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4. Mose - Kapitel 21

Sieg über die Kanaaniter im Südland

1 Und da die Kanaaniter, der König von Arad, der gegen Mittag wohnte, hörte, daß Israel hereinkommt durch den Weg der Kundschafter, stritt er wider Israel und führte etliche gefangen. 2 Da gelobte Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dies Volk unter meine Hand gibst, so will ich ihre Städte verbannen. (5. Mose 13.16) (Josua 6.17) (Richter 1.17) (1. Samuel 15.3) 3 Und der HERR erhörte die Stimme Israels und gab die Kanaaniter, und sie verbannten sie samt ihren Städten und hießen die Stätte Horma.

Mose richtet die eherne Schlange auf

4 Da zogen sie von dem Berge Hor auf dem Wege gegen das Schilfmeer, daß sie um der Edomiter Land hinzögen. Und das Volk ward verdrossen auf dem Wege (4. Mose 11.1) (4. Mose 14.2)
5 und redete wider Gott und wider Mose: Warum hast du uns aus Ägypten geführt, daß wir sterben in der Wüste? Denn es ist kein Brot noch Wasser hier, und unsre Seele ekelt vor dieser mageren Speise. 6 Da sandte der HERR feurige Schlangen unter das Volk; die bissen das Volk, daß viel Volks in Israel starb. (1. Korinther 10.9)
7 Da kamen sie zu Mose und sprachen: Wir haben gesündigt, daß wir wider dich geredet haben; bitte den HERRN, daß er die Schlangen von uns nehme. Mose bat für das Volk. 8 Da sprach der HERR zu Mose: Mache dir eine eherne Schlange und richte sie zum Zeichen auf; wer gebissen ist und sieht sie an, der soll leben. 9 Da machte Mose eine eherne Schlange und richtete sie auf zum Zeichen; und wenn jemanden eine Schlange biß, so sah er die eherne Schlange an und blieb leben.

Zug bis an den Arnon und ins Moabiterland

10 Und die Kinder Israel zogen aus und lagerten sich in Oboth.
11 Und von Oboth zogen sie aus und lagerten sich in Ije-Abarim, in der Wüste Moab, gegenüber gegen der Sonne Aufgang. 12 Und von da zogen sie und lagerten sich am Bach Sered. 13 Von da zogen sie und lagerten sich diesseits am Arnon, der in der Wüste ist und herauskommt von der Grenze der Amoriter; denn der Arnon ist die Grenze Moabs zwischen Moab und den Amoritern. 14 Daher heißt es in dem Buch von den Kriegen des HERRN: "Das Vaheb in Supha und die Bäche Arnon (Josua 10.13) 15 und die Quelle der Bäche, welche reicht hinan bis zur Stadt Ar und lenkt sich und ist die Grenze Moabs." 16 Und von da zogen sie zum Brunnen. Das ist der Brunnen, davon der HERR zu Mose sagte: Sammle das Volk, ich will ihnen Wasser geben.
17 Da sang Israel das Lied: "Brunnen, steige auf! Singet von ihm! 18 Das ist der Brunnen, den die Fürsten gegraben haben; die Edlen im Volk haben ihn gegraben mit dem Zepter, mit ihren Stäben." Und von dieser Wüste zogen sie gen Matthana; 19 und von Matthana gen Nahaliel; und von Nahaliel gen Bamoth; 20 und von Bamoth in das Tal, das im Felde Moabs liegt, zu dem hohen Berge Pisgas, der gegen die Wüste sieht.

Sieg über die Könige Sihon und Og

21 Und Israel sandte Boten zu Sihon, dem König der Amoriter, und ließ ihm sagen: (5. Mose 2.26)
22 Laß mich durch dein Land ziehen. Wir wollen nicht weichen in die Äcker noch in die Weingärten, wollen auch Brunnenwasser nicht trinken; die Landstraße wollen wir ziehen, bis wir durch deine Grenze kommen. 23 Aber Sihon gestattete den Kindern Israel nicht den Zug durch sein Gebiet, sondern sammelte all sein Volk und zog aus, Israel entgegen in die Wüste; und als er gen Jahza kam, stritt er wider Israel. 24 Israel aber schlug ihn mit der Schärfe des Schwerts und nahm sein Land ein vom Arnon an bis an den Jabbok und bis an die Kinder Ammon; denn die Grenzen der Kinder Ammon waren fest. 25 Also nahm Israel alle diese Städte und wohnte in allen Städten der Amoriter, zu Hesbon und in allen seinen Ortschaften.
26 Denn Hesbon war die Stadt Sihons, des Königs der Amoriter, und er hatte zuvor mit dem König der Moabiter gestritten und ihm all sein Land abgewonnen bis zum Arnon. 27 Daher sagt man im Lied: "Kommt gen Hesbon, daß man die Stadt Sihons baue und aufrichte; 28 denn Feuer ist aus Hesbon gefahren, eine Flamme von der Stadt Sihons, die hat gefressen Ar der Moabiter und die Bürger der Höhen am Arnon. 29 Weh dir, Moab! Du Volk des Kamos bist verloren; man hat seine Söhne in die Flucht geschlagen und seine Töchter gefangen geführt Sihon, dem König der Amoriter. 30 Ihre Herrlichkeit ist zunichte worden von Hesbon bis gen Dibon; sie ist verstört bis gen Nophah, die da langt bis gen Medeba." 31 Also wohnte Israel im Lande der Amoriter.

Der Sieg über Og

32 Und Mose sandte aus Kundschafter gen Jaser, und sie gewannen seine Ortschaften und nahmen die Amoriter ein, die darin waren,
33 und wandten sich und zogen hinauf den Weg nach Basan. Da zog aus, ihnen entgegen, Og, der König von Basan, mit allem seinem Volk, zu streiten in Edrei. (5. Mose 3.1) 34 Und der HERR sprach zu Mose: Fürchte dich nicht vor ihm; denn ich habe ihn in deine Hand gegeben mit Land und Leuten, und du sollst mit ihm tun, wie du mit Sihon, dem König der Amoriter, getan hast, der zu Hesbon wohnte. (Psalm 136.17) 35 Und sie schlugen ihn und seine Söhne und all sein Volk, bis daß keiner übrigblieb, und nahmen das Land ein.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.