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4. Mose - Kapitel 19

Vom Reinigungswasser

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Diese Weise soll ein Gesetz sein, das der HERR geboten hat und gesagt: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir führen ein rötliche Kuh ohne Gebrechen, an der kein Fehl sei und auf die noch nie ein Joch gekommen ist. (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 Und gebt sie dem Priester Eleasar; der soll sie hinaus vor das Lager führen und daselbst vor ihm schlachten lassen. 4 Und Eleasar, der Priester, soll von ihrem Blut mit seinem Finger nehmen und stracks gegen die Hütte des Stifts siebenmal sprengen (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 und die Kuh vor ihm verbrennen lassen, beides, ihr Fell und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist. 6 Und der Priester soll Zedernholz und Isop und scharlachrote Wolle nehmen und auf die brennende Kuh werfen (3. Mose 14.6) 7 und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und darnach ins Lager gehen und unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Und der sie verbrannt hat, soll auch seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib in Wasser baden und unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh aufraffen und sie schütten draußen vor dem Lager an eine reine Stätte, daß sie daselbst verwahrt werde für die Gemeinde der Kinder Israel zum Sprengwasser; denn es ist ein Sündopfer. 10 Und derselbe, der die Asche der Kuh aufgerafft hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. Dies soll ein ewiges Recht sein den Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter euch wohnen. 11 Wer nun irgend einen toten Menschen anrührt, der wird sieben Tage unrein sein. 12 Der soll sich hiermit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage, so wird er rein; und wo er sich nicht am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigt, so wird er nicht rein werden. 13 Wenn aber jemand irgend einen toten Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, und solche Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Darum daß das Sprengwasser nicht über ihn gesprengt ist, so ist er unrein; seine Unreinigkeit bleibt an ihm. (3. Mose 15.31) 14 Das ist das Gesetz: Wenn ein Mensch in der Hütte stirbt, soll jeder, der in die Hütte geht und wer in der Hütte ist, unrein sein sieben Tage.
15 Und alles offene Gerät, das keinen Deckel noch Band hat, ist unrein. 16 Auch wer anrührt auf dem Felde einen, der erschlagen ist mit dem Schwert, oder einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist unrein sieben Tage. 17 So sollen sie nun für den Unreinen nehmen Asche von diesem verbrannten Sündopfer und fließendes Wasser darauf tun in ein Gefäß. 18 Und ein reiner Mann soll Isop nehmen und ins Wasser tauchen und die Hütte besprengen und alle Geräte und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der eines Toten Gebein oder einen Erschlagenen oder Toten oder ein Grab angerührt hat. 19 Es soll aber der Reine den Unreinen am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein. 20 Welcher aber unrein sein wird und sich nicht entsündigen will, des Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeinde; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt und ist mit Sprengwasser nicht besprengt; darum ist er unrein.
21 Und dies soll ihnen ein ewiges Recht sein. Und der auch, der mit dem Sprengwasser gesprengt hat, soll seine Kleider waschen; und wer das Sprengwasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend. 22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, soll unrein sein bis an den Abend.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)