zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 15

Von Speis- und Trankopfern

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land eurer Wohnung kommt, das ich euch geben werde, 3 und wollt dem HERRN Opfer tun, es sei ein Brandopfer oder ein Opfer zum besonderen Gelübde oder ein freiwilliges Opfer oder euer Festopfer, auf daß ihr dem HERRN einen süßen Geruch machet von Rindern oder von Schafen: (3. Mose 7.16) 4 wer nun seine Gabe dem HERRN opfern will, der soll das Speisopfer tun, ein Zehntel Semmelmehl, mit einem viertel Hin Öl; 5 und Wein zum Trankopfer, auch ein viertel Hin, zu dem Brandopfer oder sonst zu dem Opfer, da ein Lamm geopfert wird. (4. Mose 28.7) 6 Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen aus zwei Zehntel Semmelmehl, mit einem drittel Hin Öl gemengt, 7 und Wein zum Trankopfer, auch ein drittel Hin; das sollst du dem HERRN zum süßen Geruch opfern. 8 Willst du aber ein Rind zum Brandopfer oder zum besonderen Gelübdeopfer oder zum Dankopfer dem HERRN machen, 9 so sollst du zu dem Rind ein Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, mit einem halben Hin Öl gemengt, 10 und Wein zum Trankopfer, auch ein halbes Hin; das ist ein Opfer dem HERRN zum süßen Geruch. 11 Also sollst du tun mit einem Ochsen, mit einem Widder, mit einem Schaf oder mit einer Ziege. 12 Darnach die Zahl dieser Opfer ist, darnach soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein. 13 Wer ein Einheimischer ist, der soll solches tun, daß er dem HERRN opfere ein Opfer zum süßen Geruch.
14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt oder unter euch bei euren Nachkommen ist, und will dem HERRN ein Opfer zum süßen Geruch tun, der soll tun, wie ihr tut. 15 Der ganzen Gemeinde sei eine Satzung, euch sowohl als den Fremdlingen; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen, daß vor dem HERRN der Fremdling sei wie ihr. (2. Mose 12.49) 16 Ein Gesetz, ein Recht soll euch und dem Fremdling sein, der bei euch wohnt. 17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, darein ich euch bringen werde, 19 daß ihr esset von dem Brot im Lande, sollt ihr dem HERRN eine Hebe geben: (2. Mose 23.16) (2. Mose 23.19) 20 als eures Teiges Erstling sollt ihr einen Kuchen zur Hebe geben; wie die Hebe von der Scheune, 21 also sollt ihr auch dem HERRN eures Teiges Erstling zur Hebe geben bei euren Nachkommen.

Über Sünden aus Versehen und aus Vorsatz

22 Und wenn ihr aus Versehen dieser Gebote irgend eins nicht tut, die der HERR zu Mose geredet hat, (3. Mose 4.2) (3. Mose 4.13)
23 alles, was der HERR euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, da er anfing zu gebieten auf eure Nachkommen; 24 wenn nun ohne Wissen der Gemeinde etwas versehen würde, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Farren aus den Rindern zum Brandopfer machen, zum süßen Geruch dem HERRN, samt seinem Speisopfer, wie es recht ist, und einen Ziegenbock zum Sündopfer. 25 Und der Priester soll also die ganze Gemeinde der Kinder Israel versöhnen, so wird's ihnen vergeben sein; denn es ist ein Versehen. Und sie sollen bringen solch ihre Gabe zum Opfer dem HERRN und ihr Sündopfer vor dem HERRN über ihr Versehen, 26 so wird's vergeben der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, dazu auch dem Fremdling, der unter euch wohnt, weil das ganze Volk an solchem versehen teilhat. 27 Wenn aber eine Seele aus Versehen sündigen wird, die soll eine jährige Ziege zum Sündopfer bringen. (3. Mose 4.27-28)
28 Und der Priester soll versöhnen solche Seele, die aus Versehen gesündigt hat, vor dem HERRN, daß er sie versöhne und ihr vergeben werde. 29 Und es soll ein Gesetz sein für die, so ein Versehen begehen, für den Einheimischen unter den Kindern Israel und für den Fremdling, der unter ihnen wohnt. 30 Wenn aber eine Seele aus Frevel etwas tut, es sei ein Einheimischer oder Fremdling, der hat den HERRN geschmäht. Solche Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk; (Apostelgeschichte 13.38) (Hebräer 10.26-27)
31 denn sie hat des HERRN Wort verachtet und sein Gebot lassen fahren. Ja, sie soll ausgerottet werden; die Schuld sei ihr.

Strafe für Sabbatschändung

32 Als nun die Kinder Israel in der Wüste waren, fanden sie einen Mann Holz lesen am Sabbattage.
33 Und die ihn darob gefunden hatten, da er das Holz las, brachten sie ihn zu Mose und Aaron und vor die ganze Gemeinde. 34 Und sie legten ihn gefangen; denn es war nicht klar ausgedrückt, was man mit ihm tun sollte. (2. Mose 31.14) (2. Mose 35.2) (3. Mose 24.12) 35 Der HERR aber sprach zu Mose: Der Mann soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen draußen vor dem Lager. 36 Da führte die ganze Gemeinde ihn hinaus vor das Lager und steinigten ihn, daß er starb, wie der HERR dem Mose geboten hatte.

Von den Quasten an den Kleidern

37 Und der HERR sprach zu Mose:
38 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen, daß sie sich Quasten machen an den Zipfeln ihrer Kleider samt allen ihren Nachkommen, und blaue Schnüre auf die Quasten an die Zipfel tun; (5. Mose 22.12) (Matthäus 23.5) 39 und sollen euch die Quasten dazu dienen, daß ihr sie ansehet und gedenket aller Gebote des HERRN und tut sie, daß ihr nicht von eures Herzens Dünken noch von euren Augen euch umtreiben lasset und abgöttisch werdet. 40 Darum sollt ihr gedenken und tun alle meine Gebote und heilig sein eurem Gott. 41 Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott wäre, ich, der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 23

Gerechtigkeit und Nächstenliebe

1 Du sollst kein falsches Gerücht verbreiten! Leihe keinem Gottlosen deine Hand, daß du durch dein Zeugnis einen Frevel unterstützest! (2. Mose 20.16) 2 Du sollst nicht der Mehrheit folgen zum Bösen und sollst vor Gericht deine Aussagen nicht nach der Mehrheit richten, um zu verdrehen. 3 Du sollst den Armen nicht beschönigen in seinem Prozeß. (3. Mose 19.15) 4 Wenn du den Ochsen oder Esel deines Feindes antriffst, der sich verlaufen hat, so sollst du ihm denselben wiederbringen. (Lukas 6.27) 5 Siehst du den Esel deines Feindes unter seiner Last erliegen, könntest du es unterlassen, ihm zu helfen? Du sollst ihm samt jenem aufhelfen! 6 Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seinem Prozeß. (5. Mose 27.19) 7 Von falscher Anklage halte dich fern und bringe keinen Unschuldigen und Gerechten um; denn ich spreche keinen Gottlosen gerecht. 8 Und nimm kein Geschenk! Denn das Geschenk macht die Sehenden blind und verkehrt die Sache der Gerechten. (5. Mose 16.19) (5. Mose 27.25) 9 Und bedrücke den Fremdling nicht; denn ihr wißt, wie es den Fremdlingen zumute ist; denn ihr seid Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (2. Mose 22.20)

Sabbatjahr und Sabbat

10 Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln; (3. Mose 25.1) (5. Mose 15.1) 11 aber im siebenten sollst du es brach liegen und sich ausruhen lassen, daß sich die Armen deines Volkes davon nähren, und was sie übriglassen, mögen die Tiere des Feldes fressen; desgleichen sollst du mit deinem Weinberg und Olivengarten tun. 12 Sechs Tage sollst du deine Werke verrichten, aber am siebenten Tag sollst du feiern, damit dein Ochs und dein Esel ausruhen und deiner Magd Sohn und der Fremdling sich erholen. (2. Mose 20.8-11) 13 Befolget alles, was ich euch befohlen habe, und erwähnet die Namen der fremden Götter nicht; die sollen gar nicht über eure Lippen kommen! (Josua 23.7)

Die drei großen Jahresfeste

14 Dreimal im Jahr sollst du mir ein Fest feiern. 15 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten: sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot essen zur bestimmten Zeit im Monat Abib, wie ich dir befohlen habe; denn in demselben bist du aus Ägypten ausgezogen. Man erscheine aber nicht leer vor mir! (2. Mose 12.15) 16 Und das Erntefest, da du deine ersten Erzeugnisse darbringst von dem, was du auf dem Felde gesät hast; und das Fest der Einsammlung am Ausgang des Jahres, wenn du deine Erzeugnisse vom Felde eingesammelt hast. 17 Dreimal im Jahr soll alle deine Mannschaft vor dem Herrscher, dem HERRN, erscheinen! 18 Du sollst das Blut meiner Opfer nicht zusammen mit Sauerteig darbringen, und das Fett meiner Festopfer soll nicht bleiben bis zum andern Morgen. (2. Mose 12.10) 19 Die frühesten Erstlinge deines Ackers sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen! (2. Mose 22.29) (5. Mose 14.21) (5. Mose 26.1)

Mahnungen für die Besitznahme von Kanaan. Warnung vor dem Götzendienst

20 Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, dich zu behüten auf dem Weg und dich an den Ort zu bringen, den ich bereitet habe. (2. Mose 14.19) 21 Hüte dich vor ihm und gehorche seiner Stimme und sei nicht widerspenstig gegen ihn; denn er wird eure Übertretungen nicht ertragen; denn mein Name ist in ihm. (Jesaja 63.9-10) 22 Wirst du aber seiner Stimme gehorchen und alles tun, was ich sage, so will ich deine Feinde befehden und deinen Widersachern widerwärtig sein. 23 Wenn nun mein Engel vor dir hergeht und dich zu den Amoritern, Hetitern, Pheresitern, Kanaanitern, Hevitern und Jebusitern bringt und ich sie vertilge, 24 so sollst du ihre Götter nicht anbeten, noch ihnen dienen, und sollst es nicht machen wie sie; sondern du sollst ihre Säulen niederreißen und sie gänzlich zerstören. (2. Mose 20.5) (3. Mose 18.3) 25 Und ihr sollt dem HERRN, eurem Gott, dienen, so wird er dein Brot und dein Wasser segnen; und ich will die Krankheit aus deiner Mitte tun. (2. Mose 15.26) 26 Es soll keine Kinderlose und keine Unfruchtbare in deinem Lande sein; ich will die Zahl deiner Tage voll machen. 27 Ich will meinen Schrecken vor dir hersenden und will alle Völker in Verwirrung bringen, zu welchen du kommst, und will machen, daß alle deine Feinde dir den Rücken kehren sollen. 28 Ich will Hornissen vor dir hersenden, damit sie die Heviter, die Kanaaniter und Hetiter vor dir her vertreiben. (5. Mose 1.44) (5. Mose 7.20) (Josua 24.12) 29 Ich will sie aber nicht in einem Jahre vor dir her vertreiben, damit das Land nicht zur Wüste werde und die wilden Tiere sich nicht zu deinem Schaden vermehren. 30 Nach und nach will ich sie vor dir vertreiben, in dem Maß, wie du zunimmst und das Land ererben kannst. 31 Und ich setze deine Grenze vom Schilfmeer bis zum Philistermeer und von der Wüste bis zum Strom Euphrat ; denn ich will die Bewohner des Landes in eure Hand geben, daß du sie vor dir her vertreibest. (1. Mose 15.18) 32 Du sollst mit ihnen und mit ihren Göttern keinen Bund schließen; (2. Mose 34.12) (5. Mose 7.2) 33 sie sollen nicht in deinem Lande wohnen, damit sie dich nicht zur Sünde gegen mich verleiten; denn du würdest ihren Göttern dienen, und sie würden dir zum Fallstrick werden. (Richter 2.3)