4. Mose - Kapitel 28
Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Die Opfer meines Brots, welches mein Opfer des süßen Geruchs ist, sollt ihr halten zu seiner Zeit, daß ihr mir's opfert. 1 3 Und sprich zu ihnen: Das sind die Opfer, die ihr dem HERRN opfern sollt: jährige Lämmer, die ohne Fehl sind, täglich zwei zum täglichen Brandopfer, 2 4 Ein Lamm des Morgens, das andere gegen Abend; 5 dazu ein zehntel Epha Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, das gestoßen ist, ein viertel Hin. 3 6 Das ist das tägliche Brandopfer, das ihr am Berge Sinai opfertet, zum süßen Geruch ein Feuer dem HERRN. 7 Dazu ein Trankopfer je zu einem Lamm ein viertel Hin. Im Heiligtum soll man den Wein des Trankopfers opfern dem HERRN. 8 Das andere Lamm sollst du gegen Abend zurichten; mit dem Speisopfer wie am Morgen und mit einem Trankopfer sollst du es machen zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN. 9 Am Sabbattag aber zwei jährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und sein Trankopfer. 410 Das ist das Brandopfer eines jeglichen Sabbats außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Trankopfer. 11 Aber des ersten Tages eurer Monate sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer opfern: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 5
12 und je drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Farren; zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Widder; 6, 7, 8 13 und je ein Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Lamm. Das ist das Brandopfer des süßen Geruchs, ein Opfer dem HERRN. 14 Und ihr Trankopfer soll sein ein halbes Hin Wein zum Farren, ein drittel Hin zum Widder, ein viertel Hin zum Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeglichen Monats im Jahr. 15 Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN machen außer dem täglichen Brandopfer und seinem Trankopfer. 9 16 Aber am vierzehnten Tage des ersten Monats ist das Passah des HERRN. 10
17 Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist Fest. Sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen. 18 Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an ihm tun 11 19 und sollt dem HERRN Brandopfer tun: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 20 samt ihren Speisopfern: Drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder, 12 21 und je ein Zehntel auf ein Lamm unter den sieben Lämmern; 22 dazu einen Bock zum Sündopfer, daß ihr versöhnt werdet. 13 23 Und sollt solches tun außer dem Brandopfer am Morgen, welche das tägliche Brandopfer ist. 24 Nach dieser Weise sollt ihr alle Tage, die sieben Tage lang, das Brot opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN außer dem täglichen Brandopfer, dazu sein Trankopfer. 25 Und der siebente Tag soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun.
Die Pfingstopfer
26 Und der Tag der Erstlinge, wenn ihr opfert das neue Speisopfer dem HERRN, wenn eure Wochen um sind, soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun 1427 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum süßen Geruch: zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer; 28 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 29 und je ein Zehntel zu einem Lamm der sieben Lämmer; 30 und einen Ziegenbock, euch zu versöhnen. 15 31 Dies sollt ihr tun außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer. Ohne Fehl soll's sein, dazu ihre Trankopfer.
3. Mose - Kapitel 5
Gesetze vom Sündopfer
1 Und wenn jemand sündigt, daß er die Stimme des Fluches hört, und er war Zeuge, sei es daß er es gesehen oder gewußt hat, - wenn er es nicht anzeigt, so soll er seine Ungerechtigkeit tragen; 16 2 oder wenn jemand irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres, oder das Aas eines unreinen Viehes, oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, - ist es ihm auch verborgen, so ist er unrein und schuldig; 17 3 oder wenn er die Unreinigkeit eines Menschen anrührt, was für eine Unreinigkeit von ihm es auch sei, durch welche er unrein wird, und es ist ihm verborgen, - erkennt er es, so ist er schuldig; 4 oder wenn jemand schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu tun, nach allem was ein Mensch mit einem Schwur unbesonnen reden mag, und es ist ihm verborgen, - erkennt er es, so ist er schuldig in einem von diesen. 5 Und es soll geschehen, wenn er sich in einem von diesen verschuldet, so bekenne er, worin er gesündigt hat; 6 und er bringe sein Schuldopfer dem Jehova für seine Sünde, die er begangen hat: ein Weiblein vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seiner Sünde. 7 Und wenn seine Hand das zu einem Stück Kleinvieh Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll er für seine Schuld, die er auf sich geladen hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dem Jehova bringen: eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Und er soll sie zu dem Priester bringen; und dieser bringe die zum Sündopfer bestimmte zuerst dar und kneipe ihr den Kopf ein dicht beim Genick; er soll ihn aber nicht abtrennen. 18 9 Und er sprenge von dem Blute des Sündopfers an die Wand des Altars, und das Übrige von dem Blute soll ausgedrückt werden an den Fuß des Altars: es ist ein Sündopfer. 10 Und die andere soll er als Brandopfer opfern nach der Vorschrift. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. 19 11 Und wenn seine Hand zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aufbringen kann, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer; er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. 20 12 Und er soll es zu dem Priester bringen; und der Priester nehme davon seine Hand voll, das Gedächtnisteil desselben, und räuchere es auf dem Altar, auf den Feueropfern Jehovas: es ist ein Sündopfer. 13 Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem von diesen, und es wird ihm vergeben werden; und es soll dem Priester gehören wie das Speisopfer. 21Schuldopfer
14 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 15 Wenn jemand Untreue begeht und aus Versehen an den heiligen Dingen Jehovas sündigt, so soll er sein Schuldopfer dem Jehova bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung an Sekeln Silber, nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Und was er an dem Heiligen gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden. 22, 23 17 Und wenn jemand sündigt und eines von allen den Verboten Jehovas tut, die nicht getan werden sollen, - hat er es auch nicht gewußt, so ist er schuldig und soll seine Ungerechtigkeit tragen. 18 Und er soll einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh nach deiner Schätzung zu dem Priester bringen, zum Schuldopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seines Versehens, das er begangen hat, ohne es zu wissen; und es wird ihm vergeben werden. 19 Es ist ein Schuldopfer; er hat sich gewißlich an Jehova verschuldet. 24 20 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 21 Wenn jemand sündigt und Untreue wider Jehova begeht, daß er seinem Nächsten ein anvertrautes Gut ableugnet oder ein Darlehn oder etwas Geraubtes; oder er hat von seinem Nächsten etwas erpreßt, 22 oder er hat Verlorenes gefunden, und leugnet es ab; und er schwört falsch über irgend etwas von allem, was ein Mensch tun mag, sich darin zu versündigen: 23 so soll es geschehen, wenn er gesündigt und sich verschuldet hat, daß er zurückerstatte das Geraubte, das er geraubt, oder das Erpreßte, das er erpreßt hat, oder das Anvertraute, das ihm anvertraut worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, 25, 26 24 oder alles, worüber er falsch geschworen hat; und er soll es erstatten nach seiner vollen Summe und dessen Fünftel darüber hinzufügen; wem es gehört, dem soll er es geben am Tage seines Schuldopfers. 27 25 Und sein Schuldopfer soll er Jehova bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung, zum Schuldopfer, zu dem Priester; 28 26 und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova, und es wird ihm vergeben werden wegen irgend etwas von allem, was er getan hat, sich darin zu verschulden.Querverweise
1 3. Mose 21.6: Sie sollen ihrem Gott heilig sein und nicht entheiligen den Namen ihres Gottes. Denn sie opfern des HERRN Opfer, das Brot ihres Gottes; darum sollen sie heilig sein.
2 2. Mose 29.38-42: Und das sollst du mit dem Altar tun: zwei jährige Lämmer sollst du allewege des Tages darauf opfern,
3 3. Mose 2.1: Wenn eine Seele dem HERRN ein Speisopfer tun will, so soll es von Semmelmehl sein, und sie sollen Öl darauf gießen und Weihrauch darauf legen
4 Matthäus 12.5: Oder habt ihr nicht gelesen im Gesetz, wie die Priester am Sabbat im Tempel den Sabbat brechen und sind doch ohne Schuld?
5 4. Mose 10.10: Desgleichen, wenn ihr fröhlich seid, und an euren Festen und an euren Neumonden sollt ihr mit den Drommeten blasen über eure Brandopfer und Dankopfer, daß es euch sei zum Gedächtnis vor eurem Gott. Ich bin der HERR, euer Gott.
6 4. Mose 15.2: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land eurer Wohnung kommt, das ich euch geben werde,
7 4. Mose 28.20: samt ihren Speisopfern: Drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder,
8 4. Mose 28.28: samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
9 4. Mose 28.22: dazu einen Bock zum Sündopfer, daß ihr versöhnt werdet.
10 3. Mose 23.5: Am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend ist des HERRN Passah.
11 4. Mose 28.25-26: Und der siebente Tag soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun.
12 4. Mose 28.12: und je drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Farren; zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Widder;
13 4. Mose 28.15: Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN machen außer dem täglichen Brandopfer und seinem Trankopfer.
14 3. Mose 23.15: Darnach sollt ihr zählen vom Tage nach dem Sabbat, da ihr die Webegarbe brachtet, sieben ganze Wochen;
15 4. Mose 28.15: Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN machen außer dem täglichen Brandopfer und seinem Trankopfer.
16 5. Mose 19.15: Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
17 3. Mose 11.24: und sollt sie unrein achten. Wer solcher Aas anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.
18 3. Mose 1.15: Und der Priester soll's zum Altar bringen und ihm den Kopf abkneipen, daß es auf dem Altar angezündet werde, und sein Blut ausbluten lassen an der Wand des Altars.
19 3. Mose 1.14: Will er aber von Vögeln dem HERRN ein Brandopfer tun, so tue er's von Turteltauben oder von jungen Tauben.
20 3. Mose 2.1: Wenn eine Seele dem HERRN ein Speisopfer tun will, so soll es von Semmelmehl sein, und sie sollen Öl darauf gießen und Weihrauch darauf legen
21 3. Mose 2.3: Das übrige aber vom Speisopfer soll Aarons und seiner Söhne sein. Das soll ein Hochheiliges sein von den Feuern des HERRN.
22 3. Mose 5.23-24: wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat,
23 3. Mose 22.14: Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen ißt der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen,
24 Jesaja 53.10: Aber der HERR wollte ihn also zerschlagen mit Krankheit. Wenn er sein Leben zum Schuldopfer gegeben hat, so wird er Samen haben und in die Länge leben, und des HERRN Vornehmen wird durch seine Hand fortgehen.
25 Hesekiel 33.15: also daß der Gottlose das Pfand wiedergibt und bezahlt, was er geraubt hat, und nach dem Wort des Lebens wandelt, daß er kein Böses tut: so soll er leben und nicht sterben,
26 2. Mose 21.37: Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.
27 3. Mose 5.16: Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben.
28 3. Mose 5.15: Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer.