4. Mose - Kapitel 18
Vom Amt und Anrecht der Priester und Leviten
1 Und der HERR sprach zu Aaron: Du und deine Söhne und deines Vaters Haus mit dir sollt die Missetat des Heiligtums tragen; und du und deine Söhne mit dir sollt die Missetat eures Priestertums tragen. 1, 2 2 Aber deine Brüder des Stammes Levis, deines Vaters, sollst du zu dir nehmen, daß sie bei dir seien und dir dienen; du aber und deine Söhne mit dir vor der Hütte des Zeugnisses. 3 3 Und sie sollen deines Dienstes und des Dienstes der ganzen Hütte warten. Doch zu dem Gerät des Heiligtums und zu dem Altar sollen sie nicht nahen, daß nicht beide, sie und ihr, sterbet; 4 sondern sie sollen bei dir sein, daß sie des Dienstes warten an der Hütte des Stifts in allem Amt der Hütte; und kein Fremder soll sich zu euch tun. 5 So wartet nun des Dienstes des Heiligtums und des Dienstes des Altars, daß hinfort nicht mehr ein Wüten komme über die Kinder Israel. 4 6 Denn siehe, ich habe die Leviten, eure Brüder, genommen aus den Kindern Israel, dem HERRN zum Geschenk, und euch gegeben, daß sie des Amts pflegen an der Hütte des Stifts. 5, 6 7 Du aber und deine Söhne mit dir sollt eures Priestertums warten, daß ihr dienet in allerlei Geschäft des Altars und inwendig hinter dem Vorhang; denn euer Priestertum gebe ich euch zum Amt, zum Geschenk. Wenn ein Fremder sich herzutut, der soll sterben. 7 8 Und der HERR sagte zu Aaron: Siehe, ich habe dir gegeben meine Hebopfer von allem, was die Kinder Israel heiligen, als Gebühr dir und deinen Söhnen zum ewigen Recht. 8, 9, 10, 11, 129 Das sollst du haben von dem Hochheiligen: Was nicht angezündet wird von allen ihren Gaben an allen ihren Speisopfern und an allen ihren Sündopfern und an allen ihren Schuldopfern, die sie mir geben, das soll dir und deinen Söhnen ein Hochheiliges sein. 10 An einem heiligen Ort sollst du es essen. Was männlich ist, soll davon essen; denn es soll dir heilig sein. 11 Ich habe auch das Hebopfer ihrer Gabe an allen Webeopfern der Kinder Israel dir gegeben und deinen Söhnen und Töchtern samt dir zum ewigen Recht; wer rein ist in deinem Hause, soll davon essen. 13
12 Alles beste Öl und alles Beste vom Most und Korn, nämlich ihre Erstlinge, die sie dem HERRN geben, habe ich dir gegeben. 13 Die erste Frucht, die sie dem HERRN bringen von allem, was in ihrem Lande ist, soll dein sein; wer rein ist in deinem Hause, soll davon essen. 14, 15 14 Alles Verbannte in Israel soll dein sein. 16 15 Alles, was die Mutter bricht unter allem Fleisch, das sie dem HERRN bringen, es sei ein Mensch oder Vieh, soll dein sein; doch daß du die erste Menschenfrucht lösen lassest und die erste Frucht eines unreinen Viehs auch lösen lassest. 17, 18 16 Sie sollen's aber lösen, wenn's einen Monat alt ist; und sollst es zu lösen geben um Geld, um fünf Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, das hat zwanzig Gera. 17 Aber die erste Frucht eines Rindes oder Schafes oder einer Ziege sollst du nicht zu lösen geben, denn sie sind heilig; ihr Blut sollst du sprengen auf den Altar, und ihr Fett sollst du anzünden zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN. 18 Ihr Fleisch soll dein sein, wie auch die Webebrust und die rechte Schulter dein ist. 19 Alle Hebeopfer, die die Kinder Israel heiligen dem HERRN, habe ich dir gegeben und deinen Söhnen und deinen Töchtern samt dir zum ewigen Recht. Das soll ein unverweslicher Bund sein ewig vor dem HERRN, dir und deinem Samen samt dir. 20 Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel. 19, 20, 21, 22, 23
21 Den Kindern Levi aber habe ich alle Zehnten gegeben in Israel zum Erbgut für ihr Amt, das sie mir tun an der Hütte des Stifts. 24 22 Daß hinfort die Kinder Israel nicht zur Hütte des Stifts sich tun, Sünde auf sich zu laden, und sterben; 23 sondern die Leviten sollen des Amts pflegen an der Hütte des Stifts, und sie sollen jener Missetat tragen zu ewigem Recht bei euren Nachkommen. Und sie sollen unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen; 24 Denn den Zehnten der Kinder Israel, den sie dem HERRN heben, habe ich den Leviten zum Erbgut gegeben. Darum habe ich zu ihnen gesagt, daß sie unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen sollen. 25 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
26 Sage den Leviten und sprich zu ihnen: Wenn ihr den Zehnten nehmt von den Kindern Israel, den ich euch von ihnen gegeben habe zu eurem Erbgut, so sollt ihr davon ein Hebeopfer dem HERRN tun, je den Zehnten von dem Zehnten; 27 und sollt solch euer Hebeopfer achten, als gäbet ihr Korn aus der Scheune und Fülle aus der Kelter. 28 Also sollt auch ihr das Hebeopfer dem HERRN geben von allen euren Zehnten, die ihr nehmt von den Kindern Israel, daß ihr solches Hebopfer des HERRN dem Priester Aaron gebet. 29 Von allem, was euch gegeben wird, sollt ihr dem HERRN allerlei Hebopfer geben, von allem Besten das, was davon geheiligt wird. 30 Und sprich zu ihnen: Wenn ihr also das Beste davon hebt, so soll's den Leviten gerechnet werden wie ein Einkommen der Scheune und wie ein Einkommen der Kelter. 31 Ihr möget's essen an allen Stätten, ihr und eure Kinder; denn es ist euer Lohn für euer Amt in der Hütte des Stifts. 25 32 So werdet ihr nicht Sünde auf euch laden an demselben, wenn ihr das Beste davon hebt, und nicht entweihen das Geheiligte der Kinder Israel und nicht sterben.
3. Mose - Kapitel 14
Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 2 Er soll zum Priester kommen. 26 3 Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 4 so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 5 und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 7 und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. 27 8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. 28 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 12 und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 13 Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. 29 14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 30 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. 31, 32 17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 20 Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, 33 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 26 und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 28 Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 30 Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 31 zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.Die Reinigung eines aussätzigen Hauses
33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. 34 36 Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, 35 38 so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 40 so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 41 und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 46 Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. 36 47 Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 50 und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, 37 51 und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 53 und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. 38 54 Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 55 auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 57 um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.Querverweise
1 2. Mose 28.38: auf der Stirn Aarons, daß also Aaron trage die Missetat des Heiligen, das die Kinder Israel heiligen in allen Gaben ihrer Heiligung; und es soll allewege an seiner Stirn sein, daß er sie versöhne vor dem HERRN.
2 3. Mose 16.32-33: Es soll aber solche Versöhnung tun ein Priester, den man geweiht und des Hand man gefüllt hat zum Priester an seines Vaters Statt; und er soll die leinenen Kleider antun, die heiligen Kleider,
3 4. Mose 3.6-10: Bringe den Stamm Levi herzu und stelle sie vor den Priester Aaron, daß sie ihm dienen
4 4. Mose 17.11: Und Mose sprach zu Aaron: Nimm die Pfanne und tue Feuer darein vom Altar und lege Räuchwerk darauf und gehe eilend zu der Gemeinde und versöhne sie; denn das Wüten ist von dem HERRN ausgegangen, und die Plage ist angegangen.
5 4. Mose 3.12: Siehe, ich habe die Leviten genommen unter den Kindern Israel für alle Erstgeburt, welche die Mutter bricht, unter den Kindern Israel, also daß die Leviten sollen mein sein.
6 4. Mose 3.45: Nimm die Leviten für alle Erstgeburt unter den Kindern Israel und das Vieh der Leviten für ihr Vieh, daß die Leviten mein, des HERRN, seien.
7 4. Mose 1.51: Und wenn man reisen soll, so sollen die Leviten die Wohnung abnehmen. Wenn aber das Heer zu lagern ist, sollen sie die Wohnung aufschlagen. Und wo ein Fremder sich dazumacht, der soll sterben.
8 3. Mose 2.3: Das übrige aber vom Speisopfer soll Aarons und seiner Söhne sein. Das soll ein Hochheiliges sein von den Feuern des HERRN.
9 3. Mose 2.10: Das übrige aber soll Aarons und seiner Söhne sein. Das soll ein Hochheiliges sein von den Feuern des HERRN.
10 3. Mose 6.9-11: Das übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren und sollen's ungesäuert essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts.
11 3. Mose 6.19-22: Der Priester, der das Sündopfer tut, soll's essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts.
12 3. Mose 7.6-10: Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges.
13 3. Mose 10.14: Aber die Webebrust und die Hebeschulter sollst du und deine Söhne und deine Töchter mit dir essen an reiner Stätte; denn solch Recht ist dir und deinen Kindern gegeben an den Dankopfern der Kinder Israel.
14 2. Mose 23.19: Die Erstlinge von der ersten Frucht auf deinem Felde sollst du bringen in das Haus des HERRN, deines Gottes. Und sollst das Böcklein nicht kochen in seiner Mutter Milch.
15 5. Mose 18.4: und die Erstlinge deines Korns, deines Mostes und deines Öls und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe.
16 3. Mose 27.28: Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN.
17 2. Mose 13.12-13: so sollst du aussondern dem HERRN alles, was die Mutter bricht, und alle Erstgeburt unter dem Vieh, was ein Männlein ist.
18 2. Mose 34.19-20: Alles, was die Mutter bricht, ist mein; was männlich sein wird in deinem Vieh, das seine Mutter bricht, es sei Ochse oder Schaf.
19 4. Mose 35.5: So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein.
20 5. Mose 10.9: Darum sollten die Leviten kein Teil noch Erbe haben mit ihren Brüdern; denn der HERR ist ihr Erbe, wie der HERR, dein Gott, ihnen geredet hat.
21 5. Mose 12.12: und sollt fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott, ihr und eure Söhne und eure Töchter und eure Knechte und eure Mägde und die Leviten, die in euren Toren sind; denn sie haben kein Teil noch Erbe mit euch.
22 Josua 13.14: Aber dem Stamm der Leviten gab er kein Ertbteil; denn das Opfer des HERRN, des Gottes Israels, ist ihr Erbteil, wie er ihnen geredet hat.
23 Josua 13.33: Aber dem Stamm Levi gab Mose kein Erbteil; denn der HERR, der Gott Israels, ist ihr Erbteil, wie er ihnen geredet hat.
24 3. Mose 27.30: Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.
25 Matthäus 10.10: auch keine Tasche zur Wegfahrt, auch nicht zwei Röcke, keine Schuhe, auch keinen Stecken. Denn ein Arbeiter ist seiner Speise wert.
26 Matthäus 8.4: Und Jesus sprach zu ihm: Siehe zu, sage es niemand; sondern gehe hin und zeige dich dem Priester und opfere die Gabe, die Mose befohlen hat, zu einem Zeugnis über sie.
27 3. Mose 16.22: daß also der Bock alle ihre Missetat auf sich in eine Wildnis trage; und er lasse ihn in die Wüste.
28 4. Mose 8.7: Also sollst du aber mit ihnen tun, daß du sie reinigst: du sollst Sündwasser auf sie sprengen, und sie sollen alle ihre Haare rein abscheren und ihre Kleider waschen, so sind sie rein.
29 3. Mose 7.7: Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
30 3. Mose 8.23: Da schlachtete er ihn. Und Mose nahm von seinem Blut und tat's Aaron auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
31 3. Mose 4.6: und soll seinen Finger in das Blut tauchen und damit siebenmal sprengen vor dem HERRN, vor dem Vorhang im Heiligen.
32 3. Mose 4.17: und mit seinem Finger siebenmal sprengen vor dem HERRN vor dem Vorhang.
33 3. Mose 5.7: Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
34 3. Mose 13.2: Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern.
35 3. Mose 13.3: Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen.
36 3. Mose 11.24: und sollt sie unrein achten. Wer solcher Aas anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.
37 3. Mose 14.5-6: Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.
38 3. Mose 14.7: und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen.