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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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1. Mose - Kapitel 14

Abram rettet Lot

1 Und es begab sich zur Zeit des Königs Amraphel von Sinear, Ariochs, des Königs von Ellasar, Kedor-Laomers, des Königs von Elam, und Tideals, des Königs der Gojim, 2 daß sie kriegeten mit Bera, dem König von Sodom, und mit Birsa, dem König von Gomorra, und mit Sinab, dem König von Adama, und mit Semeber, dem König von Zeboim, und mit dem König von Bela, das ist Zoar. (5. Mose 29.22) 3 Diese vereinigten sich im Tal Siddim, wo jetzt das Salzmeer ist. 4 Sie waren zwölf Jahre lang Kedor-Laomer untertan gewesen, aber im dreizehnten Jahre fielen sie von ihm ab. 5 Darum kamen Kedor-Laomer und die Könige, die es mit ihm hielten, im vierzehnten Jahre und schlugen die Rephaiter zu Astarot-Karnaim, und die Susiter zu Ham und die Emiter in der Ebene Kirjataim; 6 auch die Horiter auf ihrem Gebirge Seir, bis nach El-Paran, welches an der Wüste liegt. 7 Darnach kehrten sie um und kamen zum Brunnen Mischpat, das ist Kadesch, und schlugen das ganze Land der Amalekiter, dazu die Amoriter, die zu Hazezon-Tamar wohnten. 8 Da zogen aus der König von Sodom, der König von Gomorra, der König von Adama, der König von Zeboim und der König von Bela, die Zoar heißt, und rüsteten sich 9 zu streiten im Tal Siddim mit Kedor-Laomer, dem Könige von Elam, und mit Tideal, dem Könige der Gojim, und mit Amraphel, dem König von Sinear, und mit Arioch, dem Könige von Ellasar; vier Könige gegen fünf. 10 Und das Tal Siddim hatte viele Asphaltgruben. Aber die Könige von Sodom und Gomorra flohen und fielen daselbst, und was übrigblieb, floh ins Gebirge. 11 Und jene nahmen alle Habe zu Sodom und Gomorra und alle ihre Nahrung, und machten sich davon. 12 Sie nahmen auch mit sich Lot, Abrams Bruder, und seine Habe (denn er wohnte zu Sodom) und gingen. (1. Mose 13.10-12) 13 Es kam aber ein Entronnener und sagte es Abram, dem Ebräer, der bei den Eichen Mamres, des Amoriters, wohnte, welcher ein Bruder war von Eschkol und Aner; diese waren Abrams Bundesgenossen. 14 Als nun Abram hörte, daß sein Bruderssohn gefangen sei, bewaffnete er seine erprobten Knechte, dreihundertundachtzehn, die in seinem Hause geboren waren, und jagte jenen nach bis gen Dan, 15 verteilte sich und überfiel sie heimlich bei Nacht mit seinen Knechten und schlug sie und verfolgte sie bis gen Hoba, das zur Linken von Damaskus liegt. 16 Und er brachte alle Habe wieder; auch seinen Bruderssohn Lot und dessen Habe, die Weiber und das Volk brachte er wieder.

Melchisedek segnet Abram

17 Als aber Abram von der Schlacht gegen Kedor-Laomer und die Könige, die mit ihm waren, zurückkehrte, ging ihm der König von Sodom entgegen in das Tal Schaveh, welches Königstal genannt wird. 18 Aber Melchisedek, der König von Salem, brachte Brot und Wein herbei. Und er war ein Priester Gottes, des Allerhöchsten. (Psalm 76.3) (Psalm 110.4) (Hebräer 7.1-4) 19 Und er segnete ihn und sprach: Gesegnet sei Abram vom allerhöchsten Gott, dem Besitzer des Himmels und der Erde. 20 Und gelobt sei Gott, der Allerhöchste, der deine Feinde in deine Hand geliefert hat! Und Abram gab ihm den Zehnten von allem. 21 Da sprach der König von Sodom zu Abram: Gib mir die Seelen, die Habe behalte für dich! 22 Abram sprach zum König von Sodom: Ich hebe meine Hand auf zu dem HERRN, dem allerhöchsten Gott, dem Besitzer des Himmels und der Erde, 23 daß ich von allem, was dein ist, nicht einen Faden noch Schuhriemen nehmen will, daß du nicht sagest: «Ich habe Abram reich gemacht»; 24 ausgenommen, was die Jünglinge gegessen haben, und den Teil der Männer Aner, Eschkol und Mamre, die mit mir gezogen sind; sie sollen ihren Anteil erhalten.