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4. Mose - Kapitel 2

Ordnung der Stämme im Lager und unterwegs

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Die Kinder Israel sollen vor der Hütte des Stifts umher sich lagern, ein jeglicher unter seinem Panier und Zeichen nach ihren Vaterhäusern. (4. Mose 1.1) 3 Gegen Morgen sollen lagern Juda mit seinem Panier und Heer; ihr Hauptmann Nahesson, der Sohn Amminadabs,
4 und sein Heer, zusammen vierundsiebzigtausend und sechshundert. 5 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Isaschar; ihr Hauptmann Nathanael, der Sohn Zuars, 6 und sein Heer, zusammen vierundfünfzigtausend und vierhundert. 7 Dazu der Stamm Sebulon; ihr Hauptmann Eliab, der Sohn Helons, 8 sein Heer, zusammen siebenundfünfzigtausend und vierhundert. 9 Daß alle, die ins Lager Juda's gehören, seien zusammen hundert sechsundachtzigtausend und vierhundert die zu ihrem Heer gehören; und sie sollen vornean ziehen. 10 Gegen Mittag soll liegen das Gezelt und Panier Rubens mit ihrem Heer; ihr Hauptmann Elizur, der Sohn Sedeurs,
11 und sein Heer, zusammen sechsundvierzigtausend fünfhundert. 12 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Simeon; ihr Hauptmann Selumiel, der Sohn Zuri-Saddais, 13 und sein Heer, zusammen neunundfünfzigtausend dreihundert. 14 Dazu der Stamm Gad; ihr Hauptmann Eljasaph, der Sohn Reguels, 15 und sein Heer, zusammen fünfundvierzigtausend sechshundertfünfzig. 16 Daß alle, die ins Lager Rubens gehören, seien zusammen hunderteinundfünfzigtausend vierhundertfünfzig, die zu ihrem Heer gehören; sie sollen die zweiten im Ausziehen sein. 17 Darnach soll die Hütte des Stifts ziehen mit dem Lager der Leviten, mitten unter den Lagern; und wie sie sich lagern, so sollen sie auch ziehen, ein jeglicher an seinem Ort unter seinem Panier.
18 Gegen Abend soll liegen das Gezelt und Panier Ephraims mit ihrem Heer; ihr Hauptmann soll sein Elisama, der Sohn Ammihuds,
19 und sein Heer, zusammen vierzigtausend und fünfhundert. 20 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Manasse; ihr Hauptmann Gamliel, der Sohn Pedazurs, 21 und sein Heer, zusammen zweiunddreißigtausend und zweihundert. 22 Dazu der Stamm Benjamin; ihr Hauptmann Abidan, der Sohn des Gideoni, 23 und sein Heer, zusammen fünfunddreißigtausend und vierhundert. 24 Daß alle, die ins Lager Ephraims gehören, seien zusammen hundertundachttausend und einhundert, die zu seinem Heer gehören; und sie sollen die dritten im Ausziehen sein. 25 Gegen Mitternacht soll liegen das Gezelt und Panier Dans mit ihrem Heer; ihr Hauptmann Ahieser, der Sohn Ammi-Saddais,
26 und sein Heer, zusammen zweiundsechzigtausend und siebenhundert. 27 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Asser; ihr Hauptmann Pagiel, der Sohn Ochrans, 28 und sein Heer, zusammen einundvierzigtausend und fünfhundert. 29 Dazu der Stamm Naphthali; ihr Hauptmann Ahira, der Sohn Enans, 30 und sein Heer, zusammen dreiundfünfzigtausend und vierhundert. 31 Daß alle, die ins Lager Dans gehören, seien zusammen hundertsiebenundfünfzigtausend und sechshundert; und sie sollen die letzten sein im Ausziehen mit ihrem Panier. 32 Dies ist die Summe der Kinder Israel nach ihren Vaterhäusern und Lagern mit ihren Heeren: sechshunderttausend und dreitausend fünfhundertfünfzig. (4. Mose 1.46)
33 Aber die Leviten wurden nicht in die Summe unter die Kinder Israel gezählt, wie der HERR dem Mose geboten hatte. (4. Mose 1.48-49) 34 Und die Kinder Israel taten alles, wie der HERR dem Mose geboten hatte, und lagerten sich unter ihre Paniere und zogen aus, ein jeglicher in seinem Geschlecht nach seinem Vaterhaus. (4. Mose 2.2)

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4. Mose - Kapitel 6

Vorschriften für die Nasiräer (Gottgeweihten)

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn ein Mann oder ein Weib das besondere Gelübde eines Nasiräers tun will, um sich dem HERRN zu weihen, (1. Samuel 1.11) 3 so soll er sich des Weins und starken Getränkes enthalten; Essig von Wein und starkem Getränk soll er nicht trinken; er soll auch keinen Traubensaft trinken und darf weder grüne noch getrocknete Trauben essen. (Lukas 1.15) 4 Solange seine Weihe währt, soll er nichts essen, was vom Weinstock gewonnen wird, weder Kern noch Hülse. Solange das Gelübde seiner Weihe währt, soll kein Schermesser auf sein Haupt kommen; 5 bis die Zeit, die er dem HERRN geweiht hat, vergangen ist, soll er heilig sein; er soll das Haar auf seinem Haupt frei wachsen lassen. (Richter 13.5) 6 Während der ganzen Zeit, für welche er sich dem HERRN geweiht hat, soll er zu keinem Toten gehen. 7 Er soll sich auch nicht verunreinigen an der Leiche seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupt. (3. Mose 21.11) 8 Während der ganzen Zeit seiner Weihe soll er dem HERRN heilig sein. 9 Und wenn jemand bei ihm unversehens und plötzlich stirbt und sein geweihtes Haupt verunreinigt wird, so soll er sein Haupt scheren am Tage seiner Reinigung; am siebenten Tage soll er es scheren. (4. Mose 19.11) 10 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte bringen. (3. Mose 5.7) 11 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihm Sühne erwirken, weil er sich an einem Entseelten versündigt hat, und soll also sein Haupt an demselben Tage heiligen, 12 daß er dem HERRN die Tage seines Gelübdes halte, und er bringe ein einjähriges Lamm zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage fallen dahin, weil seine Weihe verunreinigt worden ist. 13 Und das ist das Gesetz des Nasiräers: Wenn die Zeit seines Gelübdes erfüllt ist, so soll man ihn vor die Tür der Stiftshütte führen, 14 da soll er dem HERRN sein Opfer bringen, ein einjähriges, männliches, tadelloses Lamm zum Sündopfer, und einen tadellosen Widder zum Dankopfer, 15 und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern. 16 Und der Priester soll es vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer zurichten. 17 Und er soll dem HERRN den Widder zum Dankopfer bereiten samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Brot; auch soll der Priester sein Speisopfer und sein Trankopfer zurichten. 18 Der Nasiräer aber soll sein geweihtes Haupt scheren vor der Tür der Stiftshütte, und soll sein geweihtes Haupthaar nehmen und es in das Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist. (Apostelgeschichte 18.18) 19 Und der Priester soll von dem Widder die gekochte Vorderkeule nehmen und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll es dem Nasiräer auf seine Hände legen, nachdem er sein geweihtes Haar abgeschoren hat. 20 Und der Priester soll es vor dem HERRN weben. Das ist dem Priester heilig, samt der Webebrust und der Hebekeule. Darnach mag der Nasiräer Wein trinken. (3. Mose 7.29) 21 Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der ein Gelübde tut, und das Opfer, das er dem HERRN für seine Weihe darbringen soll, außer dem, das seine Hand sonst zu leisten vermag. Wie er gelobt hat, so soll er tun, nach seinem Weihegesetz.

Der priesterliche Segen

22 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 23 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Also sollt ihr zu den Kindern Israel sagen, wenn ihr sie segnen wollt: (3. Mose 9.22-23) 24 Der HERR segne dich und behüte dich! (Psalm 121.1) 25 Der HERR lasse dir sein Angesicht leuchten und sei dir gnädig! (Psalm 80.4) 26 Der HERR erhebe sein Angesicht auf dich und gebe dir Frieden! (Psalm 69.17-18) 27 Also sollen sie meinen Namen auf die Kinder Israel legen, und ich will sie segnen.