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4. Mose - Kapitel 20

Mirjams Tod. Moses Zweifel beim Haderwasser

1 Und die Kinder Israel kamen mit der ganzen Gemeinde in die Wüste Zin im ersten Monat, und das Volk lag zu Kades. Und Mirjam starb daselbst und ward daselbst begraben. (4. Mose 13.21) 2 Und die Gemeinde hatte kein Wasser, und sie versammelten sich wider Mose und Aaron. (2. Mose 17.1)
3 Und das Volk haderte mit Mose und sprach: Ach, daß wir umgekommen wären, da unsere Brüder umkamen vor dem HERRN! 4 Warum habt ihr die Gemeinde des HERRN in diese Wüste gebracht, daß wir hier sterben mit unserm Vieh? 5 Und warum habt ihr uns aus Ägypten geführt an diesen bösen Ort, da man nicht säen kann, da weder Feigen noch Weinstöcke noch Granatäpfel sind und dazu kein Wasser zu trinken? 6 Mose und Aaron gingen vor der Gemeinde zur Tür der Hütte des Stifts und fielen auf ihr Angesicht, und die Herrlichkeit des HERRN erschien ihnen. (4. Mose 14.10) 7 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
8 Nimm den Stab und versammle die Gemeinde, du und dein Bruder Aaron, und redet mit dem Fels vor ihren Augen; der wird sein Wasser geben. Also sollst du ihnen Wasser aus dem Fels bringen und die Gemeinde tränken und ihr Vieh. 9 Da nahm Mose den Stab vor dem HERRN, wie er ihm geboten hatte. 10 Und Mose und Aaron versammelten die Gemeinde vor den Fels, und er sprach zu ihnen: Höret, ihr Ungehorsamen, werden wir euch Wasser bringen aus jenem Fels? (Psalm 106.33) 11 Und Mose hob seine Hand auf und schlug den Fels mit dem Stab zweimal. Da ging viel Wasser heraus, daß die Gemeinde trank und ihr Vieh. 12 Der HERR aber sprach zu Mose und Aaron: Darum daß ihr nicht an mich geglaubt habt, mich zu heiligen vor den Kindern Israel, sollt ihr diese Gemeinde nicht in das Land bringen, das ich ihnen geben werde. (4. Mose 27.14) (5. Mose 1.37) (5. Mose 3.26) (5. Mose 4.21) (5. Mose 32.51) 13 Das ist das Haderwasser, darüber die Kinder Israel mit dem HERRN haderten und er geheiligt ward an ihnen. (Psalm 81.8)

Die Edomiter verweigern den Durchzug

14 Und Mose sandte Botschaft aus Kades zu dem König der Edomiter: Also läßt dir dein Bruder Israel sagen: Du weißt alle die Mühsal, die uns betroffen hat, (1. Mose 32.4) (5. Mose 23.8) (Richter 11.17)
15 daß unsre Väter nach Ägypten hinabgezogen sind und wir lange Zeit in Ägypten gewohnt haben, und die Ägypter behandelten uns und unsre Väter übel. 16 Und wir schrieen zu dem HERRN; der hat unsre Stimme erhört und einen Engel gesandt und uns aus Ägypten geführt. Und siehe, wir sind zu Kades, in der Stadt an deinen Grenzen. (2. Mose 23.20) 17 Laß uns durch dein Land ziehen. Wir wollen nicht durch Äcker noch Weinberge gehen, auch nicht Wasser aus den Brunnen trinken; die Landstraße wollen wir ziehen, weder zur Rechten noch zur Linken weichen, bis wir durch deine Grenze kommen. (4. Mose 21.22) 18 Edom aber sprach zu ihnen: Du sollst nicht durch mich ziehen, oder ich will dir mit dem Schwert entgegenziehen.
19 Die Kinder Israel sprachen zu ihm: Wir wollen auf der gebahnten Straße ziehen, und so wir von deinem Wasser trinken, wir und unser Vieh, so wollen wir's bezahlen; wir wollen nichts denn nur zu Fuße hindurchziehen. 20 Er aber sprach: Du sollst nicht herdurchziehen. Und die Edomiter zogen aus, ihnen entgegen, mit mächtigem Volk und starker Hand. 21 Also weigerten sich die Edomiter, Israel zu vergönnen, durch ihr Gebiet zu ziehen. Und Israel wich von ihnen.

Aarons Tod

22 Und die Kinder Israel brachen auf von Kades und kamen mit der ganzen Gemeinde an den Berg Hor.
23 Und der HERR redete mit Mose und Aaron am Berge Hor, an den Grenzen des Landes der Edomiter, und sprach: 24 Laß sich Aaron sammeln zu seinem Volk; denn er soll nicht in das Land kommen, das ich den Kindern Israel gegeben habe, darum daß ihr meinem Munde ungehorsam gewesen seid bei dem Haderwasser. 25 Nimm aber Aaron und seinen Sohn Eleasar und führe sie auf den Berg Hor 26 und zieh Aaron seine Kleider aus und ziehe sie Eleasar an, seinem Sohne. Und Aaron soll sich daselbst sammeln und sterben. (3. Mose 21.10) 27 Da tat Mose, wie ihm der HERR geboten hatte, und sie stiegen auf den Berg Hor vor der ganzen Gemeinde.
28 Und Mose zog Aaron seine Kleider aus und zog sie Eleasar an, seinem Sohne. (4. Mose 33.38) (5. Mose 10.6) 29 Und Aaron starb daselbst oben auf dem Berge. Mose aber und Eleasar stiegen herab vom Berge.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)