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3. Mose - Kapitel 5

Anlässe zu Sündopfern

1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. (5. Mose 19.15) 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. 4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, 6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; (3. Mose 1.15) 9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 1.14) 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. 13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Das Schuldopfer

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. (Jesaja 53.10) 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. (3. Mose 5.16) 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. (3. Mose 5.15) 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.

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Richter - Kapitel 14

1 Als Simson einmal nach Timna hinunterging, sah er dort eine junge Philisterin, die ihm gut gefiel. 2 Er ging nach Hause und sagte zu seinen Eltern: "Ich habe in Timna eine junge Philisterin gesehen. Sorgt dafür, dass ich sie heiraten kann!" 3 Seine Eltern erwiderten: "Gibt es denn in unserem Stamm und in unserem ganzen Volk kein Mädchen für dich? Musst du unbedingt eine Philisterin zur Frau nehmen, eine von diesen Unbeschnittenen?" Doch Simson sagte zu seinem Vater: "Sorge dafür, dass ich sie bekomme! Sie gefällt mir!" (2. Mose 34.16) 4 Seine Eltern konnten nicht wissen, dass das von Jahwe so geplant war, weil er einen Anlass haben wollte, gegen die Philister vorzugehen, die damals über Israel herrschten. 5 Simson machte sich also mit seinem Vater und seiner Mutter auf den Weg. In der Nähe der Weinberge von Timna - Simson war vom Weg abgebogen - stand ihm plötzlich ein junger Löwe brüllend gegenüber. 6 Da kam der Geist Jahwes über Simson. Er packte den Löwen und zerriss ihn mit bloßen Händen, als würde er ein Ziegenböckchen zerlegen. Seinen Eltern erzählte er aber nichts davon. (Richter 13.25) 7 Als er nach Timna kam, sprach er mit der Philisterin. Sie gefiel ihm gut. 8 Einige Zeit später ging er wieder nach Timna, um die Hochzeit zu feiern. Dabei bog er vom Weg ab, um nach dem toten Löwen zu sehen. Da fand er in dem vertrockneten Kadaver einen Bienenschwarm und Honig. 9 Er löste den Honig heraus und begann, im Weitergehen davon zu essen. Dann ging er zu seinem Vater und seiner Mutter und gab ihnen ebenfalls davon. Er sagte ihnen aber nicht, dass er den Honig aus dem Kadaver des Löwen herausgeschält hatte. 10 In Timna kümmerte sich sein Vater um den Ehevertrag, während Simson das Fest vorbereitete, wie es damals üblich war. 11 Sobald Simson angekommen war, stellten sie ihm dreißig junge Männer an die Seite. 12 Simson sagte zu ihnen: "Ich will euch ein Rätsel aufgeben. Wenn ihr es innerhalb der Festwoche lösen könnt, werde ich jedem von euch ein Leinenhemd und ein Festgewand geben. 13 Wenn ihr es aber nicht herausbekommt, dann müsst ihr mir dreißig Leinenhemden und dreißig Festgewänder geben." - "Gut", sagten sie, "lass uns dein Rätsel hören!" 14 Er sagte: "Vom Fresser kam Fraß, vom Starken kam Süßes." Drei Tage lang grübelten sie über dem Rätsel und konnten es nicht lösen. 15 Am vierten Tag bedrohten sie Simsons Frau: "Bring deinen Mann dazu, dir die Lösung zu verraten, und sag sie uns, sonst werden wir dich mit der ganzen Familie deiner Eltern verbrennen. Habt ihr uns denn eingeladen, um uns arm zu machen?" 16 Die Frau ging zu Simson und brach in Tränen aus. "Verabscheust du mich denn so?", schluchzte sie. "Du liebst mich ja gar nicht! Du hast meinen Landsleuten ein Rätsel aufgegeben und verschweigst mir die Lösung." - "Ich habe sie nicht einmal meinem Vater und meiner Mutter gesagt", erwiderte er, "warum sollte ich sie dann bei dir ausplaudern?" 17 Doch sie weinte die ganze Festwoche, wenn sie bei ihm war. Am siebten Tag schließlich verriet er ihr die Lösung, weil sie ihm so zusetzte. Sie gab diese den jungen Philistern weiter, (Richter 16.16-17) 18 und die sagten noch am gleichen Tag zu Simson: "Was ist süßer als Honig und stärker als ein Löwe?" Simson erwiderte: "Hättet ihr nicht mein Kälbchen genommen, wärt ihr nie auf die Lösung gekommen!" 19 Da kam der Geist des Herrn über Simson. Er ging nach Aschkelon hinunter, erschlug dort dreißig Männer, zog ihnen ihre Gewänder aus und brachte sie den jungen Männern, die sein Rätsel gelöst hatten. Dann kehrte er voller Zorn in das Haus seiner Eltern zurück. 20 Simsons Frau aber wurde mit dem Brautführer, einem der dreißig Männer, verheiratet. (Richter 15.2)