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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)

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1. Mose - Kapitel 11

Der Turmbau von Babel

1 Es hatte aber die ganze Welt einerlei Sprache und einerlei Rede. 2 Da sie nun gen Osten zogen, fanden sie eine Ebene im Lande Sinear, und sie ließen sich daselbst nieder. 3 Und sie sprachen zueinander: Wohlan, laßt uns Ziegel streichen und sie feuerfest brennen! Und sie brauchten Ziegel für Steine und Asphalt für Kalk. 4 Und sie sprachen: Wohlan, laßt uns eine Stadt und einen Turm bauen, dessen Spitze bis an den Himmel reicht, daß wir uns einen Namen machen, damit wir ja nicht über die ganze Erde zerstreuet werden! 5 Da fuhr der HERR herab, daß er die Stadt und den Turm sähe, den die Menschenkinder bauten. (1. Mose 18.21) (Psalm 14.2) (Psalm 18.10) 6 Und der HERR sprach: Siehe, es ist nur ein einziges Volk, und sie sprechen alle nur eine Sprache, und dies ist der Anfang ihres Unternehmens! Nun wird es ihnen nicht unmöglich sein, alles auszuführen, was sie sich vorgenommen haben. 7 Wohlan, laßt uns hinabfahren und daselbst ihre Sprache verwirren, daß keiner des andern Sprache verstehe! 8 Also zerstreute sie der HERR von dannen über die ganze Erde, daß sie aufhörten die Stadt zu bauen. (Lukas 1.51) 9 Daher gab man ihr den Namen Babel, weil der HERR daselbst die Sprache der ganzen Welt verwirrte und sie von dannen über die ganze Erde zerstreute.

Die Vorfahren Abrams

10 Dies ist das Geschlechtsregister Sems: Als Sem hundert Jahre alt war, zeugte er den Arpakschad, zwei Jahre nach der Flut; (1. Mose 10.22) (Lukas 3.36) 11 und nachdem Sem den Arpakschad gezeugt, lebte er noch fünfhundert Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 12 Arpakschad war fünfunddreißig Jahre alt, als er den Schelach zeugte; 13 und nachdem Arpakschad den Schelach gezeugt hatte, lebte er noch 403 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 14 Schelach war dreißig Jahre alt, da er den Eber zeugte; 15 und nachdem Schelach den Eber gezeugt hatte, lebte er noch 403 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 16 Eber war vierunddreißig Jahre alt, da er den Peleg zeugte; 17 und nachdem Eber den Peleg gezeugt, lebte er noch 430 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 18 Peleg war dreißig Jahre alt, da er den Regu zeugte; 19 und nachdem Peleg den Regu gezeugt, lebte er noch 207 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 20 Regu war zweiunddreißig Jahre alt, da er den Serug zeugte; 21 und nachdem Regu den Serug gezeugt, lebte er noch 207 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 22 Serug war dreißig Jahre alt, da er den Nahor zeugte; 23 und nachdem Serug den Nahor gezeugt, lebte er noch 200 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 24 Nahor war neunundzwanzig Jahre alt, da er den Terach zeugte; 25 und nachdem Nahor den Terach gezeugt, lebte er noch 119 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 26 Terach war siebzig Jahre alt, da er den Abram, Nahor und Haran zeugte. 27 Und dies ist Terachs Geschlechtsregister: Terach zeugte den Abram, Nahor und Haran; Haran aber zeugte den Lot. 28 Und Haran starb vor seinem Vater Terach im Lande seiner Geburt zu Ur in Chaldäa. 29 Abram aber und Nahor nahmen Weiber; Abrams Weib hieß Sarai, Nahors Weib hieß Milka, eine Tochter Harans, des Vaters der Milka und der Jisla. (1. Mose 22.20) 30 Sarai aber war unfruchtbar; sie hatte kein Kind. (Josua 24.2) (Nehemia 9.7) 31 Und Terach nahm seinen Sohn Abram, dazu den Lot, Harans Sohn, seinen Enkel, auch Sarai, seine Schwiegertochter, das Weib seines Sohnes Abram, und sie zogen miteinander aus von Ur in Chaldäa, um ins Land Kanaan zu gehen. Als sie aber nach Haran kamen, blieben sie daselbst. 32 Und Terach ward 205 Jahre alt und starb in Haran.