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3. Mose - Kapitel 7

Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es. (3. Mose 5.14) 2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4 die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer. 6 Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges. 7 Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
8 Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat. (3. Mose 1.6)
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern. 11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. (3. Mose 3.1)
12 Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt. (3. Mose 22.29) 13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob- und Dankopfer, 14 und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt. 15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30)
16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen. 17 Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig. 19 Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen. 20 Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 21 Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk. 22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen. (3. Mose 3.7) 24 Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk. 26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk. 28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört. 30 Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN. (2. Mose 29.24) 31 Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein. 32 Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern. (3. Mose 9.21) 33 Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil. 34 Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.

Schluß

35 Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,
36 die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen. 37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.

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3. Mose - Kapitel 6

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisungen weiter: Für das Brandopfer gilt folgende Anordnung: Es muss die ganze Nacht über auf dem Altarfeuer bleiben und das Feuer muss bis zum Morgen in Brand gehalten werden. (3. Mose 1.1) 3 Dann soll der Priester das Gewand aus Leinen und die leinene Kniehose anziehen. Anschließend nehme er die Fettasche des Brandopfers vom Feuer und schütte sie neben den Altar. (2. Mose 28.42) 4 Dann wechsle er seine Kleider und trage die Fettasche hinaus vor das Lager an einen abgesonderten Ort. (3. Mose 4.12) 5 Das Feuer auf dem Altar muss immer in Brand gehalten werden, es darf nicht erlöschen. Der Priester soll jeden Morgen Holz anzünden und die Fettstücke der Freudenopfer auf ihm in Rauch aufgehen lassen. 6 Auf dem Altar muss ein beständiges Feuer in Brand gehalten werden. Es darf nicht erlöschen. 7 Für das Speisopfer gilt folgende Anordnung: Die Nachkommen Aarons müssen es Jahwe auf dem Altar darbringen. (3. Mose 2.1) 8 Der Priester nehme eine Handvoll von dem mit Öl durchtränkten Feinmehl, auf dem sich der Weihrauch befindet, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen. Der Geruch von diesem, zum Verbrennen bestimmten Teil, befriedigt Jahwe. 9 Den Rest davon müssen die Priester essen. Es muss aber ohne Sauerteig zubereitet und an heiliger Stätte, im Vorhof zum Heiligtum, gegessen werden. 10 Es darf nicht mit Sauerteig verbacken werden, denn es ist ihr Anteil von meinen Feueropfern, es ist höchst heilig wie das Sünd- und das Schuldopfer. 11 Nur die männlichen Nachkommen Aarons dürfen davon essen. Das gilt für jede Generation. Es ist ihr immerwährendes Anrecht an den Feueropfern Jahwes. Alles, was mit ihnen in Berührung kommt, wird heilig." 12 Jahwe sagte zu Mose: 13 "Folgende Opfergabe sollen Aaron und seine Nachkommen Jahwe bringen, und zwar vom Tag ihrer Salbung an: zwei Liter Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend. 14 Es soll in einer Pfanne mit Öl eingerührt und zu einem Fladen verbacken werden. Dieser Fladen soll dann in Stücke zerbrochen und so Jahwe gebracht werden, damit daraus ein Geruch entsteht, der ihn befriedigt. 15 Der Priester, der an Aarons Stelle zum Hohen Priester gesalbt wird, soll es opfern. Das ist eine immerwährende Ordnung: Es soll für Jahwe ganz in Rauch aufgehen. 16 Jedes Speisopfer eines Priesters ist ein Ganzopfer. Es darf nicht gegessen werden." 17 Jahwe sagte zu Mose: 18 "Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Anweisung für das Sündopfer weiter: Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Sündopfer vor Jahwe geschlachtet werden. Es ist höchst heilig. (3. Mose 4.1) 19 Der Priester, der das Tier als Sündopfer darbringt, darf es essen. Es muss allerdings an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof vom Zelt der Gottesbegegnung. 20 Alles, was mit dem Fleisch in Berührung kommt, wird geheiligt sein. Wenn ein Spritzer von seinem Blut auf ein Kleidungsstück kommt, muss der Fleck an heiliger Stätte ausgewaschen werden. 21 Wenn es in einem Tongefäß gekocht wird, muss dieses anschließend zerbrochen werden, ein Metallgefäß muss anschließend gescheuert und mit Wasser gespült werden. 22 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Es ist höchst heilig. 23 Aber jedes Sündopfer, von dessen Blut etwas ins Zelt der Gottesbegegnung gebracht wird, um dort im Heiligtum Sühne zu bewirken, darf man nicht essen. Es muss verbrannt werden.