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3. Mose - Kapitel 5

Anlässe zu Sündopfern

1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. 1 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. 2 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. 4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, 6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; 3 9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. 4 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. 5 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. 13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. 6 

Das Schuldopfer

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. 7, 8 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. 9 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, 10, 11 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. 12 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. 13 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.

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Obadja - Kapitel 85


Querverweise

1 5. Mose 19.15: Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.

2 3. Mose 11.24: und sollt sie unrein achten. Wer solcher Aas anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.

3 3. Mose 1.15: Und der Priester soll's zum Altar bringen und ihm den Kopf abkneipen, daß es auf dem Altar angezündet werde, und sein Blut ausbluten lassen an der Wand des Altars.

4 3. Mose 1.14: Will er aber von Vögeln dem HERRN ein Brandopfer tun, so tue er's von Turteltauben oder von jungen Tauben.

5 3. Mose 2.1: Wenn eine Seele dem HERRN ein Speisopfer tun will, so soll es von Semmelmehl sein, und sie sollen Öl darauf gießen und Weihrauch darauf legen

6 3. Mose 2.3: Das übrige aber vom Speisopfer soll Aarons und seiner Söhne sein. Das soll ein Hochheiliges sein von den Feuern des HERRN.

7 3. Mose 5.23-24: wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat,

8 3. Mose 22.14: Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen ißt der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen,

9 Jesaja 53.10: Aber der HERR wollte ihn also zerschlagen mit Krankheit. Wenn er sein Leben zum Schuldopfer gegeben hat, so wird er Samen haben und in die Länge leben, und des HERRN Vornehmen wird durch seine Hand fortgehen.

10 Hesekiel 33.15: also daß der Gottlose das Pfand wiedergibt und bezahlt, was er geraubt hat, und nach dem Wort des Lebens wandelt, daß er kein Böses tut: so soll er leben und nicht sterben,

11 2. Mose 21.37: Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.

12 3. Mose 5.16: Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben.

13 3. Mose 5.15: Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer.