4. Mose - Kapitel 29
Die Opfer am Drommetentag
1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - 1 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, 28 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 3
Die Opfer am Laubhüttenfest
12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern 413 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.
5. Mose - Kapitel 27
Gedenkaltar in Kanaan - Flüche vom Berg Ebal
1 Und Mose und die Ältesten von Israel geboten dem Volke und sprachen: Beobachtet das ganze Gebot, das ich euch heute gebiete! 2 Und es soll geschehen, an dem Tage, da ihr über den Jordan in das Land hinüberziehet, das Jehova, dein Gott, dir gibt, sollst du dir große Steine aufrichten und sie mit Kalk bestreichen; 3 und wenn du hinübergezogen bist, sollst du alle Worte dieses Gesetzes auf dieselben schreiben, damit du in das Land kommest, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, ein Land, das von Milch und Honig fließt, so wie Jehova, der Gott deiner Väter, zu dir geredet hat. 4 Und es soll geschehen, wenn ihr über den Jordan gezogen seid, so sollt ihr diese Steine, betreffs welcher ich euch heute gebiete, auf dem Berge Ebal aufrichten; und du sollst sie mit Kalk bestreichen. 5 Und du sollst daselbst Jehova, deinem Gott, einen Altar bauen, einen Altar von Steinen; du sollst kein Eisen über dieselben schwingen: 5 6 von ganzen Steinen sollst du den Altar Jehovas, deines Gottes, bauen. Und du sollst Jehova, deinem Gott, Brandopfer darauf opfern, 7 und du sollst Friedensopfer opfern, und daselbst essen und dich freuen vor Jehova, deinem Gott. - 6 8 Und auf die Steine sollst du alle Worte dieses Gesetzes schreiben, indem du sie deutlich eingräbst. 9 Und Mose und die Priester, die Leviten, redeten zu dem ganzen Israel und sprachen: Schweige und höre, Israel! an diesem Tage bist du Jehova, deinem Gott, zum Volke geworden. 7 10 So gehorche der Stimme Jehovas, deines Gottes, und tue seine Gebote und seine Satzungen, die ich dir heute gebiete. 11 Und Mose gebot dem Volke an selbigem Tage und sprach: 12 Wenn ihr über den Jordan gezogen seid, sollen diese auf dem Berge Gerisim stehen, um das Volk zu segnen: Simeon und Levi und Juda und Issaschar und Joseph und Benjamin; 8 13 und diese sollen auf dem Berge Ebal stehen zum Fluchen: Ruben, Gad und Aser und Sebulon, Dan und Naphtali. 14 Und die Leviten sollen anheben und zu allen Männern von Israel mit lauter Stimme sprechen: 15 Verflucht sei der Mann, der ein geschnitztes oder gegossenes Bild macht, einen Greuel vor Jehova, ein Machwerk von Künstlerhand und es im Geheimen aufstellt! und das ganze Volk antworte und sage: Amen! 9, 10 16 Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter verachtet! und das ganze Volk sage: Amen! 11 17 Verflucht sei, wer die Grenze seines Nächsten verrückt! und das ganze Volk sage: Amen! 12 18 Verflucht sei, wer einen Blinden auf dem Wege irreführt! und das ganze Volk sage: Amen! 13 19 Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, der Waise und der Witwe beugt! und das ganze Volk sage: Amen! 14 20 Verflucht sei, wer bei dem Weibe seines Vaters liegt, denn er hat die Decke seines Vaters aufgedeckt! und das ganze Volk sage: Amen! 15 21 Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! und das ganze Volk sage: Amen! 16 22 Verflucht sei, wer bei seiner Schwester liegt, der Tochter seines Vaters oder der Tochter seiner Mutter! und das ganze Volk sage: Amen! 17, 18 23 Verflucht sei, wer bei seiner Schwiegermutter liegt! und das ganze Volk sage: Amen! 19 24 Verflucht sei, wer seinen Nächsten im Geheimen erschlägt! und das ganze Volk sage: Amen! 20 25 Verflucht sei, wer ein Geschenk nimmt, um jemand zu erschlagen, unschuldiges Blut zu vergießen! und das ganze Volk sage: Amen! 21, 22 26 Verflucht sei, wer nicht aufrecht hält die Worte dieses Gesetzes, sie zu tun! und das ganze Volk sage: Amen! 23Querverweise
1 3. Mose 23.24-25: Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr den heiligen Sabbat des Blasens zum Gedächtnis halten, da ihr zusammenkommt;
2 3. Mose 23.27: Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern
3 3. Mose 16.11: Und also soll er denn den Farren seines Sündopfers herzubringen und sich und sein Haus versöhnen und soll ihn schlachten
4 3. Mose 23.34: Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage dieses siebenten Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem HERRN.
5 2. Mose 20.25: Und so du mir einen steinernen Altar machen willst, sollst du ihn nicht von gehauenen Steinen bauen; denn wo du mit deinem Messer darüber fährst, so wirst du ihn entweihen.
6 5. Mose 12.7: Und sollt daselbst vor dem HERRN, eurem Gott, essen und fröhlich sein, ihr und euer Haus, über alles, was eure Hand vor sich bringt, darin dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat.
7 5. Mose 26.18-19: Und der HERR hat dir heute zugesagt, daß du sein eigen Volk sein sollst, wie er dir verheißen hat, so du alle seine Gebote hältst
8 5. Mose 11.29: Wenn dich der HERR, dein Gott, in das Land bringt, da du hineinkommst, daß du es einnehmest, so sollst du den Segen sprechen lassen auf dem Berge Garizim und den Fluch auf dem Berge Ebal,
9 2. Mose 20.23: Darum sollt ihr nichts neben mir machen; silberne und goldene Götter sollt ihr nicht machen.
10 2. Mose 34.17: Du sollst dir keine gegossenen Götter machen.
11 2. Mose 21.17: Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben.
12 5. Mose 19.14: Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen.
13 3. Mose 19.14: Du sollst dem Tauben nicht fluchen und sollst dem Blinden keinen Anstoß setzen; denn du sollst dich vor deinem Gott fürchten, denn ich bin der HERR.
14 2. Mose 22.20-21: Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.
15 3. Mose 18.8: Du sollst deines Vaters Weibes Blöße nicht aufdecken; denn sie ist deines Vaters Blöße.
16 2. Mose 22.18: Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.
17 3. Mose 18.9: Du sollst deiner Schwester Blöße, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, daheim oder draußen geboren, nicht aufdecken.
18 3. Mose 18.11: Du sollst die Blöße der Tochter deines Vaters Weibes, die deinem Vater geboren ist und deine Schwester ist, nicht aufdecken.
19 3. Mose 18.17: Du sollst eines Weibes samt ihrer Tochter Blöße nicht aufdecken noch ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter nehmen, ihre Blöße aufzudecken; denn sie sind ihre nächsten Blutsfreundinnen, und es ist ein Frevel.
20 4. Mose 35.20: Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt,
21 2. Mose 23.8: Du sollst nicht Geschenke nehmen; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verkehren die Sachen der Gerechten.
22 5. Mose 16.19: Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch keine Person ansehen noch Geschenke nehmen; denn die Geschenke machen die Weisen blind und verkehren die Sachen der Gerechten.
23 Galater 3.10: Denn die mit des Gesetzes Werken umgehen, die sind unter dem Fluch. Denn es steht geschrieben: "Verflucht sei jedermann, der nicht bleibt in alle dem, was geschrieben steht in dem Buch des Gesetzes, daß er's tue."