, mich zu fürchten, und zu halten alle meine Gebote ihr Leben lang, auf daß es ihnen wohl ginge und ihren Kindern ewiglich!
8 2. Könige 18.3: Und er tat, was dem HERRN wohl gefiel, wie sein Vater David.
9 2. Könige 12.16: Auch brauchten die Männer nicht Rechnung zu tun, denen man das Geld übergab, daß sie es den Arbeitern gäben; sondern sie handelten auf Glauben.
10 5. Mose 31.29: Denn ich weiß, daß ihr's nach meinem Tode verderben werdet und aus dem Wege treten, den ich euch geboten habe. So wird euch dann Unglück begegnen hernach, darum daß ihr übel getan habt vor den Augen des HERRN, daß ihr ihn erzürntet durch eurer Hände Werk.
11 5. Mose 32.21-23: Sie haben mich gereizt an dem, das nicht Gott ist; mit ihrer Abgötterei haben sie mich erzürnt. Und ich will sie wieder reizen an dem, das nicht ein Volk ist; an einem törichten Volk will ich sie erzürnen.
12 Jesaja 57.1-2: Aber der Gerechte kommt um, und niemand ist, der es zu Herzen nehme; und heilige Leute werden aufgerafft, und niemand achtet darauf. Denn die Gerechten werden weggerafft vor dem Unglück;