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4. Mose - Kapitel 11

Mose erhält Beistand. Das murrende Volk wird gestraft

1 Und da sich das Volk ungeduldig machte, gefiel es übel vor den Ohren des HERRN. Und als es der HERR hörte, ergrimmte sein Zorn, und zündete das Feuer des HERRN unter ihnen an; das verzehrte die äußersten Lager. (3. Mose 10.2) 2 Da schrie das Volk zu Mose, und Mose bat den HERRN; da verschwand das Feuer. 3 Und man hieß die Stätte Thabeera, darum daß sich unter ihnen des HERRN Feuer angezündet hatte. 4 Das Pöbelvolk aber unter ihnen war lüstern geworden, und sie saßen und weinten samt den Kindern Israel und sprachen: Wer will uns Fleisch zu essen geben? (2. Mose 16.3)
5 Wir gedenken der Fische, die wir in Ägypten umsonst aßen, und der Kürbisse, der Melonen, des Lauchs, der Zwiebeln und des Knoblauchs. 6 Nun aber ist unsere Seele matt; denn unsere Augen sehen nichts als das Man. 7 Es war aber das Man wie Koriandersamen und anzusehen wie Bedellion. (2. Mose 16.14) 8 Und das Volk lief hin und her und sammelte und zerrieb es mit Mühlen und stieß es in Mörsern und kochte es in Töpfen und machte sich Aschenkuchen daraus; und es hatte einen Geschmack wie ein Ölkuchen. 9 Und wenn des Nachts der Tau über die Lager fiel, so fiel das Man mit darauf. 10 Da nun Mose das Volk hörte weinen unter ihren Geschlechtern, einen jeglichen in seiner Hütte Tür, da ergrimmte der Zorn des HERRN sehr, und Mose ward auch bange.
11 Und Mose sprach zu dem HERRN: Warum bekümmerst du deinen Knecht? und warum finde ich nicht Gnade vor deinen Augen, daß du die Last dieses ganzen Volks auf mich legst? 12 Habe ich nun all das Volk empfangen oder geboren, daß du zu mir sagen magst: Trag es in deinen Armen, wie eine Amme ein Kind trägt, in das Land, das du ihren Vätern geschworen hast? 13 Woher soll ich Fleisch nehmen, daß ich allem diesem Volk gebe? Sie weinen vor mir und sprechen: Gib uns Fleisch, daß wir essen. 14 Ich vermag alles das Volk nicht allein zu ertragen; denn es ist mir zu schwer. 15 Und willst du also mit mir tun, so erwürge ich mich lieber, habe ich anders Gnade vor deinen Augen gefunden, daß ich nicht mein Unglück so sehen müsse. (2. Mose 32.32) 16 Und der HERR sprach zu Mose: Sammle mir siebzig Männer unter den Ältesten Israels, von denen du weißt, daß sie Älteste im Volk und seine Amtleute sind, und nimm sie vor die Hütte des Stifts und stelle sie daselbst vor dich, (2. Mose 18.21) (2. Mose 24.1)
17 so will ich herniederkommen und mit dir daselbst reden und von deinem Geist, der auf dir ist, nehmen und auf sie legen, daß sie mit dir die Last des Volkes tragen, daß du nicht allein tragest. 18 Und zum Volk sollst du sagen: Heiliget euch auf morgen, daß ihr Fleisch esset; denn euer Weinen ist vor die Ohren des HERRN gekommen, die ihr sprecht: Wer gibt uns Fleisch zu essen? denn es ging uns wohl in Ägypten. Darum wird euch der HERR Fleisch geben, daß ihr esset, (2. Mose 19.10)
19 nicht einen Tag, nicht zwei, nicht fünf, nicht zehn, nicht zwanzig Tage lang, 20 sondern einen Monat lang, bis daß es euch zur Nase ausgehe und euch ein Ekel sei; darum daß ihr den HERRN verworfen habt, der unter euch ist, und vor ihm geweint und gesagt: Warum sind wir aus Ägypten gegangen? 21 Und Mose sprach: Sechshunderttausend Mann Fußvolk ist es, darunter ich bin, und du sprichst Ich will euch Fleisch geben, daß ihr esset einen Monat lang!
22 Soll man Schafe und Rinder schlachten, daß es ihnen genug sei? Oder werden sich alle Fische des Meeres herzu versammeln, daß es ihnen genug sei? (Johannes 6.7) 23 Der HERR aber sprach zu Mose: Ist denn die Hand des HERRN verkürzt? Aber du sollst jetzt sehen, ob meine Worte können dir etwas gelten oder nicht. (Jesaja 50.2) (Jesaja 59.1) 24 Und Mose ging heraus und sagte dem Volk des HERRN Worte und versammelte siebzig Männer unter den Ältesten des Volks und stellte sie um die Hütte her.
25 Da kam der HERR hernieder in der Wolke und redete mit ihm und nahm von dem Geist, der auf ihm war, und legte ihn auf die siebzig ältesten Männer. Und da der Geist auf ihnen ruhte, weissagten sie und hörten nicht auf. 26 Es waren aber noch zwei Männer im Lager geblieben; der eine hieß Eldad, der andere Medad, und der Geist ruhte auf ihnen; denn sie waren auch angeschrieben und doch nicht hinausgegangen zu der Hütte, und sie weissagten im Lager.
27 Da lief ein Knabe hin und sagte es Mose an und sprach: Eldad und Medad weissagen im Lager. 28 Da antwortete Josua, der Sohn Nuns, Mose's Diener, den er erwählt hatte, und sprach: Mein Herr Mose, wehre ihnen. (2. Mose 24.13) (4. Mose 13.16) 29 Aber Mose sprach zu ihm: Bist du der Eiferer für mich? Wollte Gott, daß all das Volk des HERRN weissagte und der HERR seinen Geist über sie gäbe! (Joel 3.1) (Markus 9.39)

Wachteln und Lustgräber

30 Also sammelte sich Mose zum Lager mit den Ältesten Israels.
31 Da fuhr aus der Wind von dem HERRN und ließ Wachteln kommen vom Meer und streute sie über das Lager, hier eine Tagereise lang, da eine Tagereise lang um das Lager her, zwei Ellen hoch über der Erde. (2. Mose 16.13)
32 Da machte sich das Volk auf denselben ganzen Tag und die ganze Nacht und den ganzen andern Tag und sammelten Wachteln; und welcher am wenigsten sammelte, der sammelte zehn Homer. Uns sie hängten sie auf um das Lager her. 33 Da aber das Fleisch noch unter ihren Zähnen war und ehe es aufgezehrt war, da ergrimmte der Zorn des HERRN unter dem Volk, und schlug sie mit einer sehr großen Plage. 34 Daher heißt diese Stätte Lustgräber, darum daß man daselbst begrub das lüsterne Volk. (1. Korinther 10.6) 35 Von den Lustgräbern aber zog das Volk aus gen Hazeroth, und sie blieben zu Hazeroth.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.