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4. Mose - Kapitel 14

Das murrende Volk wird gestraft

1 Da fuhr die ganze Gemeinde auf und schrie, und das Volk weinte die Nacht. 2 Und alle Kinder Israel murrten wider Mose und Aaron, und die ganze Gemeinde sprach zu ihnen: Ach, daß wir in Ägyptenland gestorben wären oder noch stürben in dieser Wüste! (2. Mose 16.3) 3 Warum führt uns der HERR in dies Land, daß wir durchs Schwert fallen und unsere Weiber und unsere Kinder ein Raub werden? Ist's nicht besser, wir ziehen wieder nach Ägypten? (Psalm 106.24) 4 Und einer sprach zu dem andern: Laßt uns einen Hauptmann aufwerfen und wieder nach Ägypten ziehen! 5 Mose aber und Aaron fielen auf ihr Angesicht vor der ganzen Versammlung der Gemeinde der Kinder Israel. (4. Mose 16.4)
6 Und Josua, der Sohn Nuns, und Kaleb, der Sohn Jephunnes, die auch das Land erkundet hatten, zerrissen ihre Kleider (4. Mose 13.16) (4. Mose 13.30) 7 und sprachen zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel: Das Land, das wir durchwandelt haben, es zu erkunden, ist sehr gut. 8 Wenn der HERR uns gnädig ist, so wird er uns in das Land bringen und es uns geben, ein Land, darin Milch und Honig fließt. (4. Mose 13.27) 9 Fallt nur nicht ab vom HERRN und fürchtet euch vor dem Volk dieses Landes nicht; denn wir wollen sie wie Brot fressen. Es ist ihr Schutz von ihnen gewichen; der HERR aber ist mit uns.Fürchtet euch nicht vor ihnen. 10 Da sprach das ganze Volk, man sollte sie steinigen. Da erschien die Herrlichkeit des HERRN in der Hütte des Stifts allen Kindern Israel. (2. Mose 16.10) (2. Mose 17.4)
11 Und der HERR sprach zu Mose: Wie lange lästert mich dies Volk? und wie lange wollen sie nicht an mich glauben durch allerlei Zeichen, die ich unter ihnen getan habe? 12 So will ich sie mit Pestilenz schlagen und vertilgen und dich zu einem größeren und mächtigeren Volk machen, denn dies ist. (2. Mose 32.10-14) 13 Mose aber sprach zu dem HERRN: So werden's die Ägypter hören; denn du hast dies Volk mit deiner Kraft mitten aus ihnen geführt.
14 Und man wird es sagen zu den Einwohnern dieses Landes, die da gehört haben, daß du, HERR, unter diesem Volk seist, daß du von Angesicht gesehen werdest und deine Wolke stehe über ihnen und du, HERR, gehest vor ihnen her in der Wolkensäule des Tages und Feuersäule des Nachts. 15 Würdest du nun dies Volk töten, wie einen Mann, so würden die Heiden sagen, die solch Gerücht von dir hören, und sprechen: 16 Der HERR konnte mitnichten dies Volk in das Land bringen, das er ihnen geschworen hatte; darum hat er sie geschlachtet in der Wüste. (5. Mose 9.28) 17 So laß nun die Kraft des HERRN groß werden, wie du gesagt hast und gesprochen: 18 Der HERR ist geduldig und von großer Barmherzigkeit und vergibt Missetat und Übertretung und läßt niemand ungestraft sondern sucht heim die Missetat der Väter über die Kinder ins dritte und vierte Glied. (2. Mose 34.6-7) 19 So sei nun gnädig der Missetat dieses Volks nach deiner großen Barmherzigkeit, wie du auch vergeben hast diesem Volk aus Ägypten bis hierher. 20 Und der HERR sprach: Ich habe es vergeben, wie du gesagt hast.
21 Aber so wahr als ich lebe, so soll alle Herrlichkeit des HERRN voll werden. (2. Mose 9.16) 22 Denn alle die Männer, die meine Herrlichkeit und meine Zeichen gesehen haben, die ich getan habe in Ägypten und in der Wüste, und mich nun zehnmal versucht und meiner Stimme nicht gehorcht haben, 23 deren soll keiner das Land sehen, das ich ihren Vätern geschworen habe; auch keiner soll es sehen, der mich verlästert hat. (Psalm 95.11) (Hebräer 3.17-19) 24 Aber meinen Knecht Kaleb, darum daß ein anderer Geist mit ihm ist und er mir treulich nachgefolgt ist, den will ich in das Land bringen, darein er gekommen ist, und sein Same soll es einnehmen, (Josua 14.6) (Josua 14.9) 25 dazu die Amalekiter und Kanaaniter, die im Tale wohnen. Morgen wendet euch und ziehet in die Wüste auf dem Wege zum Schilfmeer. 26 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
27 Wie lange murrt diese böse Gemeinde wider mich? Denn ich habe das Murren der Kinder Israel, das sie wider mich gemurrt haben, gehört. 28 Darum sprich zu ihnen: So wahr ich lebe, spricht der HERR, ich will euch tun, wie ihr vor meinen Ohren gesagt habt. 29 Eure Leiber sollen in dieser Wüste verfallen; und alle, die ihr gezählt seid von zwanzig Jahren und darüber, die ihr wider mich gemurrt habt, 30 sollt nicht in das Land kommen, darüber ich meine Hand gehoben habe, daß ich euch darin wohnen ließe, außer Kaleb, dem Sohn Jephunnes, und Josua, dem Sohn Nuns. 31 Eure Kinder, von denen ihr sagtet: Sie werden ein Raub sein, die will ich hineinbringen, daß sie erkennen sollen das Land, das ihr verwerft. 32 Aber ihr samt euren Leibern sollt in dieser Wüste verfallen. 33 Und eure Kinder sollen Hirten sein in dieser Wüste vierzig Jahre und eure Untreue tragen, bis daß eure Leiber aufgerieben werden in der Wüste, 34 Nach der Zahl der vierzig Tage, darin ihr das Land erkundet habt; je ein Tag soll ein Jahr gelten, daß ihr vierzig Jahre eure Missetaten tragt; auf daß ihr innewerdet, was es sei, wenn ich die Hand abziehe. (Jeremia 2.19) 35 Ich, der HERR, habe es gesagt; das will ich auch tun aller dieser bösen Gemeinde, die sich wider mich empört hat. In dieser Wüste sollen sie aufgerieben werden und daselbst sterben. 36 Also starben durch die Plage vor dem HERRN alle die Männer, die Mose gesandt hatte, das Land zu erkunden, und wiedergekommen waren und wider ihn murren machten die ganze Gemeinde, (1. Korinther 10.5) (1. Korinther 10.10) (Judas 1.5)
37 damit daß sie dem Lande ein Geschrei machten, daß es böse wäre. 38 Aber Josua, der Sohn Nuns, und Kaleb, der Sohn Jephunnes, blieben lebendig aus den Männern, die gegangen waren, das Land zu erkunden. (4. Mose 14.30) 39 Und Mose redete diese Worte zu allen Kindern Israel. Da trauerte das Volk sehr,
40 und sie machten sich des Morgens früh auf und zogen auf die Höhe des Gebirges und sprachen: Hier sind wir und wollen hinaufziehen an die Stätte, davon der HERR gesagt hat; denn wir haben gesündigt. (4. Mose 13.17) 41 Mose aber sprach: Warum übertretet ihr also das Wort des HERRN? Es wird euch nicht gelingen. 42 Ziehet nicht hinauf, denn der HERR ist nicht unter Euch, daß ihr nicht geschlagen werdet vor euren Feinden. 43 Denn die Amalekiter und Kanaaniter sind vor euch daselbst, und ihr werdet durchs Schwert fallen, darum daß ihr euch vom HERRN gekehrt habt, und der HERR wird nicht mit euch sein. 44 Aber sie waren störrig, hinaufzuziehen auf die Höhe des Gebirges; aber die Lade des Bundes des HERRN und Mose kamen nicht aus dem Lager. 45 Da kamen die Amalekiter und Kanaaniter, die auf dem Gebirge wohnten, herab und schlugen und zersprengten sie bis gen Horma. (4. Mose 31.3)

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.