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4. Mose - Kapitel 25

Israels Götzendienst mit dem Baal-Peor. Der Eifer des Pinhas für den Herrn

1 Und Israel wohnte in Sittim. Und das Volk hob an zu huren mit der Moabiter Töchtern, 2 welche luden das Volk zum Opfer ihrer Götter. Und das Volk aß und betete ihre Götter an. (4. Mose 31.16) 3 Und Israel hängte sich an den Baal-Peor. Da ergrimmte des HERRN Zorn über Israel, (5. Mose 4.3) 4 und er sprach zu Mose: nimm alle Obersten des Volks und hänge sie dem HERRN auf an der Sonne, auf daß der grimmige Zorn des HERRN von Israel gewandt werde. (5. Mose 21.22-23) (2. Samuel 21.6) (2. Samuel 21.9) 5 Und Mose sprach zu den Richtern Israels: Erwürge ein jeglicher seine Leute, die sich an den Baal-Peor gehängt haben. 6 Und siehe, ein Mann aus den Kindern Israel kam und brachte unter seine Brüder eine Midianitin vor den Augen Mose's und der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, die da weinten vor der Tür der Hütte des Stifts.
7 Da das sah Pinehas, der Sohn Eleasars, des Sohnes Aarons, des Priesters, stand er auf aus der Gemeinde und nahm einen Spieß in seine Hand 8 und ging dem israelitischen Mann nach hinein in die Kammer und durchstach sie beide, den israelitischen Mann und das Weib, durch ihren Bauch. Da hörte die Plage auf von den Kindern Israel. 9 Und es wurden getötet in der Plage vierundzwanzigtausend. (1. Korinther 10.8) 10 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
11 Pinehas, der Sohn Eleasars, des Sohnes Aarons, des Priesters, hat meinen Grimm von den Kindern Israel gewendet durch seinen Eifer um mich, daß ich nicht in meinem Eifer die Kinder Israel vertilgte. 12 Darum sage: Siehe, ich gebe ihm meinen Bund des Friedens; (1. Chronik 9.20) 13 und er soll haben und sein Same nach ihm den Bund eines ewigen Priestertums, darum daß er für seinen Gott geeifert und die Kinder Israel versöhnt hat. (Psalm 106.30-31) 14 Der israelitische Mann aber, der erschlagen ward mit der Midianitin, hieß Simri, der Sohn Salus, der Fürst eines Vaterhauses der Simeoniter. 15 Das midianitische Weib, das auch erschlagen ward, hieß Kosbi, eine Tochter Zurs, der ein Fürst war seines Geschlechts unter den Midianitern. (4. Mose 31.8) 16 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
17 Tut den Midianitern Schaden und schlagt sie; (4. Mose 31.2) 18 denn sie haben euch Schaden getan mit ihrer List, die sie wider euch geübt haben durch den Peor und durch ihre Schwester Kosbi, die Tochter des Fürsten der Midianiter, die erschlagen ist am Tag der Plage um des Peor willen.

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."